Alle Familien sollen von Elternzeit und Elterngeld profitieren
  • Alle Familien sollen vom Elterngeld profitieren – auch und gerade einkommensschwache Familien oder Familien mit nur einem Elternteil
  • Der Elterngeld-Sockelbetrag sollte bei Bezug von Leistungen nach SGB II nicht als Einkommen gewertet werden
Die Elternzeit beeinflusst die Familiengestaltung entscheidend, insbesondere die elterliche Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit. Studien zeigen, dass Väter, die ihre Arbeitszeit in der Elternzeit deutlich reduzieren, auch nach der Elternzeit häufig weniger arbeiten und sich längerfristig für Teilzeit und flexible, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle interessieren. Allerdings profitieren nicht alle Familien vom Elterngeld. Familien, die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) beziehen, wird der Sockelbetrag von 300 Euro vollständig als Einkommen angerechnet und mit der Grundsicherung verrechnet.
Mehr Zeit für die Familie durch die Vaterschaftsfreistellung und das Recht auf befristete Teilzeit
  • Bezahlte zweiwöchige Freistellung der Väter in der unmittelbaren Zeit nach der Geburt
  • Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht zu einer vollen Stelle
Eine bezahlte zweiwöchige Vaterschaftsfreistellung in den ersten 30 Tagen nach der Geburt des Kindes würde es Vätern ermöglichen, sich zu Beginn vermehrt in der Kinderpflege und -betreuung zu engagieren und von Anfang an eine starke Bindung zum Kind aufzubauen. Väter möchten sich stärker in der Familienarbeit engagieren und ihr Arbeitspensum für eine gewisse Zeit reduzieren. Vielen Familien ist eine Reduzierung der Väter-Arbeitszeit aber zu riskant. Sie können oder wollen das zumeist höhere Einkommen der Väter nicht aufs Spiel setzen. Das Recht auf befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht zu einer vollen Stelle würde den Familien die nötige Sicherheit geben, um die Arbeitszeit der Väter zu reduzieren. Treten die Väter für eine Weile beruflich kürzer, können sich die Mütter stärker im Beruf engagieren und damit einer Altersarmut vorbeugen
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles Zeitbudget
Einführung eines flexiblen Zeitbudgets mit Entgeltleistung von 120 Tagen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
Auch nach der Elternzeit sollten Eltern die Möglichkeit haben, flexibel für ihre Kinder da sein zu können, etwa für Arztbesuche, um Schließzeiten von Kindertagesstätten zu überbrücken, um an Schul-Aktivitäten teilzunehmen und vieles mehr. Die Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung empfiehlt daher die Einführung eines flexiblen Zeitbudgets gekoppelt mit einer echten Entgeltersatzleistung. Das flexible Zeitbudget könnte 120 Tage für jedes Kind bis zur Volljährigkeit betragen und mit Ersatzleistungen in der Höhe des Elterngeldes verbunden sein. Das flexible Zeitbudget sollte tageweise nutzbar sein, sodass Eltern schnell auf die Bedarfe ihrer Kinder reagieren können, ohne dass längere Erwerbsunterbrechungen entstehen. Diese neue Regelung würde wesentlich dazu beitragen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Alleinerziehende, die nicht auf die Unterstützung eines Partners zählen können, würden von einem Zeitbudget besonders profitieren.
Gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit mit Familiengeld
Einführung eines Familiengeldes für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit
Das in der Politik und Öffentlichkeit diskutierte Konzept des Familiengeldes hat zum Ziel, die Erwerbs- und Familienarbeit gerechter unter den Elternteilen aufzuteilen. Beide Elternteile arbeiten 26 bis 36 Stunden pro Woche und bekommen dafür jeweils einen pauschalen Betrag. (Alleinerziehende erhalten die volle Pauschale.) In der Regel würde diese Pauschale das Einkommen der Mütter erhöhen und den Vätern ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Familienpflegezeit mit Lohnersatzleistung
  • Einführung eines Rechtsanspruch für pflegende Familienangehörige auf Familienpflegezeit mit Lohnersatzregelung
  • Prüfung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit für Personen außerhalb des Familienverbundes, die für die Pflege einer Person verantwortlich sind
Die derzeitige Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, sich für maximal sechs Monate von ihrer Arbeit freistellen zu lassen. Zusätzlich können sie ein Darlehen in Anspruch nehmen, um den Erwerbsausfall auszugleichen. Dadurch belasten sie sich aber über eine lange Zeit mit der Rückzahlung. Eine Reduzierung ihres Einkommens während der Freistellung und Rückzahlung können sich vor allem Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte nicht leisten. Familien mit einer doppelten Fürsorgefunktion – sie sorgen gleichzeitig für (kleine) Kinder und ältere Angehörige – sind besonders belastet. Eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige analog zum Elterngeld könnte diesen Notstand mildern. Das DRK plädiert deshalb dafür, die familiäre Pflege ihrem hohen gesellschaftlichen Wert entsprechend finanziell stärker zu fördern. Es sollte geprüft werden, ob die Familienpflegezeit auch Nachbarn oder Freunden zugute kommen könnte, die eine Person pflegen, mit der sie nicht unbedingt in einem familienähnlichen Verbund zusammenleben. Die Leistungen sollten so ausgestaltet sein, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund, die Angehörige in ihren Herkunftsländern pflegen, von ihnen profitieren können.
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