28.07.2024, DRK
Mit dem PflAssEinfG legt der Gesetzgeber im Grunde zwei unterschiedliche Ausbildungen unterhalb des Fachkraftniveaus für die formelle Pflege vor. Eine Pflegeassistenzausbildung mit 18-monatiger Dauer und eine Pflegehilfeausbildung mit 12-monatiger Dauer. Trotz eines hohen Bedarfs an qualifiziertem Personal unterhalb der Pflegefachausbildung sprechen wir uns als Deutsches Rotes Kreuz…