Empfehlung zur Umsetzung der Förderung nach § 16 i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Der Deutsche Verein will dazu beitragen, dass die Ziele des Teilhabechancengesetzes erreicht und verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit sowie Langzeitleistungsbezug reduziert werden. Hierzu gibt der Deutsche Verein fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II. Bezüge zu anderen gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen werden aufgezeigt.