

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) waren wir – Sabine Urban und Ute Degel, Referentinnen Kindertagesbetreuung im DRK-Bundesverband - kürzlich im DRK Kreisverband Rostock e.V., um mit Praktikerinnen und Praktikern über die Umsetzung von Inklusion in der Kindertagesbetreuung zu sprechen. Ziel unseres Besuches war, zu erfahren, was es braucht, damit Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis gelingen kann.
In der Interdisziplinären Frühförderstelle erlebten wir, was alles möglich ist, wenn multiprofessionelle Teams eng zusammenarbeiten. Carolin Sahn, stellvertretende Leiterin, und Antje Härtel, Mitarbeiterin im Diagnostikteam, berichteten, dass die Frühförderung vor allem deshalb gut gelingt, weil das Team fachlich breit aufgestellt und DRK–intern gut vernetzt ist – unter anderem mit den verbandseigenen Kitas.
Der Aufbau von stabilen Netzwerken sei allerdings kein Selbstläufer, sondern erfordere Geduld und Verhandlungsgeschick. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit Eltern: Sie ist entscheidend für den Erfolg inklusiver Arbeit, bindet jedoch teilweise auch erhebliche Ressourcen.
Damit Inklusion gelingt, braucht es interdisziplinäre Teams, Vernetzung und die dafür notwendigen Kompetenzen und Ressourcen.
Problematisch ist auch, dass die Leistungen zur Frühförderung und Eingliederungshilfe mit Stichtag Einschulung enden. Gerade dann, im Übergang von Kindertagesbetreuung in den schulischen Alltag benötigen Kinder mit Förderbedarfen Unterstützung und Kontinuität.
Besonders deutlich wurde im Gespräch mit den Kita- und Hortleitungen ein strukturelles Problem: Für den Ganztag besteht ein Rechtsanspruch – doch Integrationshilfen sind in der Regel nur am Vormittag in der Schule verfügbar.
Wenn Jugendhilfe und Schule Ganztagsbildung als gemeinsame Bildungsgemeinschaft verstehen, muss auch die zukünftig geplante Bildungsassistenz den ganzen Tag des Kindes begleiten, nicht nur den Unterricht. Genau hier liegt eine der zentralen Forderungen, die wir aus unserem Besuch vor Ort mitnehmen:
Damit Inklusion gelingt, dürfen Leistungen zur Frühförderung und Eingliederungshilfe nicht am Schultor enden.
Auch die Bewilligungsverfahren werden als großes Hindernis gesehen. Anträge werden frühzeitig gestellt und dennoch oft erst Monate, manchmal sogar Jahre später bewilligt. Es liegt auf der Hand, dass das die Teilhabe und Entwicklung der Kinder behindert wird.
Gleichzeitig kommen viele Ämter ihrer aufklärenden Beratungspflicht von Familien nur ungenügend nach. Leitungs- und Fachkräfte sind daher oft selbst in die Antragstellung und die Kommunikation mit den Ämtern eingebunden.
Damit Inklusion gelingt, braucht es die Einhaltung von Fristen und klare Leitlinien für die Beurteilung des Förderbedarfs.
Wie sehr die Regelstrukturen unter den aktuellen Voraussetzungen an ihre Grenzen stoßen, verdeutlichte ein Beispiel aus dem Hortalltag: In einer Hortgruppe mit einem Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:22 sind bereits heute drei Kinder mit einer ADHS-Diagnose – ohne jegliche Unterstützung. Die Fachkräfte stoßen hier an ihre Kapazitätsgrenzen.
Leitungskräfte übernehmen hier teilweise aus großem Engagement für die betroffenen Kinder und ihre Familien sozialarbeiterische Aufgaben, für die es in der Struktur eigentlich keine Kapazitäten gibt. Dennoch wird das Regelangebot schon jetzt vielerorts als bedarfsdeckend behandelt.
Damit Inklusion gelingt, braucht es insbesondere in sozial belasteten Quartieren Kita-Sozialarbeit, um Familien frühzeitig zu unterstützen.
Diese Praxis bestätigt eine zentrale Kritik unseres Brennpunkts zum 1. KJHSRG: Der geplante Vorrang für Regelangebote ist nur dann sinnvoll, wenn diese Angebote auch tatsächlich inklusiv ausgestattet sind. Ist das nicht der Fall, müssen Träger und Fachkräfte schon jetzt lange Wartezeiten bei Genehmigungsverfahren aus eigener Kraft überbrücken – oft über ihre eigenen Grenzen hinaus. Eine Vorrangregelung ohne passgenaue individuelle Unterstützung bedeutet dann keine Entlastung, sondern Überforderung des Systems und seiner Fachkräfte.
Sowohl aus Sicht der Praxis als auch des DRK-Bundesverbandes sollte die Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für alle Behinderungsarten deshalb kein Experiment auf Zeit sein, sondern der verbindliche Regelfall. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Experimentierklausel greift hier zu kurz.
Damit Inklusion gelingt, ist ein Regelsystem notwendig, das allen Kindern – unabhängig von Art und Zeitpunkt ihres Unterstützungsbedarfs – verlässlichen Zugang zu passgenauen Leistungen sichert.
Der Besuch beim DRK Kreisverband Rostock e.V. zeigt: Die Vision einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist richtig – doch zwischen Anspruch und gelebter Praxis liegt eine erhebliche Lücke. Diese Lücke droht sich zu vergrößern, wenn die aktuelle Reform vor allem als Sparinstrument verstanden wird.
Dabei ist die Investition – in Fachkräfte, Infrastruktur und durchgängige Unterstützung über den gesamten Tag und die gesamte Bildungsbiografie – nicht nur fachlich geboten, sondern auch gesellschaftlich lohnend. Denn jedes Kind soll sich bestmöglich entwickeln und aufwachsen können.
Die Erkenntnisse aus diesem Praxisbesuch nehmen wir mit in unsere Gremienarbeit und Interessensvertretung.

Unser Dank gilt allen Gesprächspartnerinnen und -partnern beim DRK Kreisverband Rostock e.V. für ihre Offenheit und ihr außerordentliches Engagement für Kinder und Familien.
Ein Bericht von Sabine Urban und Ute Degel, Referentinnen Kindertagesbetreuung, DRK-Generalsekretariat.
Mehr zur Analyse des 1. KJHSRG lesen Sie in unserem Brennpunkt Wohlfahrt 02/2026 „Kinder- und Jugendhilfe im Umbruch: zwischen Reformanspruch und Kostendruck"
Mehr zu Inklusion in DRK-Kindertageseinrichtungen finden Sie hier
Ein weiteres Beispiel zu inklusiver pädagogische Arbeit in der Praxis im DRK finden Sie hier
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