Westerfellhaus
Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Fotograf: Holger Gross

Besuche sicher ermöglichen. Besuchskonzepte in stationären Einrichtungen während der Corona-Pandemie: Gastbeitrag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus

Am 4. Dezember 2020 habe ich zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Handreichung für die stationären Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt. Unser Ziel ist es, dass Bewohner und Bewohnerinnen auch während einer Pandemie Besuche erhalten können: mit möglichst geringen Einschränkungen für sie und ihre Besucher – und trotzdem angemessen sicher mit Blick auf den Infektionsschutz und den Aufwand für die Pflegekräfte.

Pflegeeinrichtungen stehen vor großen Herausforderungen

Aktuell zeigt sich deutlicher denn je, wie groß die Herausforderung und Verantwortung ist, vor der Pflegeeinrichtungen in dieser Pandemie stehen. Wir alle wissen: Kontakte bedeuten immer ein Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Aber klar ist auch: Der persönliche Kontakt zu An- und Zugehörigen ist für die Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen unverzichtbarer Teil ihres Lebens. Er darf deshalb nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit ist es wichtig, Wege zu finden, trotz steigender Infektionszahlen Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Das ist mir ganz persönlich ein Anliegen.

Die Handreichung baut auf der Erfahrung vieler Pflegeheime auf

Den Besuchskonzepten der Einrichtungen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die hier vorgelegte Handreichung erfindet das Rad nicht neu: sie baut auf der Erfahrung vieler Pflegeheime auf. Die vielen uns übersandten Besucherkonzepte, die die Einrichtungen -auch die des Deutschen Roten Kreuzes- in den vergangenen Monaten erarbeitet und etabliert haben, bildeten die Grundlage der Inhalte der Handreichung. Dafür danke ich Ihnen.

Expertise des DRK und weiterer Verbände ist eingeflossen

Die Handreichung haben wir in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungsträger und der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen erarbeitet. Sie wurde zudem mit dem Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) abgestimmt und mit den Empfehlungen des RKI inhaltlich untermauert. Sie gibt konkrete und pragmatische Informationen an die Hand, welche Regelungen in welcher Situation aus Expertensicht sinnvoll und welche weniger nützlich sind. So wird sie nicht nur für mehr Effizienz und Nachvollziehbarkeit der Besuchskonzepte sorgen, sondern auch die Akzeptanz der Besuchsregeln in den Einrichtungen erhöhen.

Ich würde mich deshalb freuen, wenn Sie die Handreichung in Ihren Einrichtungen nutzen.

Nicht zuletzt möchte ich mich auf diesem Wege persönlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen der Langzeitpflege für ihr Engagement und ihre professionelle Arbeit bedanken.

Ich wünsche Ihnen und den Bewohnerinnen und Bewohnern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Jahreswechsel. Kommen Sie bestmöglich und gesund durch diese herausfordernde Zeit!

Ihr

Andreas Westerfellhaus

Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung