Brennpunkt Wohlfahrt 01-2021 - Asylverfahrensberatung - übereilte Gesetzgebung und ihre Folgen

Das Asylverfahren ist ein komplexes Verwaltungsverfahren und selbst für Menschen mit deutscher Muttersprache nicht ohne weiteres zu durchschauen. Noch komplizierter stellt es sich für Asylsuchende und Flüchtlinge selbst dar, die gerade erst in Deutschland angekommen sind, eine möglicherweise traumatisierende Flucht hinter sich haben und noch kein oder erst wenig Deutsch verstehen. Eine unabhängige Beratung, wie sie deutschlandweit von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Flüchtlingsräten und anderen Organisationen angeboten wird, bietet hier wichtige Orientierung und Unterstützung. Finanziert wird dieses Beratungsangebot bisher von verschiedensten Zuwendungsgebern und vielfach aus Spenden. Seit Jahren setzen sich daher die Wohlfahrtsverbände für eine Förderung der Beratung aus Bundesmitteln ein. Seit August 2019 ist nun endlich die Asylverfahrensberatung in § 12a Asylgesetz (AsylG) geregelt. Doch anstatt Rechtssicherheit herzustellen, schafft das Gesetz neue Konflikte – und stellt letztlich das Subsidiaritätsprinzip grundlegend in Frage.