Alle Familien sollen von Elternzeit und Elterngeld profitieren
- Alle Familien sollen vom Elterngeld profitieren – auch und gerade einkommensschwache Familien oder Familien mit nur einem Elternteil
- Der Elterngeld-Sockelbetrag sollte bei Bezug von Leistungen nach SGB II nicht als Einkommen gewertet werden
Mehr Zeit für die Familie durch die Vaterschaftsfreistellung und das Recht auf befristete Teilzeit
- Bezahlte zweiwöchige Freistellung der Väter in der unmittelbaren Zeit nach der Geburt
- Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht zu einer vollen Stelle
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles Zeitbudget
Einführung eines flexiblen Zeitbudgets mit Entgeltleistung von 120 Tagen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
Auch nach der Elternzeit sollten Eltern die Möglichkeit haben, flexibel für ihre Kinder da sein zu können, etwa für Arztbesuche, um Schließzeiten von Kindertagesstätten zu überbrücken, um an Schul-Aktivitäten teilzunehmen und vieles mehr.
Die Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung empfiehlt daher die Einführung eines flexiblen Zeitbudgets gekoppelt mit einer echten Entgeltersatzleistung. Das flexible Zeitbudget könnte 120 Tage für jedes Kind bis zur Volljährigkeit betragen und mit Ersatzleistungen in der Höhe des Elterngeldes verbunden sein.
Das flexible Zeitbudget sollte tageweise nutzbar sein, sodass Eltern schnell auf die Bedarfe ihrer Kinder reagieren können, ohne dass längere Erwerbsunterbrechungen entstehen.
Diese neue Regelung würde wesentlich dazu beitragen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Alleinerziehende, die nicht auf die Unterstützung eines Partners zählen können, würden von einem Zeitbudget besonders profitieren.
Gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit mit Familiengeld
Einführung eines Familiengeldes für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit
Das in der Politik und Öffentlichkeit diskutierte Konzept des Familiengeldes hat zum Ziel, die Erwerbs- und Familienarbeit gerechter unter den Elternteilen aufzuteilen.
Beide Elternteile arbeiten 26 bis 36 Stunden pro Woche und bekommen dafür jeweils einen pauschalen Betrag. (Alleinerziehende erhalten die volle Pauschale.) In der Regel würde diese Pauschale das Einkommen der Mütter erhöhen und den Vätern ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Familienpflegezeit mit Lohnersatzleistung
- Einführung eines Rechtsanspruch für pflegende Familienangehörige auf Familienpflegezeit mit Lohnersatzregelung
- Prüfung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit für Personen außerhalb des Familienverbundes, die für die Pflege einer Person verantwortlich sind