Die Rotkreuz-Grundsätze in der Behindertenhilfe


Menschlichkeit

Das DRK tritt aktiv für die Achtung der Würde aller Menschen ein. Es setzt sich für ein Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen auf der Grundlage von gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme und für die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein.

Die Behindertenhilfe des DRK trägt mit selbstbestimmten und individuellen Hilfen mit dazu bei, dass Barrieren abgebaut werden und Menschen mit Behinderungen die gleichen Teilhabechancen haben wie alle Menschen. Menschen mit Behinderungen werden im DRK an allen sie betreffenden Fragen und Entscheidungen beteiligt. Die Interkulturelle Öffnung der Dienste und Einrichtungen unterstützt ein gesamtgesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Anerkennung.

Unparteilichkeit

Das DRK unterscheidet bei seiner Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung weder nach Geschlecht und sexueller Orientierung, noch nach ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, sozialer Stellung oder politischer überzeugung. Das DRK unterstützt Menschen mit Behinderung unterschiedslos nach dem Maß der Not und des Möglichen; es stellt allein den Menschen in den Mittelpunkt seines Handelns, achtet die Selbstbestimmung und fördert seine Eigenverantwortung.

Neutralität

Das DRK ist dem Grundsatz der politischen, religiösen und ideologischen Neutralität verpflichtet. Es ergreift die Initiative und setzt sich dort anwaltschaftlich ein, wo gesellschaftliches und politisches Denken und Handeln einer gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft entgegenstehen.

Unabhängigkeit

Das DRK gestaltet seine Arbeit auf der Basis seiner Satzung sowie geltenden Bundes- und Landesrechtes. Hierzu zählen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Es ist unabhängig von parteipolitischer Einflussnahme und handelt auf der Grundlage der Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Es wird tätig unter Beachtung der aktuellen wissenschaftlich fachlichen Erkenntnisse der Behindertenhilfe.

Freiwilligkeit

Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.

Einheit

Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.

Universalität

Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.