You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Ein neuer Wehrdienst braucht eine starke, gut vorbereitete zivile Entsprechung – unser neuer Brennpunkt zeigt, warum Freiwilligendienste und Ersatzdienste jetzt in den Fokus gehören.
Menschen helfen - Gesellschaft gestalten.
Als Teil des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und eines der sechs Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege sind wir deutschlandweit aktiv für eine vielfältige Gesellschaft, in der Teilhabe für alle möglich ist.
Unsere Themen
Wir hören zu, erzählen und bewegen. Unsere Mission ist Grundlage unserer Arbeit und spiegelt sich in den vielfältigen Themen von A wie Arbeitskräftegewinnung bis Z wie Zukunft Wohlfahrt wider.
Wir beraten und qualifizieren unsere Mitgliedsverbände, werben Finanzmittel ein, suchen Kooperationspartnerschaften und bemühen uns um anwaltschaftliche Interessenvertretung.
Im Jahr 2024 kündigte Verteidigungsminister Boris Pistorius die Einführung eines neuen Wehrdienstes an. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit diskutiert, mit Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2026. Das Deutsche Rote Kreuz kritisiert, dass dem Modell eine zivile Alternative fehlt – dabei ist eine engagierte, widerstandsfähige Zivilgesellschaft für ein wehrhaftes Land unerlässlich.
Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen. Erstmals werden, ausgehend von den vorbehaltenen Aufgaben, heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht des SGB XI und SGB V verankert.
Mit den Referentenentwürfen für die GEAS-Anpassungsgesetze soll der deutsche Rahmen für die Umsetzung der Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) geschaffen werden. Die DRK-Stellungnahme konzentriert sich auf die darin enthaltenen Maßnahmen der Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen, die in jedem Stadium des Asylverfahrens möglich sein sollen.
Im Jahr 2024 kündigte Verteidigungsminister Boris Pistorius die Einführung eines neuen Wehrdienstes an. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit diskutiert, mit Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2026. Das Deutsche Rote Kreuz kritisiert, dass dem Modell eine zivile Alternative fehlt – dabei ist eine engagierte, widerstandsfähige Zivilgesellschaft für ein wehrhaftes Land unerlässlich.
Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen. Erstmals werden, ausgehend von den vorbehaltenen Aufgaben, heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht des SGB XI und SGB V verankert.
Mit den Referentenentwürfen für die GEAS-Anpassungsgesetze soll der deutsche Rahmen für die Umsetzung der Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) geschaffen werden. Die DRK-Stellungnahme konzentriert sich auf die darin enthaltenen Maßnahmen der Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen, die in jedem Stadium des Asylverfahrens möglich sein sollen.