Jürgen Brinkmann / DRK

Effektiver Gewaltschutz in der Unterbringung von Geflüchteten - kein Selbstläufer

Um die Unterbringung von geflüchteten Menschen werden regelmäßig - und auch ganz aktuell in diesen Tagen - erhitzte Debatten geführt. Die Situation der betroffenen Menschen gerät dabei oft aus dem Blick. Dabei ist der Staat gesetzlich verpflichtet, eine sichere und vor Gewalt schützende Unterbringung zu gewährleisten. Eine gerade veröffentlichte Publikation aus dem Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlings-unterkünften“ (DeBUG) zeigt auf, wie dies nachhaltig gelingen kann und was es dafür braucht.

2016 wurde die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) ins Leben gerufen. 

Mittlerweile ist die Initiative zu einem großen Netzwerk von Partnerorganisationen herangewachsen, dem auch das DRK angehört. Ziel der Initiative war und ist es, dauerhaft einheitliche Standards bei der Unterbringung zu etablieren. Die zu diesem Zweck erarbeiteten Mindeststandards liegen mittlerweile in der vierten Auflage vor.

Das Projekt DeBUG

2019 ging das vom BMFSFJ geförderte Projekt DeBUG an den Start. DeBUG steht dabei für “Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“. Diese Struktur umfasst insgesamt sieben Kontaktstellen, in denen Gewaltschutzmultiplikatorinnen und -multiplikatoren tätig sind.

Aufgabe der Kontaktstellen

  • Die Kontaktstellen sind Ansprechpersonen für Unterkünfte, Trägerorganisationen und Behörden in ihren jeweiligen Regionen.

Angebot der Kontaktstellen

  • Bedarfsorientierte Prozessbegleitung und Beratungstätigkeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten werden angeboten
  • Es wird Unterstützung beim Aufbau von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen gegeben
  • Fachveranstaltungen und Fortbildungen werden organisiert und durchgeführt

Das DRK betreibt zwei der insgesamt sieben Kontaktstellen: der LV Rheinland-Pfalz in Mainz deckt die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland ab, der LV Schleswig-Holstein in Kiel ist für Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig.

Jetzt veröffentlicht: Handlungsempfehlungen für die Praxis

Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren kennen die Gegebenheiten in den Ländern und Kommunen gut und können die relevanten Problemlagen und Stellschrauben aufzeigen. In der nun vorgelegten Publikation formulieren sie zudem nachhaltige Lösungsvorschlage und Handlungsempfehlungen für die Praxis.

Inhalt der Veröffentlichung

  • (K)ein fließender Übergang: Der Unterbringungstransfer vom Land in die Kommune
  • Gewaltschutz in der dezentralen Unterbringung
  • Ausschreibungen als Chance für den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
  • Beschwerdemanagement: das (fehlende) Schutzinstrument
  • Schutz von LSBTI* Geflüchteten in Sammelunterkünften
  • Herausforderungen und Lösungsansätze in der Arbeit mit geflüchteten Männern mit Gewalterfahrungen
  • Monitoring von Gewaltschutzkonzepten
  • Gewaltschutz muss nachhaltig verankert werden!

Wir wünschen der Broschüre möglichst viele Leserinnen und Leser!

Sie können die Publikation hier lesen.


Sie haben noch Fragen?


Für Ihr Fragen und Anliegen rund um das Thema Gewaltschutz in Unterkünften sind die Multiplikatoren und Multiplikatorinnen ansprechbar.

> Hier finden Sie die Adressen der Konktaktstellen in den Regionen.