Die BAGFW begrüßt grundsätzlich den Vorstoß zur erleichterten Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen mit der Absicht, Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Arbeitswelt bei der Anpassung der Qualifikationen an die Kompetenzprofile der Arbeitswelt 4.0 zu unterstützen. Es ist wichtig, dass diese Maßnahmen für die sozialen Dienstleistungsberufe ebenso praxisgerecht ausgestaltet werden wie für die produzierende Wirtschaft. Nach Auffassung der BAGFW ist eine aktive Weiterbildungsförderung gerade für gering Qualifizierte erforderlich, bei der die Förderung von abschlussbezogenen Weiterbildungen deutlich gestärkt wird. Diese Aspekte werden im vorliegenden Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt.