Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG)

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt das Vorhaben, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahresende 2020 noch wichtige Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen, deren Ziel es ist, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Die geplante Schaffung zusätzlicher Stellen für Pflegeassistenten in vollstationären Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze, ohne dass es zu weiteren Belastungen der Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen kommt, wird als ein allererster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsinstruments nach § 113 C SGB XI begrüßt. Wichtig wäre allerdings die Umsetzung des Instruments insgesamt verbindlich festzuschreiben, wie im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart.