
27.05.2026, DRK
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Grundlohnrate zur verbindlichen Obergrenze für GKV-Ausgaben. Als Steuerungsgröße ist die Grundlohnrate dafür nur bedingt geeignet: Sie erfasst ausschließlich Einnahmen und ignoriert Kostentreiber auf der Ausgabenseite. Für das DRK ist die Deckelung existenziell: Tarifabschlüsse oberhalb der Grundlohnrate können nicht mehr vollständig…