Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsdeckung nach dem Dritten Pflegestärkungsgesetz

Mit den Empfehlungen gibt der Deutsche Verein Anregungen dafür, wie auf Grundlage des SGB XII bestehende Bedarfe ermittelt und gedeckt werden können, und weist auf möglichen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin. Dabei geht es darum, bestehende Grundbedarfe abzudecken und die Versorgung durch entsprechende Angebote sicherzustellen, die für ein Leben in Würde essenziell sind. Damit soll die Handlungssicherheit der Leistungsträger und Leistungserbringer erhöht werden und Anregungen dafür gegeben werden, wie Rechtssicherheit auch für die Leistungsberechtigten geschaffen werden kann. Die Empfehlungen richten sich insbesondere an Träger der Sozialhilfe, an Anbieter von Pflegeleistungen, Verbände, Interessensvertretungen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie an Bund und Länder.