Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes e.V. zur Formulierungshilfe “Klarstellung zum Verfahren zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege” des Bundesministeriums für Gesundheit

Die Frage der pflegerischen Versorgung ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema und eine gute und faire Entlohnung der in der Pflege beschäftigten Menschen ist wesentlich. Das DRK hatte die Zielsetzung des diesbezüglichen Gesetzgebungsprozesses 2021 im Rahmen des GVWG, bessere Löhne in der Altenpflege erreichen zu wollen, befürwortet. Die Intention des Gesetzgebers eine verlässliche und dauerhaft angemessene Entlohnung für die in der Pflege beschäftigten Menschen erzielen zu wollen, war und ist richtig und anerkennungswürdig. Gleichwohl hatten wir bereits 2021 ausdrücklich auf mögliche Implementierungsdefizite hingewiesen und die Umsetzbarkeit für Pflegeeinrichtungen – insbesondere für die, die nicht an Tarifverträge gebunden sind –, für wenig praktikabel, bürokratisch und insgesamt streitanfällig eingeschätzt. Das jetzt anvisierte und anscheinend, aufgrund von wesentlichen Problemstellungen, notwendig gewordene Gesetzgebungsverfahren im Sinne einer Klarstellung und Konkretisierung bestätigt die bereits geäußerte Kritik des Deutschen Roten Kreuzes.