Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes e.V. zum Gesetzesentwurf zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz). Hier: Regelungen zu § 72 SGB XI und § 82 c) SGB XI

Die Frage der pflegerischen Versorgung ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema und eine gute und faire Entlohnung der in der Pflege beschäftigten Menschen ist wesentlich. Das DRK hatte die Zielsetzung des diesbezüglichen Gesetzgebungsprozesses 2021 im Rahmen des GVWG, bessere Löhne in der Altenpflege erreichen zu wollen, befürwortet. Die Intention des Gesetzgebers eine verlässliche und dauerhaft angemessene Entlohnung für die in der Pflege beschäftigten Menschen erzielen zu wollen, war und ist richtig und anerkennungswürdig. Gleichwohl hatten wir bereits 2021 ausdrücklich auf mögliche Implementierungsdefizite hingewiesen und die Umsetzbarkeit für Pflegeeinrichtungen – insbesondere für die, die nicht an Tarifverträge gebunden sind –, für wenig praktikabel, bürokratisch und insgesamt streitanfällig eingeschätzt. Das jetzt anvisierte und anscheinend, aufgrund von wesentlichen Problemstellungen, notwendig gewordene Gesetzgebungsverfahren im Sinne einer Klarstellung und Konkretisierung bestätigt die bereits geäußerte Kritik des Deutschen Roten Kreuzes. Hinsichtlich der derzeit laufenden Umsetzung ist zu bemängeln, dass für Pflegeeinrichtungen, insbesondere für die, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, ein erheblicher administrativer und organisationaler Mehraufwand entstanden ist und auch absehbar ist, dass die ausstehenden Kostenverhandlungen mit den Pflegekassen noch komplizierter werden.