Brennpunkt Wohlfahrt 01/2020 - Inklusion komplex: Wo das Bundesteilhabegesetz behindert statt befördert

Das DRK weist auf deutliche Umsetzungsschwierigkeiten beim Bundesteilhabegesetz hin. „Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Statt diese Chance konsequent zu nutzen, ist der bürokratische Aufwand für Kostenträger und Leistungserbringer enorm. Das widerspricht jedoch der gesamten Intention des Bundesteilhabegesetzes“, sagt DRK-Präsidentin Frau Hasselfeldt. Vor allem die Änderungen in der Eingliederungshilfe, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, kritisiert das Deutsche Rote Kreuz.