Frühe Bildung qualitativ und quantitativ weiterentwickeln
  • Qualitative und quantitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
  • Anstrengungen zur Gewinnung und Ausbildung von pädagogischen Fachkräften intensivieren
  • Verbindliche Regelung schaffen zum dauerhaften Einsatz von Bundesmitteln für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Qualitätsentwicklungsgesetz). Aufnahme dieses Vorhabens in einen möglichen Koalitionsvertrag
  • Befreiung der Eltern von Beiträgen für Kindertageseinrichtungen
Eine qualitativ hochstehende frühkindliche Bildung ist entscheidend für die Kinder und wichtig für die Gesellschaft, weil sie unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen ausgleichen kann. Die frühkindliche Bildung trägt dazu bei,
  • Bildungsnachteile abzubauen
  • Armut zu überwinden und
  • Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.
Um die so wichtige Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung weiter zu steigern, müssen mehr Fachkräfte ausgebildet und qualifiziert werden. Diese Aufgabe sollten Träger, Kommunen, Länder und der Bund gemeinsam bewältigen. Das gilt auch für den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, der in den letzten Jahren mit hohem Engagement der Träger, Kommunen, Länder und des Bundes vorangeschritten ist. Der Ausbau ist noch keineswegs abgeschlossen, auch wenn 2015 bundesweit fast 80 Prozent mehr Beschäftigte (rund 640.000) in der Kindertagesbetreuung tätig waren als noch 1990/91. Auch im Prozess der Qualitätsentwicklung bleibt noch viel zu tun. Im Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sicherstellen“ haben Bund und Länder 2014 die Handlungsfelder für die Qualitätsentwicklung identifiziert. Im November 2016 stellte die Bund-Länder-AG „Frühe Bildung“ ihren Zwischenbericht der Öffentlichkeit vor. Sie sieht Entwicklungsbedarfe in neun Handlungsfeldern, formuliert konkrete Handlungsziele und schätzt die damit verbundenen zusätzlichen Kosten ab. Das DRK begrüßt den angestoßenen Aushandlungsprozess zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Bund und Länder sollten den Prozess transparent und partizipativ fortsetzen, um Rechtssicherheit und eine gesicherte Finanzierung für die Qualitätsentwicklung zu erreichen und so dem Ziel näherzukommen, bundesweit vergleichbarere Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen in Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Die Kostenbeiträge der Eltern für die Kindertagesbetreuung fallen in den einzelnen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich aus, sie sind intransparent und gefährden eine gleichmäßige Entwicklung in der Daseinsvorsorge. Für das DRK ist eine vollständige Befreiung der Eltern von Kita-Beiträgen daher langfristig ein wichtiges Ziel. Voraussetzung hierfür ist aber eine quantitativ und qualitativ gesicherte Basis der Angebote.
Inklusion in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe verankern
  • Inklusiv Ausgestaltung des SGB VIII als Leistungsgesetz für alle Kinder mit und ohne Behinderungen
  • Jungen Menschen die Rechtsansprüche auf Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe selbst zuerkennen
Die Position des DRK zu Inklusion und Teilhabe wird entscheidend durch die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bestimmt. Nach unserem Inklusionsverständnis soll jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben in seinem gewählten gesellschaftlichen Umfeld führen können. Nicht der einzelne Mensch muss sich anpassen, sondern die Gesellschaft: Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Barrieren zu beseitigen, die Menschen ausschließen oder behindern. Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich insbesondere für besonders benachteiligte („most vulnerable“) Bevölkerungsgruppen ein. So lange die volle und wirksame Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an der Gesellschaft – Inklusion – noch nicht erreicht ist, zählen dazu auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in erster Linie Kinder und Jugendliche. Sie haben ihrem Alter entsprechend entwicklungsspezifische Bedürfnisse und Bedarfe. Nun muss endlich umgesetzt werden, was seit vielen Jahren in der Politik und in der Fachöffentlichkeit diskutiert wird: die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderung im SGB VIII. Ein inklusives SGB VIII sollte zudem die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen und ihre Rechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention stärken.
Schulsozialarbeit als Wegbereiterin für ein gesundes Aufwachsen und erfolgreiche Bildungswege
  • Stärkung des Rechtsanspruchs junger Menschen auf Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in der Schule
  • Stärkung der Schulsozialarbeit durch einen neuen eigenständigen Paragrafen im SGB VIII
Auch der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat bestätigt, dass die soziale Herkunft den weiteren Bildungs- und Lebensweg junger Menschen bestimmt. Der außerordentlich starke Zusammenhang zwischen dem Bildungsabschluss der Eltern und der Wahl der Schulart ist augenfällig: „Ein überwältigender Anteil von fast 84 Prozent der Kinder, deren Eltern beide die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, besucht in Klasse 5 ein Gymnasium.Wenn hingegen kein Elternteil über die Hochschulreife verfügt, wählen nur rund 31 Prozent der Kinder in Klasse 5 das Gymnasium.“ Neben der Armut gibt es jedoch noch andere Risikofaktoren, die ein gesundes Aufwachsen und den Zugang zu chancengerechter Bildung erschweren. Dazu gehören insbesondere stigmatisierende Zuschreibungen oder Diskriminierungserfahrungen. Sie betreffen beispielsweise Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die – oftmals gegen ihren eigenen Wunsch oder jenen der Eltern –, eine Förderschule besuchen. Auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit familiärer Migrationsgeschichte sind betroffen: Eine Studie belegt, dass sich jede*r vierte Schüler*in mit Zuwanderungsgeschichte diskriminiert fühlt –, und dass sich diese Diskriminierung negativ auf die Schulleistungen auswirkt. („Große Vielfalt – weniger Chancen“. Studie der Universität Düsseldorf im Auftrag der Stiftung Mercator und der Vodafone Stiftung. März 2015.) Die Schulsozialarbeit hilft, den Zusammenhang von sozialer Herkunft, einem gesunden Aufwachsen und einer erfolgreichen Bildungsbiografie dauerhaft zu entkoppeln. Sie nimmt eine zentrale und zukunftsweisende Rolle bei der Umsetzung von inklusiven Bildungsstrukturen ein und öffnet die Schule für die vielfältigen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen.
Mehr Inklusion und Teilhabe durch den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen
  • Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Ganztagsschulen durch spezifische kommunale Förderprogramme des Bundes
  • Auf- und Ausbau multiprofessioneller Teams für Ganztagsschulen
  • Verbesserte kommunale Planungs- und Kooperationsstrukturen für Ganztagsschulen
Das deutsche Schulsystem ist in starkem Maß von sozialer Ungleichheit geprägt. Die Bildungszugänge und Startchancen von Kindern und Jugendlichen sind je nach sozialer Herkunft und sozioökonomischen Voraussetzungen ungleich verteilt. Dabei sind gerade Schulen Orte mit einem hohen gesellschaftlichen Wirkungs- und Veränderungspotential: Sie können Kindern und Jugendlichen entscheidende biografische Chancen eröffnen und leisten damit einen maßgeblichen Beitrag zur Förderung gesellschaftlicher Inklusion und politischer Teilhabe. Ganztagsschulen bieten als vernetztes System von Erziehung, Bildung und Betreuung eine gute Basis für die Entfaltung dieses Potenzials. Damit dies gelingen kann, benötigen sie effektive kommunale Planungs- und Kooperationsstrukturen und ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Das Personal an Ganztagsschulen muss qualifiziert sein und in enger Interaktion mit Partner*innen aus der lokalen Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Organisationen multiprofessionell aufgestellt werden. Dadurch erweitern sich nicht nur die fachlichen Perspektiven und Kompetenzen, sondern auch der Kreis der Ansprechpartner*innen und Bezugspersonen für die Schüler*innen. Damit Kinder und Jugendliche neben den Möglichkeiten zum Erwerb persönlicher Kompetenzen auch gemeinschaftsfähiges Handeln entwickeln können und selbstständiger werden, sind kinder- und jugendfreundliche Lernangebote und kreative Frei- und Spielräume erforderlich.
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