Der NomosKommentar zum DRK-Gesetz

DRK-Gesetz

Der Nomos Verlag hat einen Handkommentar zum DRK-Gesetz veröffentlicht. Herausgeber ist Dr. Christian Johann, der als Senior Counsel in der Sozietät „Redeker Sellner Dahs“ am Standort Berlin tätig ist.

In seinem Vorwort begründet der Herausgeber, warum es einen Kommentar zu einem Gesetz mit fünf Paragrafen geben muss: die zahlreichen Bezüge zum humanitären Völkerrecht und zum internationalen Rotkreuz-Recht, die die Rechtsstellung des Deutschen Roten Kreuzes, seine Aufgaben und den besonderen Schutz des Zeichens und seiner Bezeichnung grundlegend prägen. Diese sollen sichtbar gemacht und die praktische Bedeutung aufgezeigt werden. Der Kommentar hat den Anspruch, eine Handreichung für alle zu sein, die rechtlich mit dem Deutschen Roten Kreuz zu tun haben. Es wendet sich jedoch gleichermaßen an die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden und ist somit auch für die DRK-Wohlfahrt von Interesse. In seiner Einleitung gibt Dr. Johann einen Überblick zur Gesetzeshistorie. Im § 1 des DRK-Gesetzes ist die Rechtsstellung des Deutschen Roten Kreuzes geregelt. Im Kommentar wird diese nicht nur erläutert, sondern auch die Geschichte und die Struktur des DRK werden dargestellt.

Ein interessanter Ausflug in die Vergangenheit

Dies ist ein interessanter Ausflug in die Vergangenheit oder wussten Sie, dass sich die DRK-Wohlfahrt bereits nach dem Ende des 1. Weltkrieges als bedeutender Wohlfahrtsverband positionierte? Allerdings verlor das DRK nach 1937 alle Wohlfahrtseinrichtungen und auch das JRK, das 1925 gegründet wurde, wurde aufgelöst. Hauptaufgabe des DRK wurde in dieser Zeit die Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes. Ein wesentlicher Teil des Kommentars (§ 2) beschäftigt sich mit den Aufgaben des DRK. Die zentralen Aufgaben, die dem DRK bereits teilweise durch das Völkerrecht zugewiesen worden sind, sind die Mitwirkung und die Unterstützung im Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie die Verbreitungsarbeit. Auch die Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros, die Vermittlung von Familienschriftwechseln, die Erleichterung von Familienzusammenführungen sowie die Übermittlung von Auskünften über vermisste Personen wurden dem DRK von der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrnehmung übertragen.

Was bedeutet Verbreitungsarbeit?

Aber was bedeutet denn jetzt zum Beispiel konkret Verbreitungsarbeit? Gegenstände der Verbreitungsarbeit sind das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Beim humanitärem Völkerrecht handelt es sich um ein Sonderrecht, das im Fall bewaffneter Konflikte gilt. Das Ziel ist der Schutz von Personen, die nicht (auch nicht mehr) an Feindseligkeiten teilnehmen sowie Kampfmittel zu verbieten oder zu beschränken. Das Ziel der Verbreitungsarbeit ist es, über die Regeln des humanitären Völkerrechts zu informieren und sich für ihre Umsetzung und Durchsetzung einzusetzen. Dadurch soll das humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten eingehalten werden.

Die Grundsätze des Roten Kreuzes

Die Rotkreuzgrundsätze sind mir als Mitarbeiterin des DRK selbstverständliche Arbeitsgrundlagen. Besonders fasziniert mich das Spannungsverhältnis zwischen der Unparteilichkeit und der Neutralität. Immer wieder legen wir die Grundsätze in unserer täglichen Arbeit aus. So haben wir sie beispielsweise bei der Erarbeitung unseres grundlegenden Positionspapiers „Ein Verband-viele Chancen“ in Bezug zu Inklusion und Teilhabe gesetzt und mit Leben gefüllt. Diese Auslegung können Sie hier nachlesen! drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublication/Positionspapier_Inklusion-und-Teilhabe.pdf § 3 des Kommentars beschäftigt sich mit dem Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen. Hier habe ich mit Interesse gelesen, dass es bereits nach der Schlacht von Solferino Bemühungen gegeben hat, Hospitäler und Lazarette auf dem Schlachtfeld zu schützen. Jedoch benutzten die Länder unterschiedliche einfarbige Flaggen, sodass keine universelle Schutzwirkung entstehen konnte. Auf der internationalen Konferenz im Oktober 1863 in Genf wurde dann die Resolution 8 verabschiedet. Hier heißt es: „They (volunteer nurses) shall wear in all countries, as uniform distinctive sign, a white amlet with a red cross.“ Parallel wurde empfohlen, Lazarette und Hospitäler in allen Staaten mit einer einheitlichen Flagge zu kennzeichnen. Auch die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die Satzung des DRK sind Bestandteil des Kommentars. Zusammenfassend ist der Kommentar eine gute Gelegenheit, sich erneut mit der Geschichte, den Aufgaben und den Grundsätzen des DRK auseinander zu setzen. Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier www.nomos-shop.de/Johann-DRK-Gesetz/productview.aspx