Auch im Koalitionsvertrag dieser Legislatur findet sich die Passage: „Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln“. Die inklusive Lösung steht nach wie vor auf der Agenda des BMFSFJ.
"Wege zur inklusiven Lösung" -- Fachtagung im DRK-Bundesverband
Inklusion und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sind wichtige Themenfelder für die DRK-Wohlfahrt. Deshalb haben wir am 07. und 8. Juni 2018 gemeinsam mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft eine Fachveranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben DRK Fach- und Leitungskräfte aus der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Behindertenhilfe teilgenommen. Sie war ein Beitrag zur Diskussion um die Weiterentwicklung des SGB VIII zu einer „inklusiven Lösung“ und ein Auftakt zu weiteren Aktivitäten.
Ein Ziel der Veranstaltung war, den Austausch zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe von Einrichtungen innerhalb des DRK zu fördern. Bereits jetzt sind Angebote des DRK auf lokaler Ebene so gestaltet, dass sie für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung offen und attraktiv sind. Es sei aber mehr möglich, meinte Kerstin Uelze, Referentin für Sozialrecht des DRK e.V., die die Veranstaltung leitete.
> Zum vollständigen Arbeitsbericht der Tagung
Ein schönes Beispiel für das Zusammenwirken von Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Behindertenhilfe war der gemeinsame Vortrag von Tina Cappelmann, Referentin für Kindheit und Jugend der Bundesvereinigung Lebenshilfe und Angela Smessaert, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) zu Notwendigkeiten, Herausforderungen und Erwartungen an eine inklusive Ausgestaltung des SGB VIII – aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe.
Sie empfahlen der DRK Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Behindertenhilfe inklusive Ansätze, wo immer es möglich sei, schon jetzt zu verfolgen und nicht erst die Änderung des SGB VIII abzuwarten.
Wege zur Inklusion -- gute Praxis im DRK
Von einem schönen Beispiel möchte ich Ihnen an dieser Stelle berichten: So wird die DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH im Kreis Borken durch umfangreiche Bau- und Modernisierungsarbeiten einen Ort schaffen, in dem die Fachbereiche der Jugend- und der Behindertenhilfe unter einem Dach zusammen geführt werden. Auf dem Gelände befindet sich eine große parkähnliche Außenanlage. Hier soll ein Spiel- und Erlebnisgelände geschaffen werden, auf der sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung wohl fühlen.
Dieses Projekt ist im Hinblick auf das weite Inklusionsverständnis des DRK vorbildhaft, denn auf dem Gelände werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Behinderung miteinander spielen und Erlebnisse teilen können. Dort kann Inklusion gelebt werden.
Liebe Leserinnen und Leser, lassen Sie sich durch dieses Beispiel ermutigen! Selbst kleine Schritte wie der Einbau eines barrierefreien WCs in einer Kreisgeschäftsstelle können ein Anfang sein. Welche Veränderungen möglich sind, zeigen beispielsweise die Partizipationsprozesse in unseren Kitas, die selbstverständlich geworden sind.