Das Deutsche Rote Kreuz unterstützt das Anliegen des Gesetzgebers,
weitere gesetzliche Anpassungen vorzunehmen und durch ein Zweites
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite entsprechende Regelungen für die aktuelle
Pandemie aber auch zukünftige Krisen zu treffen.