Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern zu stärken und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer zeitnah Sorge zu tragen. Sie hat jedoch auch Bedenken und Kritikpunkte zum Gesetzentwurf. So ist die Erhöhung um durchschnittlich 17 % nach fast 14 Jahren unveränderten Vergütung, aber wiederholter Tariferhöhungen, für unsere Betreuungsvereine und vormundschaftsführenden Vereine zu niedrig. Ferner enthält der Gesetzentwurf nicht die seit langem geforderte Dynamisierungsregelung, sondern lediglich eine Evaluierung nach fünf Jahren. Zudem fehlt die seit langem geforderte Regelung zur zusätzlichen Übernahme von Dolmetscherkosten.