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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Kinderhilfe
Newsletter Kinderhilfe November 2016
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Liebe Leser*innen,

Jungen sind Helden und Mädchen sind schön...so steht es heute zumindest auf vielen Kinder-T-Shirts. Auch die achtjährige Daisy Edmonds aus dem englischen Swindon entdeckte dieses Phänomen und erzürnte sich darüber in einem Video. ”I think that’s wrong because why should boys and girls clothes even be separate because we’re just as good as each other.” Daisy Edmonds (Ich denke das ist falsch, denn warum sollten Jungs- und Mädchenkleidung verschieden sein. Wir sind doch beide genauso gut. (frei übersetzt)). Das Reflektieren von Rollenbildern gehört auch in das Bildungsverständnis von DRK Kindertageseinrichtungen. Dabei unterstützen können die vielfältigen Anregungen in der Handreichung "Inklusion in DRK-Kindertageseinrichtungen", die Sie auf unserer Website herunterladen können.

Weitere fachpolitisch aktuelle Informationen, Veranstaltungshinweise und fachbezogene Tipps finden Sie in diesem Newsletter.

Entspanntes Lesevergnügen wünscht

Sabine Urban
Referentin Kinderhilfe/Kindertagesbetreuung

 Neues aus dem DRK

SGB VIII - Reform - Appell an die Jahreskonferenz der Regierungschef*innen

Das Bundesland Bayern hat am 24.10.2016  für die obige Konferenz einen Beschlussvorschlag eingebracht unter dem TOP 2.2 „Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe“. Dieser sieht vor:

  • gesetzliche Sicherstellung, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sich auf die Versorgung von Minderjährigen beschränken
  • vorrangige Leistung Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Abhängigmachen der Erstattung von Kosten für Unbegleitete durch die Länder von Landesrahmenverträgen mit den Kommunalen Spitzenverbänden
  • Länderermächtigung für Schutzkonzepte

Fast 40 Fachverbände warnen nach Bekanntwerden der Pläne davor „gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren“. Die Unterzeichner*innen des Appells, zu denen auch das DRK im Rahmen der BAGFW gehört, weisen dies entscheiden zurück!
Dies hätte gesamtgesellschaftlich erheblich negative Effekte, wäre volkswirtschaftlich kurzsichtig und mit Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hoch gefährlich. Die Realisierung der bayerischen Forderung würde die Spaltung der Gesellschaft befördern, statt ihr entgegenzutreten. Kurzfristige Einsparungen zu Beginn der Hilfe würden langfristig zu Mehrkosten aufgrund von erschwerter Teilhabe und einer Dauerbelastung der sozialen Sicherungssysteme führen. Die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme erfordert Solidarität in Anerkennung einer gemeinsamen Verantwortung.

Bei der außerordentlichen Sitzung der Kinderkommission am 19.10.2016 hatte das DRK zudem die Gelegenheit, die Kernanliegen des DRK an eine Reform des SGB VIII vorzutragen, die auf dem Diskussionspapier des DRK zur Weiterentwicklung des SGB VIII basieren. Diese Kernpunkte finden Sie hier.

Die neue Struktur des Bereichs Jugend und Wohlfahrtspflege im DRK Bundesverband

Liebe Leserinnen und Leser,

in den letzten acht Monaten haben wir unter Beteiligung der Kolleg*innen im Bereich mit der Schaffung einer neuen Bereichsstruktur wichtige Voraussetzungen für eine neue Arbeitskultur geschaffen. Wir haben uns vorgenommen, künftig weniger in Säulen zu arbeiten und zu denken und stattdessen Vernetzung über Teams hinweg zu organisieren. Gleichzeitig erschließen wir neue Arbeitsfelder, verbessern die Dienstleistungsqualität und stärken gerade die DRK-spezifischen Schwerpunktthemen. Mehr zu den Hintergründen und Zielen der neuen Struktur finden Sie hier im Editorial der DRK-Wohlfahrtswebsite.

Ausblick: Ernährung in der Kita = Titelthema im kommenden NEWS Magazin

"Kita-Küche – wie wichtig das Thema Ernährung für die Entwicklung von Kindern ist"

Unter diesem Titel erscheint ein Artikel in der kommenden Ausgabe des vierteljährlich erscheinen NEWS - Magazins der DRK Service GmbH. Der Artikel setzt sich mit verschiedenen Möglichkeiten der Verflegung in Kindertageseinrichtungen auseinander. Was ist für Kinder wichtig und welche pädagogischen Möglichkeiten bietet das Thema Mahlzeiten in Kitas? Welchen Umgang vermitteln wir Kindern mit Lebensmitteln, welche Grenzen werden uns aber auch durch eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten gesetzt? Einen Link zum Heft werden Sie in der kommenden Ausgabe des Newsletters DRK-Kinderhilfe finden.

Kitas am Limit! Kita-Aktionsbündnis in Schleswig-Holstein schlägt Alarm.

Am 20.10.2016 stellte das Kita-Aktionsbündnis in der Landespressekonferenz eine Studie zu krankheitsbedingten Personalausfällen in Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein vor. Für diese Studie befragten Prof. Dr. Petra Strehmel und Henning Kiani vom Deutschen Institut für Sozialwirtschaft im Auftrag des Aktionsbündnisses Kita-Leitungen und Trägervertreter/innen aus über 700 nicht-kommunalen Einrichtungen im ganzen Lande.
Die Ergebnisse sind höchst beunruhigend: „Viele Kitas betreuen unterhalb der Mindeststandards; die Fachkräfte fehlen bei den Kindern. Die Mitarbeitenden sind längst am Limit und werden häufig krank. Ausfälle durch Krankheit setzen eine Abwärtsspirale der Ausfallzeiten in Gang. In vielen Einrichtungen gibt es keinen Etat für Vertretungs-zeiten, außerdem bleiben Stellen unbesetzt. Fachkräfte und Vertretungskräfte fehlen an allen Ecken und Enden. Auf die pädagogische Arbeit und die Gesundheit der Fachkräfte hat das enorme Auswirkungen“, so Günter Ernst-Basten, Vorstand des Paritätischen in Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Fachausschusses Kinder, Jugend und Familien der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände e.V. (LAG).

Aus Sicht des Kita-Aktionsbündnisses hat diese Studie eine hohe Brisanz, denn sie belegt mit Zahlen, Daten und Fakten wie angespannt die Situation in den Kitas im Lande ist. Die wichtigsten Ergebnisse, das Fazit und die daraus folgenden Forderungen des Kita-Aktionsbündnisses finden Sie in der Anlage in dem Papier „Kitas am Limit! Aktionsbündnis schlägt Alarm“ (Seite GEW).


Quelle: Presseinfor Kita Aktionsbündnis SH, 20.10.2016

DRK Nordrhein: Handlungsempfehlung für Kitas zur Umsetzung der DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Mit der Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in den DRK-Kindertagesstätten hat die Stabsstelle Prävention des Landesverbandes Nordrhein ein umfangreiches Manual herausgebracht. Sehr konkret wird hier beschrieben wie Kitas sich die Standards erschließen und ein umfassendes Schutzkonzept für Ihre Einrichtung, gemeinsam mit dem Träger erarbeiten können. Die Handlungsempfehlungen wurden gemeinsam mit einer Gruppe von erfahrenen Praktiker*innen im DRK erarbeitet. Im Anhang ist zudem eine sexualpädagogische Rahmenkonzeption des DRK Kreisverbandes Oberbergischer Kreis e.V. zu finden, die sich gut als Anregung für Kitas anbietet, die das Thema Sexualpädagogik in ihr Konzept aufnehmen wollen. Die Handlungsempfehlung finden Sie hier auf dem Präventionsportal des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.V.

Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein Prinzip. Das DRK hat sich bundesweit mit den im Jahr 2012 vom Präsidialrat des DRK-Bundesverbandes beschlossenen Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu diesem Prinzip bekannt. Die DRK-Standards gelten für alle Gemeinschaften und Gliederungen im DRK, sie beziehen sich auch auf DRK-Kindertageseinrichtungen.

Das DRK setzt sich zudem gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig für den Schutz vor sexualisierter Gewalt ein. Diese Zusammenarbeit haben wir in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung besiegelt. Die aktuelle Kampagne des UBSKM bezieht sich im Übrigen auf Schulen, ein Handlundsfeld mit hohem Bedarf der Sensibilisierung für das Thema.

 

Kindern Chancen eröffnen - der rote Luftballon, Motiv der DRK-Kampagne

Wer Menschen dazu bewegen will, sich zu engagieren, muss bewegen. Genau das macht unsere neue Kampagne „ZEICHEN SETZEN!“.

Die Kampagne hält auch ein Motiv für die Arbeit der Kindertagesbetreuung bereit. Der rote Luftballon. Mit zwei neuen Mottos bietet die Kampagne nun die Möglichkeit das Motiv für die Gewinnung von Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen.

Um möglichst große Aufmerksamkeit für uns und unsere Botschaft zu erreichen, brauchen wir Ihre Unterstützung. Wenn wir einheitlich kommunizieren, stärkt das die Marke DRK nachhaltig. Deshalb bitten wir Sie: Helfen Sie uns, unsere Botschaft „ZEICHEN SETZEN!“ in die Welt hinauszutragen – und damit viele neue Menschen für das DRK zu gewinnen.

Das Motiv finden Sie auf der Website www.drk-intern.de (hierfür benötigen Sie einen Zugang) bzw. über die Nachfrage bei Ihren Kolleg*innen der DRK-Öffentlichkeitsarbeit im Landes- oder Kreisverband. Das Motiv ist vielseitig einsetzbar für Website, Infoblätter, Werbung für Ihre Einrichtung, etc.. Unsere neue Kampagne hat eine bestimmte Mechanik. Die Motive folgen stets demselben Prinzip und sind in ihrem Aufbau nicht veränderbar. Um das Motiv mit maximaler Wirkung professionell umzusetzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kolleg*innen der DRK Öffentlichkeitsarbeit. Die professionelle und einheitliche Umsetzung ist Voraussetzung für einen positiven und nachhaltigen Kampagneneffekt.

 Veranstaltungen

Ausschreibung DRK Fachtagung für Fach- und Praxisberater*innen 15.-17.3.2017

„Individuell.Vielfältig – Aspekte inklusiver Arbeit in DRKKindertageseinrichtungen“
Fachtagung für Fach- und Praxisberater*innen vom 15.-17.03.2017 im Hotel Centrovital in Berlin.

Mit der Fachtagung bieten wir ein jährliches Forum für Fachaustausch und Profilbildung für Fach- und Praxisberater*innen von DRK-Kitas an.

Im kommenden Jahr widmen wir uns verschiedenen Aspekten der Inklusion in der Arbeit von Kindertageseinrichtungen. Schwerpunkt ist dabei der Blick auf Themen wie Migration, Vorurteile und die Frage nach pädagogischer Macht. Das Programm und die Anmelde- und Anreisehinweise können Sie gern der Ausschreibung entnehmen.

Anmelden können Sie sich bis zum 01.02.2017 auf unserer Website www.drk-wohlfahrt.de/veranstaltungen.html

 

 Fachpolitisch Aktuelles

Bundeshaushalt 2017 - Mehr Geld für die Kindertagesbetreuung

Mit rund 9,5 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

"Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt.
„Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm „KiTa-Plus“ bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit“, erklärte Ministerin Schwesig.

In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.
Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen.

Quelle: PM BMFSFJ, 11.11.2016 (Ausschnitt)

Qualität der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln - Zwischenbericht der Bund-Länder AG

Bund und Länder wollen künftig eine höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz "Frühe Bildung - Mehr Qualität für alle Kinder" am 14. und 15. November in Berlin geeinigt. In einer Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der am 15.11.2016 vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, betonte: „Mütter und Väter in Deutschland wünschen sich für ihre Kinder gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen und eine gute Betreuung in der Kita. Ich freue mich, dass sich heute Bund, Länder und Kommunen erstmals darauf verständigt haben, gemeinsam eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung zu starten. Bis zum Frühjahr sollen die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet werden, das den länderspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das heißt auch, dass wir künftig wesentlich mehr Mittel investieren müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Ein großer Erfolg ist es bereits, dass der Bund in 2017 bis 2020 noch mal rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung geben wird. Klar ist aber auch, dass wir damit noch lange nicht am Ziel angelangt sind.“

Erster Zwischenbericht der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung"

Ihren ersten Zwischenbericht hat die Arbeitsgruppe "Frühe Bildung" von Bund und Ländern mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorgelegt. Der Bericht beschreibt erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern, nimmt Kostenabschätzungen vor und zeigt mögliche Finanzierungswege auf. Mit der gemeinsamen Erklärung erhält die Arbeitsgruppe nun das Mandat von Bund und Ländern, bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung zu erarbeiten.

Quelle: PM BMFSFJ, 15.11.2016 (Ausschnitt) Die gesamte PM finden Sie hier.

Der Zwischenbericht beschreibt neun Handlungsfelder sowie die Gedanken zur Finanzierung der Qualitätsentwicklung. Um diese zu erreichen ist mindestens ein jährliches Finanzierungsvolumen von 10 Mrd. Euro notwendig. An diesen will sich der Bund sukkzesive mit 5 Mrd. Euro beteiligen, so die Aussage von Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek beim heutigen Fachempfang. Der nächste Schritt der Bund-Länder AG ist der Auftrag bis Sommer 2017 Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, welches den Ländern ermöglicht eigene Schwerpunkte für den qualitativen Ausbau zu setzen. Diesen Prozess werden die Verbände wiederum eng begleiten. Mit einem Gesetz sei in der kommenden Legislatur zu rechnen. Eine Willensbekundung die Qualität der Kindertagesbetreuung zu entwickeln, sollte also für uns ein Prüfstein für künftige Wahlprogramme sein.

Weiterführende Informationen zu den Anlagen des Zwischenberichtes sowie das durchaus spannende Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dohmen zu Finanzierungsfragen finden Sie hier.

BGH stärkt Eltern: Anspruch auf Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

Eltern von Kleinkindern haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, falls in ihrer Kommune Krippenplätze fehlen und sie deshalb ihre Arbeit nach einer Elternzeit nicht rechtzeitig wieder aufnehmen können. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wer auch nach Antrag zum Wunschtermin für sein Kleinkind keinen Betreuungsplatz bekommt und deshalb erst später wieder in den Beruf einsteigen kann, hat nun grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Im aktuellen Fall ging es um drei Frauen aus Leipzig, die wegen fehlender Krippenplätze ihre Kinder zu Hause betreuten und deshalb erst später wieder in den Beruf zurückkehren konnten. Ihnen entgingen so rund 15.000 Euro. Wenn die Kommune für den Mangel verantwortlich ist - etwa wegen mangelnder Planung - dann haben Eltern dem Karlsruher Urteil zufolge nun einen Anspruch darauf, den Verdienstausfall erstattet zu bekommen. In der Urteilsbegründung heißt es, die Kommunen treffe "eine unbedingte Gewährleistungspflicht". Der Bundesgerichtshof bejaht mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze – das tatsächlich Verschulden der beklagten Kommune muss aber noch geprüft werden. Auf die freien Träger hat das Urteil dennoch keine direkten Auswirkungen. Die Ansprüche der Kinder, bzw. der Erziehungsberechtigten richten sich immer direkt gegen die Kommune. Mehr zum Urteil des BGH finden Sie hier.

Erhöhung des Kinderzuschlages in 2017

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett 12.10.2016 beschlossen.
„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.
Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll.
Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“

Mehr zum Kinderzuschlag finden Sie auf den Internetseiten des Familienwegweisers.

Quelle: PM BMFSFJ, 12.10.2016

Berufsgruppe Erzieher*in: Zufrieden mit der Arbeit, aber nicht mit der Entlohnung (DIW)

Erzieherinnen und Erzieher haben mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Wie zufrieden ist diese Berufsgruppe mit ihrer Arbeit? Wie stark fühlt sie sich belastet? Und wie unterscheidet sie sich diesbezüglich von vergleichbaren Berufsgruppen? Diesen Fragen geht die vorliegendeStudie auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) nach. Es zeigt sich, dass Erzieherinnen mit ihrer Arbeit durchaus zufrieden sind – sie erreichen ähnlich hohe Zufriedenheitswerte wie Grundschullehrer*innen. Mit ihrem Einkommen sind sie allerdings unzufriedener als die meisten Vergleichsgruppen. Obwohl sie sich in ihrem Beruf in vielen Bereichen nicht überdurchschnittlich belastet fühlen, ist ihre Balance zwischen beruflicher Belohnung und Verausgabung schlechter als in den meisten anderen Berufsgruppen. Mehrinvestitionen in den Bereich der frühen Bildung könnten sich lohnen, wenn dadurch Erzieher*innen beispielsweise ihre Entlohnung als angemessener und die Arbeitsintensität als weniger belastend empfinden und so die Qualität der frühen Bildung steigt. Letztlich würde es sich dabei um Investitionen in das heutige und künftige Humanpotential handeln. Mehr hierzu finden Sie im Wochenbericht des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW).

Quelle: DIW Wochenbericht 43/2016

Expertenanhörung: Verpflegung von Kindern in Kitas und Schulen wird immer wichtiger

Der Verpflegung von Kindern in Kitas und Schulen messen Experten eine wachsende Bedeutung zu. Ob diese aber kostenfrei sein sollte und für alle gleich, darüber waren sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft nicht einig. Die Anhörung erfolgte auf Grundlage eines Antrags der Fraktion Die Linke, die von der Bundesregierung die Einrichtung eines Bundesprogramms zur Kita- und Schulverpflegung (18/8611) fordert. Danach sollen bundesweit alle Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie Horteinrichtungen und Einrichtungen in der Tagespflege mit Ganztagsangebot eine beitragsfreie, altersgerechte, abwechslungsreiche und ansprechende Essensversorgung anbieten. Der Bund soll zur Finanzierung der Forderung ausreichend Mittel zur Verfügung stellen und mit den Bundesländern Vereinbarungen treffen, damit diese die Finanzmittel entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung stellen. F&uu ml;r jedes Kind und jeden Jugendlichen soll eine Pauschale von 4,50 Euro pro Verpflegungstag veranschlagt werden.
Mittlerweile würden in Deutschland über sechs Millionen Kinder und Jugendliche schulische Ganztagsangebote nutzen. „Durch den Ausbau der Ganztagsschulen wird das Angebot der Verpflegung immer wichtiger“, stellte Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, zu Beginn der Anhörung fest. Eine gute Qualität des Essens und der Nährstoffversorgung könne die körperliche und geistige Entwicklung der Heranwachsenden befördern und vor ernährungsbedingten Erkrankungen schützen. Schon früh werde auf diese Weise das Bewusstsein für die richtige Ernährung gefördert, spätere Gesundheitskosten könnten vermieden und gleichzeitig die Wertschätzung für gute Nahrungsmittel befördert werden. Werner Ebert von der Stadt Nürnberg konstatierte aus seiner Erfahrung, dass Kinder in Kitas und Schulen wenig über das Thema Landwirtschaft, Tierhaltung u nd gesundes Essen wissen. Auch komme es vor, dass Kinder ohne Frühstück in die Schule geschickt würden. Zudem habe sich das System der Versorgung von Schulen geändert: „Es wird in der Schule nicht mehr frisch gekocht.“ Ohne es konkret bewerten zu wollen, stellte Ebert fest, dass sich ein System von Zulieferern in Form von Catering-Services etabliert habe. (...) Aus juristischer Perspektive beleuchtete Johanna Wolff vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer eine Grundgesetzveränderung in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die der Antrag der Linksfraktion erforderlich mache. Denn der Bund und die Länder sollen nach dem Konnexitätsprinzip die Ausgaben voneinander getrennt tragen, die aus ihrer Wahrnehmung der Aufgaben entstehen. Es gelte die Subsidiarität im Föderalismus zu beachten, die den Bundesländern die Hoheit über Bildungsfragen zuweise. Zwar dürfen laut Artikel 91b des Grundgesetzes der Bund und die Länder aufgrund überregionaler Bedeutung in Bildungsfragen zusammenarbeiten, jedoch müsse dann der Umfang der Kooperationsmöglichkeiten genau beschrieben werden. Das Kooperationsverbot im Bildungsbereich komplett aufzuheben, wie im Antrag vorgeschlagen, sei jedoch zu umfangreich und würde ohne Änderung des Grundgesetzes durch den Bundestag und den Bundesrat nicht gelingen. Auch müsste dafür eine politische Mehrheit gewonnen werden, die eher unwahrscheinlich zu organisieren sei.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: HiB, 18.10.2016

Digitale Lebenswelten. Kinder kompetent begleiten!

Die Mediatisierung des Alltags und der Einsatz neuer Medien im Familienalltag bestimmen zunehmend auch den Alltag von Klein- und Vorschulkindern. Wie viel und welcher Umgang insbesondere mit digitalen Medien für kleine Kinder geboten ist, wird zum Kristallisationspunkt von Auseinandersetzungen in den Alltags- und Fachdebatten. Das AGJ-Diskussionspapier zeigt Forschungsergebnisse und Bedarfe von Kindern, Eltern und Fachkräften auf. Die AGJ plädiert für eine kindgerechte frühe Medienbildung, die strukturell in die Konzepte von Kindertageseinrichtungen eingebunden ist. Sie argumentiert zugleich für eine kritische Auseinandersetzung mit der Verzweckung von Kindheit durch Medieneinsatz und weist auf die Gefahren des „digital divide“ hin. Das Papier bezieht auf der Basis der UN-KRK Beteiligungsrechte von Kindern mit in die Argumentation ein und zielt auf die Stärkung aller Akteure durch eine reflektierte Auseinandersetzung mit digitalen Medien.

Das Diskussionpapier "Digitale Lebenswelten. Kinder kompetenz begleiten!" finden Sie hier.

Vorstand der AGJ beschließt kinder- und jugendpolitisches Leitpapier zum Jugendhilfetag

Ziel des kinder- und jugendpolitischen Leitpapiers der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist es den fach- und jugendpolitischen Diskurs innerhalb der und über die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe hinaus anzustoßen. Dabei soll das Papier einen Beitrag zu Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe leisten sowie den kritischen Austausch zwischen Politik, Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe befördern. Das Leitpapier mit dem Titel „22 mio. junge chancen. gemeinsam.gesellschaft.gerecht.gestalten“ wurde am 29. September d. J. vom Vorstand der AGJ beschlossen. Dies und alle aktuellen Infos zum 16. DJHT vom 28.-30. März 2017 in Düsseldorf finden Sie unter www.jugendhilfetag.de

 Tipps und Links

WiFF Expertise: Kindern mit klassischen Mitteln Partizipation ermöglichen

Fast alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen in Deutschland eine Kita. Als Bildungsorte gewinnen die Einrichtungen daher an Bedeutung, auch bei der Aufgabe, Chancengerechtigkeit in einer heterogenen Gesellschaft zu gestalten. Doch was bedeutet Bildungsteilhabe in der Kita und wie können junge Kinder dort Einfluss nehmen? Die Erziehungswissenschaftlerin und Inklusions-Expertin Annedore Prengel ist im Auftrag der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) diesen Fragen nachgegangen. In ihrer soeben veröffentlichten Publikation „Bildungsteilhabe und Partizipation in der Kita“ zeigt sie die Ergebnisse ihrer Analysen sowie Bausteine für eine inklusive Pädagogik und Partizipation im Elementarbereich auf.

Die Expertise beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Partizipationskonzept, sondern stellt verschiedene Formen der Partizipation in Kindertageseinrichtungen vor. Bei aller Vielfalt ist ihnen eines gemeinsam: Damit sie Früchte tragen, müssen drei kinderrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein – Schutz vor allen Formen der Gewalt, Zugang zu einem Bildungsangebot und Teilhabe.

Davon ausgehend benennt Prengel in ihrer Expertise fünf Bausteine für inklusive Pädagogik und Partizipation im Elementarbereich, die miteinander verwoben sind: die institutionelle Ebene, die beispielsweise externe Kooperationen sowie interne Gestaltung, etwa in Form einer demokratischen Kita-Ordnung, umfasst; die professionelle Ebene, auf der multiprofessionelle Teams kontinuierlich den partizipativen Ansatz der Einrichtung pflegen; die Beziehungsebene, auf der jedes Kind die Chance hat, Beziehungen zu einer Kita-Fachkraft und zu anderen Kindern einzugehen und zu pflegen; die didaktische Ebene, die obligatorisches und fakultatives Lernen sowie eine alltagsnah beobachtende Diagnostik umfasst; die finanzielle und bildungspolitische Ebene, die vor allem die personelle Versorgung und Ausstattung sowie die Förderung partizipativer Strukturen und professioneller Kompetenzen betrifft.

Die Expertise können Sie hier kostenlos bestellen und herunterladen.
In einem Video erklärt die Autorin, was Teilhabe und Partizipation in der Kita bedeuten und welche unterschiedlichen Formen Partizipation annehmen kann.

Quelle: Pressemitteilung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e.V. vom 25.10.2016

Neue Richtlinie zu U-Untersuchungen

Das gesetzlich verankerte Früherkennungsprogramm wurde jüngst in den „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern“ überarbeitet. Darin werden unter anderem die zehn U-Untersuchungen bis zum Schulalter neu gefasst und teilweise erweitert. Ebenso wurde ihre Dokumentation im sogenannten Gelben Heft umstrukturiert und mit einer Teilnahmekarte versehen.  
Zunächst wird es noch eine Übergangsphase bei den U-Untersuchungen und deren Dokumentation im (neuen) Kinderuntersuchungsheft geben. Spätestens im Frühjahr 2017 sollten alle praktischen Voraussetzungen bei den untersuchenden Ärztinnen und Ärzten in den Praxen gegeben sein, die dann diese Kassenleistungen regulär anbieten können. Bis dahin wird teilweise das bisherige („alte“) Gelbe Heft noch weiter genutzt, oder die Ergebnisse des (bisherigen) Untersuchungsablaufs werden ins neue Gelbe Heft eingetragen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Quelle: Kindergesundheit-info.de, 27.10.2016

Staatsministerium Bayern veröffentlicht Handlungsempfehlung Infektionsschutzgesetz

Im 231. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stehen die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes im Fokus. In dem Papier werden die Inhalte des § 34 Abs. 10a IfSG betrachtet und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Welchen Schriftlichen Nachweis müssen Eltern über eine Impfberatung erbringen und was bedeutet dass die Prüfung zeitnah vor der Aufnahme des Kindes in die Kita erfolgen soll? Den Newsletter können Sie auf der Website des STMAS abonnieren. Den hier benannten Newsletter finden Sie hier.

DVD „Kinder mit Fluchterfahrung in der Kindertagesbetreuung – Herausforderungen, Wege, Chancen“

Kinder mit Fluchterfahrung in der Kindertagesbetreuung – heißt das mehr Leben und Vielfalt in der Einrichtung oder weitere, bislang unbekannte Tätigkeiten für die pädagogischen Fachkräfte?
Dieser Film zeigt auf, welche Herausforderungen sich aus der neuen Aufgabe für die Praxis vor Ort ergeben, welche Wege man dabei gehen kann und welche Chancen sich daraus ergeben. Es werden häufig gestellte Fragen beantwortet und zwar von Praktiker*innen, die bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt haben, von Expert*innen, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben und es wird gezeigt, wie es den Kindern mit Fluchterfahrungen in den KiTas geht, wie sie die deutsche Sprache und Kultur erlernen und sich integrieren. Die beabsichtigte Zielsetzung des Filmes lautet, Druck von den Fachkräften nehmen und aufzeigen, dass es auch bei dieser Zielgruppe, ähnlich wie bei den Kindern mit Migrationshintergrund, primär um Kinder geht! Kinder, die dazugehören und von sich aus lernen wollen.
Außerdem wird deutlich gemacht, dass die Fachkräfte dank ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Regel nahezu alle Voraussetzungen mitbringen, um diese Kinder gut unterstützen und fördern zu können, z.B. in der Sprachbildung. Natürlich gibt es einige Besonderheiten, wie z.B. die kulturellen Unterschiede oder Kinder mit Trauma-Erfahrungen. Wie die damit verbundenen Aufgaben gemeistert werden können, auch das zeigt dieser Film. Er bestärkt die Fachkräfte, liefert wertvolle Tipps und hilfreiche Anregungen für das Gelingen dieser Herausforderung. Insofern bietet diese DVD nicht nur Information, sondern auch Mut-machende Motivation für eine vorurteilsfreie bzw. – bewusste Arbeit mit Kindern mit Fluchterfahrungen. Die DVD können Sie hier bestellen.

Geschlechter- und Familienvielfalt. Eine Bücherliste mit Empfehlungen für Kinder von 3 bis 8 Jahren

Die vom Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) herausgegebene Broschüre soll Eltern, Großeltern, weitere Bezugspersonen von Jungen und Mädchen sowie Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen dazu einladen, sich auf vorurteilsbewusste Art und Weise mit Kindern zu den Fragen Geschlecht, Körper und Familie auseinanderzusetzen.
Die Bücherliste können Sie hier downloaden.

Dossier zur Leseförderung der Stiftung Lesen: Vorlesen mit Apps – so funktioniert es!

Digitale Lesemedien bergen ein großes Potential für die Leseförderung – doch wie funktioniert Vorlesen mit Apps? In ihrem neuen Dossier „Vorlesen mit Apps“ gibt die Stiftung Lesen Tipps, wie Vorleserinnen und Vorleser Kinder mit interaktiven Apps für Geschichten begeistern können: www.stiftunglesen.de/apps. Von der Vorbereitung der Vorlesestunde über die Auswahl der passenden App und die Einbindung der interaktiven Elemente beim Vorlesen bis hin zu rechtlichen Fragen widmet sich das Dossier jedem Aspekt des Vorlesens mit digitalen Medien. Zusätzlich werden verschiedene Veranstaltungsformate für Vorlesestunden sowie Best-Practice-Beispiele aus der Bibliothek vorgestellt.
Mit digitalen Vorleseveranstaltungen können Vorleserinnen und Vorleser insbesondere Zielgruppen erreichen, die weniger gern lesen: Jungen begeistern sich beispielsweise über die Handhabung der Technik für Geschichten. Multimediale Zusatzelemente, die das Textverständnis fördern, helfen Kindern mit geringen Sprachkenntnissen einer Geschichte zu folgen.
Dr. Sigrid Fahrer, Leiterin des Entwicklungsbereichs „Digitales Lesen“ der Stiftung Lesen, erläutert: „Die Stiftung Lesen tritt für die Gleichwertigkeit aller Medien ein. Deshalb möchten wir Eltern und andere Multiplikatoren für das Thema sensibilisieren und sie mit konkreten Angeboten wie dem Dossier ‚Vorlesen mit Apps‘ bei der Medienkompetenzvermittlung unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche benötigen bei der Nutzung der digitalen (Lese-)Medien Anleitung und Begleitung durch medienversierte Erwachsene.“
Mehr Informationen: www.stiftunglesen.de/initiativen-und-aktionen/digitales/
Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Lesen vom 30.9.2016

Medienerziehung leicht gemacht

klicksafe bietet Hilfestellung zur Durchführung von medienpädagogischen Elternabenden mit der neuen Referenten-Handreichung »Elternabende: Smartphones, Apps und mobiles Internet« an. Wann ist ein Kind alt genug fürs Internet? Woran erkenne ich altersgerechte Internetseiten und Apps? Und ab wann sollte ich einem Kind den Umgang mit WhatsApp, Instagram, Facebook und Co. erlauben? Wenn es um den sicheren Umgang ihrer Schützlinge mit dem Netz geht, tauchen bei Eltern häufig solche Fragen auf.
In der Handreichung »Elternabende: Smartphones, Apps und mobiles Internet« für Referenten finden Pädagogen Sachinformationen, Praxistipps und Methoden, die sie als konkrete Arbeitshilfe zur Durchführung von Elternabenden rund um Smartphones, Apps und das mobile Internet nutzen können. Eine Auflistung mit weiterführenden Informationsmaterialien von klicksafe selbst oder anderer Initiativen, beispielweise zu Themen wie Cyber-Mobbing oder Sexting, ergänzt die Inhalte der Handreichung.
Die Handreichung von klicksafe kann heruntergeladen oder zu bestellt werden. Es stehen auch die zahlreichen weiteren Materialien für Eltern, Medienpädagogen und weitere Interessierte von klicksafe zum Download bereit unter www.klicksafe.de

Integration beginnt mit Sprache: Kitas erhalten Vorlesekoffer „Alle Kinder dieser Welt“

Die Zahl der Kita-Kinder mit einem Migrationshintergrund steigt weiter an. 2015 besuchten bundesweit fast 2 Millionen Kinder zwischen 3 und 6 Jahren eine Kita – gut 560.000 mit einem Migrationshintergrund. Vergangenes Jahr kamen zusätzlich 70.000 bis 80.000 Kinder unter 6 Jahren neu nach Deutschland. Sprache bildet die Basis für gegenseitiges Kennenlernen, Verstehen und erfolgreiche Integration. Vor diesem Hintergrund statten die Stiftung Lesen, die Deutsche Bahn Stiftung und der Carlsen Verlag alle rund 50.000 Kitas in Deutschland mit dem Vorlesekoffer „Alle Kinder dieser Welt“ aus.
Die Partner machen sich bundesweit dafür stark, dass in den Kitas, aber auch zu Hause regelmäßig vorgelesen wird. Aufgrund der Größe und Reichweite ist „Alle Kinder dieser Welt“ eines der engagiertesten Projekte zur Sprach- und Leseförderung in Deutschland. Es stärkt das Verständnis für fremde Kulturen und Religionen. In diesen Wochen werden die letzten Koffer an die noch fehlenden sechs Bundesländer, darunter Brandenburg, ausgeliefert. Bis Jahresende erhalten damit bundesweit alle rund 50.000 Kitas unmittelbar Unterstützung zur Förderung von Sprache und interkultureller Kompetenz.
Für die Kitas in Brandenburg nahmen am 23. September in Potsdam Günter Baaske, Minister für Bildung, Jugend und Sport, und die ‚Kita Sonnenschein‘ den ersten von rund 1.500 Vorlesekoffern von Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn, Christina Rau, Schirmherrin Deutsche Bahn Stiftung, und Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer Stiftung Lesen, entgegen.
„Lesen macht schlau, regt die Fantasie an und entführt uns in andere Welten. Bücher bereichern uns ein Leben lang. Vorlesen und gemeinsames Lesen in der Familie machen Spaß und fördern diese Entwicklung“, sagte Günter Baaske, Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, bei dem Termin in der Potsdamer Kita Sonnenschein. „Ich danke der Deutsche Bahn Stiftung und der Stiftung Lesen für ihren Beitrag zur Bildung und Integration bereits in der Kita.“
„Jedes Kind in Deutschland sollte lesen können. Lesen ist das Fundament für Bildung und der Zugang zur Welt. Darauf verweisen aktuelle Studien: Kinder, denen zu Hause und in der Kita vorgelesen wird sind offener und selbstbewusster, sie lernen besser und finden sich besser zurecht in der Welt“, sagte Grube.
„Alle Kinder dieser Welt“ ist eines von mehreren Projekten der Deutschen Bahn und der Deutsche Bahn Stiftung mit der Stiftung Lesen. Über die Kooperation werden bereits seit 1996 regelmäßig kindgerechte Vorlese- und Bücherkofferprojekte sowie der Bundesweite Vorlesetag organisiert mit dem Ziel, die Lese- und Sprachkultur in Deutschland zu fördern.
„Angesichts von 7,5 Millionen funktionalen Analphabeten in Deutschland bleibt frühe Leseförderung wichtig, gerade auch für Kinder mit Migrationshintergrund. ‚Alle Kinder dieser Welt‘ unterstützt ihre Entwicklung bereits in der Kita mit Geschichten, die eine Brücke zwischen den Kulturen schlagen“, so Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen.
Weitere Informationen zum Projekt „Alle Kinder dieser Welt“ und Expertenmeinungen zum Thema „Kita und Integration“ unter www.stiftunglesen.de/alle-kinder-dieser-welt
Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Lesen vom 23.9.2016

Publikation "Kinder dürfen nein sagen" in sieben Sprachen

Kinder zu unterstützen und sie sprachfähig zu machen im Umgang mit Gewalt, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie über ihre Rechte zu informieren - das ist das Ziel dieser Broschüre.
Mit dem Heft "Kinder dürfen nein sagen!" in leichter Sprache leisten der Deutsche Caritasverband mit den Fachverbänden KTK-Bundesverband und CBP (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie) einen Beitrag zur Prävention und zum Schutz vor allen Formen von Gewalt. Zielgruppe sind Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Frühförderstellen sowie Eltern und Lehrer.
Die Broschüre gibt es jetzt auch in den folgenden Sprachen: Arabisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Französisch und Russisch. Sie kann dadurch auch in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. In deutscher Sprache können Sie die Publikation "Kinder dürfen nein sagen!" auf der Website www.ktk-bundesverband.de herunterladen.
In allen sieben Sprachen kann die Broschüre über CariKauf bestellt werden (25 Stück-Packung zu 5 Euro plus Portokosten).

HanisauLand.de - Neugier auf politische Prozesse bei älteren Kindern wecken

HanisauLand möchte ältere Kinder neugierig machen auf Politik und politische Zusammenhänge erklären. Dabei gibt es viel zu entdecken!

Comic, Lexikon und mehr
Im Comic kann man verfolgen, wie Hasen, Nilpferde und Wildsäue gemeinsam das HanisauLand aufbauen und dabei viele komische Abenteuer erleben. Denn meist sind sich die HanisauLänder/innen nicht einig…

Außerdem gibt es ein Lexikon, in dem politische Begriffe erklärt werden. Wenn man etwas nicht verstanden hat, beantwortet das Team die Frage gerne.

Natürlich findet man  auf www.hanisauLand.de auch noch vertiefende Informationen über politische Themen in den Spezials, viele Spiele, Buch- und Filmtipps, einen Kalender und vieles mehr! Die Website wird von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben, auf deren Website Fachkräfte zudem viel Informationsmaterial zu politischen Themen finden.

Bundeszentrale für politische Bildung: Kinderrechtskonvention als Plakat bestellbar

Die UN-Kinderrechtskonvention repräsentiert die weltweit geteilte Verpflichtung, die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Kindern zu gewährleisten und jedes Kind unter 18 Jahren vor Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung zu schützen. Der neue Falter Extra im A0-Format präsentiert auf der Vorderseite ein Wimmelbild – aufwendig, bunt und liebevoll gestaltet – auf dem Kinder ab sechs Jahren die Themen der Kinderrechtsartikel entdecken können. Auf der Rückseite sind die Inhalte der Konvention in kindgerechter Sprache so platziert, dass sie genau auf der Rückseite der jeweiligen Themen des Wimmelbildes abgedruckt werden.
Das Material kann kostenlos bestellt hier bestellt werden.

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