Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Die BAGFW begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf im Grundsatz und teilt das damit verfolgte Ziel, durch zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen die langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten und Arbeitslosen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss zu sichern. An der Weiterbildung müssen Leistungsberechtigte im SGB II gleichberechtigt partizipieren können, um der Verfestigung von Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Neben adäquat ausgestalteten Rahmenbedingungen für den Zugang zur beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II und passgenauen Weiterbildungsangeboten ist Beratung entscheidend für die Inanspruchnahme beruflicher Weiterbildung.