
Natalie Ammon: Beim DRK bin ich seit 2002 als hauptamtliche Mitarbeiterin. Angefangen habe ich dort bei dem Aufbau und der Leitung eines Familientreffs. Im Januar 2005 habe ich dann eine neue Aufgabe bei der Migrationserstberatung, wie das damals neu geschaffene Programm zunächst noch hieß, übernommen. Ich hatte in dem Familientreff auch schon viele Begegnungen mit zugewanderten Menschen und konnte dadurch wertvolle Erfahrungen sammeln. Das gesamte Aufgabenspektrum der MBE war dennoch für mich völlig neu, vor allem auch die ganzen erforderlichen Rechtskenntnisse. Dies musste ich mir dann erst noch nach und nach erarbeiten.
Natalie Ammon: Unser Kreisverband ist aber schon lange – seit über 30 Jahren – in der Migrationsarbeit tätig. Wir waren damals unter anderem auch in der Flüchtlingssozialarbeit, in der Aussiedlerberatung und im Suchdienst tätig, ebenso in Projekten zur Vermittlung von Menschen mit Migrationsbiographie in den hiesigen Arbeitsmarkt. Unser Kreisverband hatte also schon viel Know-how mitgebracht. Das war sicherlich schon von Vorteil.
Natalie Ammon: Ich habe im Januar 2005 alleine angefangen mit einer 50 Prozent-Stelle für den gesamten Bodenseekreis. Damals gab es auch noch keinen anderen Träger, der diese Beratung angeboten hat. In dem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass wir ja ein eher ländlicher Raum sind und die Wege im Bodenseekreis für die Ratsuchenden teilweise lange dauern. 2009 kam dann eine Kollegin dazu. Lange Zeit waren wir seitens des DRK der einzige Ansprechpartner in der MBE im Landkreis. Vor etwa vier Jahren kam dann noch die Caritas hinzu.
Natalie Ammon: Zum Start der Beratung ging es erst mal darum, sich und die Stelle bei den ganzen Städten, Kommunen und Kooperations- und Netzwerkpartnern bekannt zu machen: Wer sind wir? Was machen wir? Wer darf zu uns kommen? Was machen wir aber vielleicht auch nicht? Wie werden wir finanziert? Da bin ich zu Beginn im wahrsten Sinne des Wortes „hausieren“ gegangen – unter anderem bei den Kommunen, im Arbeitskreis Migration, bei den Integrationsbeauftragten, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und weiteren wichtigen Kooperations- und Netzwerkpartnern, wie auch bei den potenziellen Ratsuchenden selbst. Ich bin auch von Anfang an in die Integrationskurse gegangen und habe mich und die MBE dort persönlich vorgestellt. Unsere Flyer haben wir damals an sämtliche Kommunen verschickt. Hier galt es sich vor allem als ernstzunehmenden Akteur im Integrationsgeschehen zu etablieren. Mit den Jahren spricht sich dieses integrationsfördernde Angebot dann natürlich herum, mehr und mehr auch über Mund-zu-Mund-Propaganda. Inzwischen gibt es hier im Bodenseekreis etliche Netzwerke, in denen die MBE gut verankert ist.
Natalie Ammon: Der Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist im Bodenseekreis relativ hoch. Vor allem Friedrichshafen als eine Industriestadt mit großen Firmen trug dazu bei, dass schon in den 1970er Jahren Menschen aus dem Ausland als Arbeitskräfte angelockt wurden. Hinzu kommen gut florierende Handwerksbetriebe, auch die Tourismus- und Gastronomiebranche bieten attraktive, gute Arbeitsmöglichkeiten – für ungelernte bis zu gut ausgebildeten Fachkräften.
Am Anfang hatte ich tatsächlich noch viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in der Beratung. Dies rührte daher, dass deren Unterstützung hier im Kreisverband schon vor dem Start der MBE stark verankert war. Es kamen aber auch von Anfang an Menschen aus Drittstaaten zu mir in die Beratung. Mit der Erweiterung der EU, vor allem durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens (2007) und Kroatiens (2013) und der damit einhergehenden Freizügigkeit für diese Menschen, erweiterte sich der Personenkreis der Beratenden massiv. Ab Mitte des Jahres 2015 kamen dann sehr viele geflüchtete Menschen, vor allem aus Syrien, zu uns, aber auch dem Irak, Iran, Eritrea, Somalia usw. Das Thema Familiennachzug spielte damals genauso so wie heute eine wichtige Rolle.
Inzwischen ist es so, dass wir eigentlich vielschichtige Zielgruppen in der Beratung haben: EU-Bürgerinnen und -Bürger, Menschen aus Drittstaaten, aus der Ukraine, Menschen mit Flüchtlingseigenschaft. Die letzten Jahre kamen dann neben den Menschen mit einem Aufenthalt, der auf Dauer angelegt ist, auch noch Personen mit Aufenthaltsgestattung (laufendes Asylverfahren) oder Duldung (abgelehntes Asylverfahren) hinzu. Verstärkt erleben wir jetzt zusätzlich auch Anfragen im Zusammenhang mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Natalie Ammon: 2021/22 wurde das „Beraternetzwerk Bodenseekreis“ seitens des Amtes für Migration und Integration ins Leben gerufen. Teilnehmende sind MBE, Jugendmigrationsdienst (JMD), Flüchtlingssozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften, Integrationsmanagerinnen und -manager, die es bei uns in Baden-Württemberg seit 2017 gibt und in der Regel die Menschen in den Anschlussunterbringungen unterstützen. Hier wurde unter anderem geklärt, wer welchen Personenkreis berät. Seither sind MBE bzw. JMD für Menschen in Privatwohnungen zuständig.

Natalie Ammon: Ein weiteres hier in der Region bedeutsames Netzwerk ist der AK Migration. Hier sind alle wichtigen Akteure im Integrationsgeschehen vertreten. Fester Bestandteil sind mittlerweile die Austauschtreffen aller Beratungsstellen mit der Leitung des Jobcenters des Bodenseekreises. Immer wieder wertvoll ist der Austausch mit der Anerkennungsberatung, den Sozialdiensten anderer Wohlfahrtsverbände und der Kommunen, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, dem Welcome-Center und der hiesigen Einrichtung für Menschen, die ohne festen Wohnsitz sind, um nur ein paar Bespiele zu nennen. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit der MBE von Caritas und dem JMD.
Natalie Ammon: Dadurch, dass die Beratung bei uns stets vertraulich ist und Ratsuchende keinerlei Sanktionen zu befürchten haben, öffnen sie sich recht schnell und berichten über ihre Ängste, Sorgen und Nöte. So gelingt es mir meist sehr rasch, konstruktive Gespräche auf Augenhöhe zu führen. Im Blickfeld habe ich dabei stets, welche realistischen Wege Klientinnen und Klienten im Einzelfall hin zu einer gelungenen Integration einschlagen können. Gerade diese individuelle, vielschichtige, persönliche Beratung macht für mich den Reiz in der MBE aus.
Natalie Ammon: Die Anzahl der Beratungen hat stetig zugenommen. In unserem MBE-Team haben wir uns daher strukturell, unter anderem hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit und der Teilnahme an Netzwerken, neu aufgestellt mit dem Ziel Ressourcen zu bündeln.
Natalie Ammon: Die Themen haben sich eigentlich nicht so viel verändert: Arbeitssuche war schon immer ein wichtiges Thema, ebenso das Thema Familiennachzug, das Erlernen der deutschen Sprache, die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, der Umgang mit den Behörden. Außerdem Fragen zum Aufenthalt und zur Einbürgerung, zur Suche nach bezahlbarem Wohnraum und Kita-Plätzen. Immer wenn es allerdings zu gesetzlichen Änderungen kommt, spürt man das sehr schnell auch in der Beratung, häufig mit gezielten Anfragen zu den Änderungen.
Natalie Ammon: Neu hinzugekommen ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dazu haben wir schon gezielt Anfragen und kooperieren mit den relevanten Ansprechpartnern, unter anderem mit den Ausländerbehörden, dem Welcome-Center Bodensee Oberschwaben und INVIA vom IQ-Netzwerk für die Anerkennungsberatung. Eine häufige Frage hierzu lautet: Wie kann ich von einem bestehenden Aufenthaltstitel in einen Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wechseln? Oder die Frage nach dem Spurwechsel bei Geflüchteten: Habe ich Möglichkeiten, aus der Duldung heraus einen Aufenthaltstitel zu erhalten, und was muss ich dafür tun? Das sind dann schon Themen, die neu hinzugekommen sind.
Was sich auch verändert hat, sind bestimmte Vorgehensweisen bei den Behörden, beispielsweise bei der Sprachförderung. Während früher in der Regel der Ansatz „erst Sprache, dann Beruf“ galt und Sprachkurse teilweise sogar bis zum B2-Niveau genehmigt wurden, wird in der aktuellen Praxis oft begrüßt, wenn Menschen auch schon mit dem A2-Sprachniveau in den Arbeitsmarkt gehen. Das zieht dann oft einen Drehtüreffekt nach sich: Jemand hat noch nicht so gute Deutschkenntnisse, findet Arbeit und verliert diese wieder. Weil aber die Deutschkenntnisse noch nicht so gut sind, ist es dann schwieriger, wieder einen Job zu finden. Auch für die Aufenthaltsverfestigung kann das Folgen haben, denn die Menschen brauchen das B1-Zertifikat für die Einbürgerung oder die Niederlassungserlaubnis.
Natalie Ammon: Hinzu kommt natürlich die Überlastung der Behörden, gerade bei den Ausländerbehörden. Das hat sich in den letzten Jahren wirklich verschärft. So kann der Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels viele Monate dauern – zu Lasten der Betroffenen. Was wir inzwischen auch vermehrt zu spüren bekommen, ist, dass etliche Behörden nicht mehr (oder nur sehr begrenzt) persönlich erreichbar sind und nicht ausreichend beim Ausfüllen der Formulare unterstützen, obwohl es deren Aufgabe wäre. Das überfordert eine Vielzahl unserer Klientinnen und Klienten und sie kommen dann zu uns. Nur leider ist es eben auch nicht unsere Aufgabe, behördliche Formulare von A bis Z auszufüllen.
Natalie Ammon: In den Köpfen der Menschen, die keinen Aufenthaltstitel haben oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, hat sich die Angst vor Abschiebungen erhöht. Selbst bei Syrerinnen und Syrern, die einen subsidiären Schutz haben, oder bei Ukrainerinnen und Ukrainern habe ich schon erlebt, dass sie sich nicht sicher sind, ob sie hier in Deutschland bleiben dürfen. Diese Unsicherheit und Sorgen spüren wir bei unseren Klientinnen und Klienten. Im Moment sind wir in der MBE daher häufig auch „Seelentröster“. Die MBE-Beratung ist weit mehr als „nur“ Weitervermittlung an andere Dienste.
Natalie Ammon: Wir gucken dann, dass die Ratsuchenden Möglichkeiten finden, sich hier zu integrieren, sprich: Sprache lernen, Unterstützung bei der Arbeitsuche, ehrenamtliches Engagement oder Tätigkeiten in Vereinen finden. Das ist unser Job. Aber wir sind natürlich keine Hellseher und können nicht sagen, wie sich die gesetzlichen Regelungen entwickeln und welche (weiteren) Verschärfungen es geben wird.
Ebenso weisen wir die Ratsuchenden auf ihre rechtlichen Möglichkeiten hin, also Widerspruch, Einspruch oder Klageverfahren. Dennoch sind wir ebenso bemüht, den Klientinnen und Klienten aufzuzeigen, wie aussichtsreich solche Verfahrenswege sind (oder eben auch nicht), informieren über aufenthaltsrechtliche Alternativen wie die „Bleiberechtsregelung“ bis hin zu der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise.
Natalie Ammon: Mir sind zwei Projekte besonders in Erinnerung geblieben. Zum einen das Projekt „Zum Kennenlernen ist man nie zu alt“, das im Bereich der interkulturellen Öffnung angesiedelt war. Dies war ein Kooperationsprojekt mit der türkischen Community, mit türkischen Vereinen, aber auch mit der hiesigen Altenhilfe, dem Stadtseniorenrat, der damaligen Beauftragten für Senioren, seitens der Stadt Friedrichshafen, einer Stadträtin und der Ausbildungsstelle für Pflegeberufe. Da haben wir unter anderem Netzwerk- und Kennenlerntreffen zwischen älteren zugewanderten Menschen und Einheimischen organisiert, ebenso etliche Informationsveranstaltungen zum Thema „Leben im Alter in Friedrichshafen“, Altenpflegeheime aufgesucht und mit diesen intensiv diskutiert, welche Voraussetzungen vorliegen müssten, um allen Personengruppen den Zugang zu ermöglichen. Das Projekt war sehr erfolgreich.
Zum anderen haben wir seit 2022 mit dem Jugendmigrationsdienst des Christlichen Jugenddorfs Deutschland und fünf richtig tollen Ehrenamtlichen das Kooperationsprojekt „Jobfit“ aufgebaut. Das Projekt zielt darauf ab, Menschen mit Migrationsbiographie individuelle Unterstützung bei der beruflichen Integration anzubieten, sei es bei der Gestaltung von Lebensläufen, bei Anschreiben, sowie auch bei der Stellenrecherche. Das ist ein ehrenamtsbasiertes, niederschwelliges Angebot in Ergänzung zu den offiziellen Angeboten seitens des Jobcenters oder der Arbeitsagentur. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten läuft das Projekt mittlerweile ziemlich gut und wird von unserer MBE-Klientel gut angenommen.
Natalie Ammon: Es gibt schwierige und vielschichtige Fälle, die wir im Sinne des Case Management bearbeiten müssen, bei denen etliche Behörden und weitere Institutionen involviert sind und Anwältinnen und Anwälte hinzugezogen werden müssen. Im Einzelfall wird dann abgesprochen, wer welchen Part übernimmt.
Es gab einen Fall aus dem Bereich Familienzusammenführung. Das war Frau K. aus Eritrea. Sie hatte kein einziges Dokument, das für den Familiennachzug relevant ist, als sie zu mir das erste Mal in die Beratung kam. Daher war dies ein langer und schwieriger Prozess. Ihre Tochter, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen sollte, resultierte aus einer Vergewaltigung im Sudan, wohin zuvor Frau K. damals als Dreijährige mit ihrer Mutter geflohen war. Frau K. floh später nach Deutschland. Ihr Kind konnte zunächst bei einer Freundin in Äthiopien bleiben.
Es galt hier nicht nur, das schwierige Prozedere mit der Deutschen Botschaft in Addis Abeba zu bewältigen, wichtig war ebenso eine intensive Mitwirkung durch die Klientin selbst bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente. Frau K. benötigte unter anderem Nachweise des alleinigen Sorgerechts und auch das Einverständnis des leiblichen Vaters des Kindes, eines Äthiopiers, damit das Kind nach Deutschland dauerhaft zur Mutter ausreisen durfte. Frau K. wollte partout, verständlicherweise, keinen Kontakt mehr mit dem Mann haben. Die Tochter kannte den Mann auch nicht. Hier musste ich sehr viel Überzeugungsarbeit leisten, zusätzlich war Frau K. durch einen Anwalt in Deutschland und Äthiopien vertreten. Erforderliche Unterstützung erhielten wir durch einen Dolmetscher, den sie aus ihrer Kirchengemeinde kannte. Irgendwie ist es uns dann doch gelungen, über die Freundin in Äthiopien und über ihren Anwalt in Äthiopien diese ganzen Dokumente zu besorgen. Dank einer guten anwaltschaftlichen Vertretung konnte Frau K. im Klageweg die Anerkennung als Flüchtling erhalten und die Tochter konnte dann mit 17 Jahren Ende 2023 nach Deutschland einreisen.
Hinweis:
Dieses Interview spiegelt ausschließlich die Meinung der Interviewten wider.