26.09.2022
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 sind die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII zur Vorhaltung eigener Gewaltschutzkonzepte verpflichtet. Andernfalls riskieren sie den Entzug oder die Nicht-Erteilung ihrer Betriebserlaubnis. Der vorliegende Leitfaden möchte die Träger und Einrichtungen der…