PDF-Datei des Brennpunktes von Mai 2026 zur Grundlohnrate

Brennpunkt Wohlfahrt Nr. 01/2026: Die Grundlohnrate als Obergrenze für GKV-Ausgaben

27.05.2026, DRK

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Grundlohnrate zur verbindlichen Obergrenze für GKV-Ausgaben. Als Steuerungsgröße ist die Grundlohnrate dafür nur bedingt geeignet: Sie erfasst ausschließlich Einnahmen und ignoriert Kostentreiber auf der Ausgabenseite. Für das DRK ist die Deckelung existenziell: Tarifabschlüsse oberhalb der Grundlohnrate können nicht mehr vollständig…

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