PDF-Datei des Brennpunktes von Mai 2026 zur Grundlohnrate

Brennpunkt Wohlfahrt Nr. 01/2026: Die Grundlohnrate als Obergrenze für GKV-Ausgaben

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Grundlohnrate zur verbindlichen Obergrenze für GKV-Ausgaben. Als Steuerungsgröße ist die Grundlohnrate dafür nur bedingt geeignet. Für das DRK gilt: Tarifabschlüsse oberhalb der Grundlohnrate können nicht mehr vollständig refinanziert werden – die Lücke müssen Träger selbst schließen.