Worum geht es?
Schulden haben eigentlich viele Menschen: sei es der Kredit für das Eigenheim oder die Eigentumswohnung, sei es die Rückzahlungsverpflichtung beim BAföG. Mehr als 3 Millionen Haushalte in Deutschland gelten jedoch als überschuldet. Vereinfacht gesagt heißt das, dass sie ihre Zahlungspflichten dauerhaft nicht erfüllen können. Hauptursachen sind neben Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung bzw. Scheidung auch niedrige Einkommen. Es handelt sich also durchaus um Lebensrisiken, die jeden und jede von uns treffen können.
Wie helfen unsere DRK-Beratungsstellen?
Zunächst unterstützen unsere Beraterinnen und Berater die Schuldnerinnen und Schuldner dabei, ihre wirtschaftliche Existenz und die ihrer Angehörigen zu sichern. Gleichzeitig werden präventive Maßnahmen wie zum Beispiel das Erstellen eines Haushaltsplans, Aufklären über Vertragsfallen und Verschuldungsrisiken ergriffen, um einer erneuten Überschuldung vorzubeugen. Oft fehlt in den Haushalten der Ratsuchenden die Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben ebenso wie über die Verschuldung. Verschlossene Briefe in diversen Tüten und Kartons sind keine Seltenheit. Die Beraterinnen und Berater helfen den Ratsuchenden, sich der Verschuldung zu stellen. Sie sichten mit ihnen die vorhandenen Gläubigerunterlagen und machen sich auf die Suche nach weiteren Gläubigern. Es werden Lösungswege aufgezeigt, mit Verschuldung umzugehen und ihr künftig entgegenzuwirken. Man kann also mit Fug und Recht sagen, dass unsere Soziale Schuldnerberatung oft direkt armutsvermeidend wirkt.
Wenn das Konto gepfändet ist, dürfen unsere Beraterinnen und Berater eine Bescheinigung ausstellen, damit die Schuldnerinnen und Schuldner einen höheren als den Grundfreibetrag auf ihrem Pfändungsschutzkonto gegenüber ihrer Bank geltend machen können. Neben dem Grundfreibetrag gibt es die Möglichkeit, für weitere Familienangehörige Pauschalen sowie Kindergeld und bestimmte weitere Leistungen zu bescheinigen.
Wenn ein außergerichtliches Einigungsverfahren mit den Gläubigerinnen und Gläubigern gescheitert ist, können unsere Insolvenzberatungen hierüber eine Bescheinigung ausstellen. Damit haben Schuldnerinnen und Schuldner einen Zugang zum Insolvenzverfahren und zur sogenannten Restschuldbefreiung, das bedeutet konkret, dass sie nach spätestens sechs Jahren schuldenfrei sind. Außerdem dürfen sie Schuldnerinnen und Schuldner vor den Insolvenzgerichten vertreten.
Welche Kompetenzen benötigen unsere Beraterinnen und Berater?
Die Beraterinnen und Berater müssen neben einer hohen fachlichen (juristischen) Expertise, die ständig aktualisiert werden muss, über eine hohe Kommunikationsfähigkeit verfügen. So müssen sie z.B. Ansätze der Motivierenden Gesprächsführung kennen, um die Beratenden dabei zu unterstützen, den langen Weg der Entschuldung durchzustehen. Sie sind Netzwerker, wenn sie das soziale Feld der Schuldnerinnen und Schuldner einbeziehen und sie verfügen über Kenntnisse der Methoden der Konfliktdeeskalation und Verhandlungsstrategien, die besonders wichtig für Verhandlungen mit Gläubigerinnen und Gläubigern sind.
Fazit
Die Unterstützung unserer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen gehört nach meiner Auffassung auf jeden Fall zu den hilfreichen Rahmenbedingungen und tatsächlich erreichbaren Strukturen, von denen der Bundesminister für Arbeit und Soziales in seinem Gastbeitrag gesprochen hat. Gerne leisten wir als DRK unseren Beitrag in der Diskussion, wie politische Entscheidungsträger gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen wie z.B. Schuldner- und Insolvenzberatungen so gestalten können, dass sie von allen Menschen in ihrem Alltag genutzt werden können.