Empfehlungen der BAGFW für einen allgemeinen Anspruch auf Sprachmittlung zur Wahrnehmung von sozialen Rechten und Pflichten

Wer einen Anspruch auf staatliche Leistungen hat, muss auch die Möglichkeit haben, diese tatsächlich wahrnehmen zu können. Fehlende oder unzureichende Deutschkenntnisse dürfen keine Barrieren beim Zugang zu diesen Leistungen darstellen. Die Verbände der BAGFW empfehlen deshalb, einen allgemeinen Anspruch auf Sprachmittlung für Personen zu schaffen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um ihren Anspruch auf Leistungen einlösen zu können.