- Verankerung des bundesweit höchsten Personalschlüssels im § 75 SGB XI als Mindestmaßstab in der Pflege (bis zur Umsetzung der neuen Personalbemessung)
- Auszubildende sollten nicht auf die Personalschlüssel angerechnet werden
Die notwendige Anzahl der Pflegenden zu sichern, ist eine der großen zentralen Herausforderungen im Pflegebereich. Der Mangel an Pflegefachkräften kennzeichnet bereits seit vielen Jahren die Arbeitssituation in der Altenpflege. Gleichzeitig steigt die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen stetig an.
Die Anforderungen an die Fachkunde des Pflegepersonals erhöhen sich nicht nur deshalb, sondern auch weil Multimorbidität und psychische Erkrankungen in der Zielgruppe zunehmen und weil die Qualitätsstandards steigen (Expertenstandards, Beratungspflichten, Hygiene etc.).
In Deutschland wird bis Mitte 2020 erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt. In der Zwischenzeit würde die Verankerung des bundesweit höchsten Personalschlüssels als Mindestmaßstab in der Pflege die Personalsituation verbessern.