Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Die BAGFW begrüßt, dass das BMAS mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelungen zur Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz redaktionelle Fehler korrigiert und die Vereinbarungen der Arbeitsgruppe Personenzentrierung umsetzt. Allerdings bedauern die Verbände der BAGFW, dass der Entwurf nicht dazu genutzt wird, die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), wie im Koalitionsvertrag festgehalten, zu entfristen und ein Budget für Ausbildung zu installieren. Für eine UN-BRK-konforme Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sind neben den technischen Änderungen im Teil II SGB IX neu (Bundesteilhabegesetz) auch entsprechende materiell-rechtliche Nachbesserungen im BTHG notwendig. Dies betrifft beispielsweise ein echtes Wahl- und Entscheidungsrecht ohne sogenannten Mehrkostenvorbehalt, das Poolen von Teilhabeleistungen, die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege sowie die Ausgestaltung der Leistungen im Sinne echter Nachteilsausgleiche. Zudem macht die BAGFW Änderungsvorschläge, die kurzfristig umgesetzt werden sollten.