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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Kinderhilfe
Newsletter Kinderhilfe Juli 2016
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Liebe Leser*innen,

die Juli-Ausgabe des Newsletters DRK-Kinderhilfe bietet Ihnen wieder eine reichliche Auswahl an DRK-Infos, fachpolitisch Aktuellem und viele Tipps und Links zum Stöbern. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kolleg*innen eine schöne Sommerzeit mit vielen persönlichen Möglichkeiten zum Kraft tanken.

Entspanntes Lesevergnügen wünscht

Sabine Urban
Referentin Kinderhilfe/Kindertagesbetreuung

 Neues aus dem DRK

Welt-Erste-Hilfe Tag am 10.9.2016 - Erste Hilfe mit Kindern

Am 10. September findet in diesem Jahr der Welt-Erste-Hilfe Tag (WEHT) statt. Er ist in diesem Jahr der Ersten Hilfe von Kindern und für Kinder gewidmet. Über Ideen, Materialien und Hilfestellungen gibt Ihnen der aktuelle Infodienst der Wissensbörse einen Überblick.

Weitere Anregungen für die Erste Hilfe mit Kindern finden Sie z.B. auch in diesen spannenden Webseiten:

Angebote des Jugendrotkreuzes, Teddy braucht Hilfe, PAULA - Erste Hilfe für Vorschulkinder, Igel Erwin - der Kindernotfallwagen, Henry und Mischi

Haben Sie eigene spannende Projekte zum Welt-ErsteHilfe Tag vor? Gern veröffentlichen wir Ihr tolles Praxisbeispiel im September-Newsletter Kinderhilfe. Bitte schicken Sie Ihre Infos an die Autorin Sabine Urban: urbans@drk.de

Kinder und Frauen besser schützen und fördern

BMFSFJ, UNICEF und DRK stellen Pilotprojekt in Flüchtlingsunterkunft vor. Am 21.06.2016 hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig eine Notunterkunft in der Marburger Straße in Berlin besucht. Die Einrichtung, die vom Deutschen Roten Kreuz betrieben wird, gehört zu den Pilotprojekten der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“, die das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit UNICEF und anderen Partnern ins Leben gerufen hat.

„Wir müssen Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser vor Übergriffen schützen. Jeder Fall von Gewalt, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung ist einer zu viel. Dafür brauchen wir Schutzkonzepte, die konkret und in der Praxis gut umzusetzen sind. Kinder und Frauen brauchen Rückzugsmöglichkeiten, sie sollen sich sicher fühlen. Ich freue mich sehr, dass wir starke Kooperationspartner wie UNICEF, BAGFW, DRK, den UBSKM, Plan und Save the Children an unserer Seite haben, die uns bei diesem Projekt unterstützen“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Mit zusätzlichen Mitteln des BMFSFJ in Höhe von 1 Mio. Euro wurden in bisher insgesamt 25 BAGFW-Einrichtungen bundesweit zusätzliche Koordinatorenstellen für Gewaltschutz eingerichtet. Die Aufgabe der Koordinatoren besteht darin, in enger Abstimmung mit der Heimleitung, Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu erstellen und umzusetzen und sie sollen Ansprechpartner für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sowie für Beratungsstellen und Frauenhäuser sein.

UNICEFs besonderes Augenmerk gilt der Förderung der Frauen und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. „Flüchtlingsunterkünfte sind keine kindgerechten Orte, in ihnen sollten sich Mädchen und Jungen nur so kurz wie möglich aufhalten“, sagte Kirsten Di Martino, UNICEF-Flüchtlingskoordinatorin in Deutschland. „Aber auch für relativ kurze Zeiträume ist es notwendig und möglich, ein schützendes und förderndes Umfeld zu schaffen. Dazu gehören neben wirksamen Schutzkonzepten zum Beispiel kinderfreundliche Räume, in denen Kindern und Jugendlichen und strukturierte Lern- und Spielangebote zur Verfügung stehen, die ihnen Halt geben und helfen ihre traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten. Hier kann UNICEF seine Erfahrung aus der weltweiten Programmarbeit einbringen.“

Das Deutsche Rote Kreuz beteiligt sich mit zwei Pilotunterkünften in Berlin und vier weiteren Unterkünften bundesweit an dem Projekt. „Für uns ist das Thema Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften absolut zentral. Deshalb haben wir uns sofort an der Initiative beteiligt und arbeiten dabei mit dem Familienministerium und UNICEF sehr eng zusammen. Wir wissen auch, wie schwierig es in der Praxis ist, Familien mit Kindern so unterzubringen, dass zum Beispiel angemessene Schlaf- und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind. Doch wenn wir in Deutschland schon die Situation haben, dass Familien zum Teil über längere Zeit in Notunterkünften leben müssen, dann setzen wir als Deutsches Rotes Kreuz alles daran, die Bedingungen zu verbessern und so sicher und kindgerecht wie möglich zu gestalten“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. Bundesweit betreut das DRK derzeit etwa 300 Flüchtlingsunterkünfte.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die Kooperationsvereinbarung mit UNICEF zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ geschlossen. Die Umsetzung der Vereinbarung erfolgt mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Ziel ist es, bundesweit in jeder Flüchtlingsunterkunft größtmöglichen Schutz für Kinder und Frauen zu erreichen und zugleich niedrigschwellige Integrationsangebote für Flüchtlinge zu etablieren. Bundesministerin Schwesig sieht hier den Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung. Bund und Länder prüfen derzeit gemeinsam, ob der Bund eine solche gesetzliche Verpflichtung schafft.

Die vom DRK geleitete Notunterkunft Marburger Straße wurde im Oktober 2015 als Familien-Notunterkunft eröffnet und beherbergt 330 Menschen, davon 165 Kinder unter 18 Jahren. Seit rund vier Wochen haben UNICEF-Mitarbeiter die Unterstützung der Heimleitung intensiviert. Sie schulen das Personal und die freiwilligen Helfer, entwickeln Schutzkonzepte für die Unterkunft und strukturierte Spiel- und Lernangebote für die Kinder.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de und www.unicef.de

Quelle: Pressmitteilung www.drk.de, 21.06.2016

Trace the Face - Online-Suche für vermisste Familienmitglieder mit Foto in Europa

Seit September 2013 können Personen, die aufgrund bewaffneter Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration unfreiwillig den Kontakt zu ihren Familienangehörigen verloren haben, mit Hilfe ihres eigenen Fotos online nach ihren Angehörigen suchen. Das gemeinsame Projekt Trace the Face des IKRK und nunmehr 23 europäischer Rotkreuz-Suchdienste ermöglicht Betroffenen, sich direkt an die Rotkreuzgesellschaft ihres Aufenthaltslandes zu wenden und über diese ein Foto von sich selbst als suchende Person veröffentlichen zu lassen. Dieses Foto wird auf der Suchdienst-Website des IKRK, www.tracetheface.org, zusammen mit der Information eingestellt, welche Angehörigen dieser Person, z. B. Bruder, Mutter etc., gesucht werden. Über die Suchkriterien Alter, Geschlecht und Herkunftsland lassen sich die den Nutzern angezeigten Fotos näher eingrenzen. Sowie der gesuchte Mensch selbst oder Personen, die mit ihm in Kontakt stehen, von der Suche erfahren, können sie  über ein automatisch bereitgestelltes Antwortformular Kontakt zu dem jeweiligen Rotkreuz-Suchdienst aufnehmen, der mit dem Suchenden in Verbindung steht. Zum Schutz der suchenden Person vor ungewollten Kontaktaufnahmen ist dabei jedoch nicht ersichtlich, in welchem Land sich dieser Rotkreuz-Suchdienst befindet. Der Aufenthaltsort der Suchenden bleibt bei der Online-Suche per Foto anonym.

Um auch die Suche von und nach unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 15 Jahren  zu unterstützen, steht jetzt neu mit Trace the Face -kids- innerhalb der Website www.tracetheface.org  ein passwortgeschützter Bereich zur Verfügung. Hier veröffentlichen ausschließlich Rotkreuz-Suchdienste Fotos von Kindern, die nach ihren Angehörigen suchen, sowie Fotos von Angehörigen, die nach Kindern suchen.

Die Bilder können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur über die Suchdienste eingesehen werden. Alle erforderlichen Schritte im Rahmen dieser Suche erfüllen die strengen Datenschutz-Kriterien des DRK. Diese erweiterte Suchmöglichkeit wird als Pilotprojekt zunächst von Rotkreuz-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern in Deutschland, Österreich, Kroatien und der Schweiz erprobt. Zukünftig könnte Trace the Face -kids- auch europaweit genutzt werden.

Mehr Informationen: www.drk-suchdienst.de und www.tracetheface.org.Hier finden Sie auch ein sehr anschauliches (englischsprachiges) Video wie Trace the face funktioniert und was es für Menschen bedeutet ihre Angehörigen wiederzufinden.

 Veranstaltungen

Rückblick Gute Betreuung für große Kinder - Dialogkonferenz am 27.6. in Berlin

„Ich würde gerne mal versuchen, einen Tag ohne Erwachsene zu schaffen. Aber es ist halt ein bisschen schwierig.“, ertönt eine Kinderstimme aus dem Lautsprecher und rund 200 Erwachsene schmunzeln. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Schule, Jugendhilfe, Politik und Verwaltung trafen sich auf dem Fachtag „Ganztag gemeinsam“ am 27. Juni in der Berliner Kalkscheune, um darüber zu sprechen, wie gute Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in ganz Deutschland gewährleistet werden kann. Die Kooperation zwischen Grundschulen und Trägern der Jugendhilfe steht dabei im Mittelpunkt. Welche Vorteile hält die Jugendhilfe für die Kinder bereit? Wo sind Stärken des Schulsystems? Und wieso arbeiten Grundschule und Jugendhilfe nicht einfach überall gewinnbringend zusammen, wie sie es an vielen Standorten bereits tun? Mit dieser Veranstaltung nahm Qualität vor Ort die frühe Bildung, Betreuung und Erziehung der Grundschulkinder in den Blick.

Mehr zur Veranstaltung und den Ergebnissen finden Sie hier.

Ankündigung: Fachtagung "Was wir alleine nicht schaffen ... Prävention und Gesundheitsförderung im kooperativen Miteinander von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen"

Am 26. und 27. September 2016 findet im Centre Français Berlin die Fachtagung "Was wir alleine nicht schaffen ... Prävention und Gesundheitsförderung im kooperativen Miteinander von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen" statt.
Die Tagung wird von der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik in Kooperation mit dem AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. veranstaltet. Informationen zum Programm und zur Anmeldung zur Tagung finden Sie hier.

 Fachpolitisch Aktuelles

BMFSFJ plant Neuauflage Investitionsprogramm und Erweiterung des Programms "Sprache und Integration"

Das BMFSFJ wird ab 2017 vorraussichtlich zwei erfolgreiche Programme weiterfördern bzw. aufstocken. Insgesamt 1,7 Mrd. € sind in einem Eckwertebeschluss des Bundeshaushaltsplanes dafür zugesagt worden. Die Ausgestaltung der jeweiligen Programme, Gesetze und Förderrichtlinien wird aktuell erarbeitet. Die hier vorgenommene Beschreibung stellt den uns bekannten aktuellen Stand dar. Über konkrete Antragsmöglichkeiten und Fristen werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Das Sondervermögen für die Investition in den Ausbau der Kindertageseinrichtungen soll um 1,1 Mrd € aufgestockt werden, von denen in 2017 216 Mio.€ zur Verfügung stehen und zwischen 2018 und 2020 jährlich 300 Mio. €. Hier soll die bisherige Einschränkung auf Förderung von U3 Plätzen endlich aufgehoben werden und auch eine Förderung für Plätze 3-6 Jahre möglich sein. Wie im biserigen Investitionsprogramm wird es vorrangig um die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Plätze gehen. Aber auch die Investition in Ausstattung zu bestimmten qualitativen Merkmalen soll möglich sein.

Bei der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund wird der Kindertagesbetreuung eine besondere Bedeutung beigemessen, weshalb auch ihr auch im Bundeshaushalt eine zunehmende Höhe zugesagt wird.
Für das Sprach-Kita Programm sollen von 2017 - 2020 weitere 600 Mio € zur Verfügung gestellt werden, mit denen der Bund weitere Sprach-Kitas fördern möchte. Aktuell befindet sich die Fachabteilung in Abstimmung mit dem Finanzressort, um die Förderbedingungen abzustimmen. Ziel der Fachabteilung ist es z.B. in einer neuen Förderrichtlinie auch kleinere Einrichtungen (unter 40 Kindern) zu berücksichtigen. 50 Mio € jährlich sollen auf Brückenangebote  für Geflüchtete Kinder, wie z.B. SpiekoPlus, Eltern-Kind Gruppen, mobile Spielangebote etc. entfallen. Diese sollen zum einen die Funktion der pädagogischen Betreuung als auch die aufsuchende Sozialarbeit und Anschlussfähigkeit an den Sozialraum übernehmen. Wir können davon ausgehen, dass die Richtlinie Ende August/Anfang September steht und die Ausschreibung dann erfolgt.

Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme

Wie viele Kinder betreut eine Kita-Fachkraft? Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß. Zwar haben viele Länder die Personalschlüssel verbessert, doch ein kindgerechter Standard wird bundesweit nicht erreicht. Laut dem von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2016 fehlen bundesweit 107.000 zusätzliche Fachkräfte.

Die Qualität der Bildung und Betreuung in deutschen Krippen und Kindergärten steigt. Auf eine Kita-Fachkraft kommen im Durchschnitt weniger Kinder als vor drei Jahren. Bundesweit ist zum 1. März 2015 eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft für durchschnittlich 4,3 ganztags betreute Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig. Vor drei Jahren kamen auf eine Fachkraft noch 4,8 Krippen- beziehungsweise 9,8 Kindergartenkinder. Diese bundesweite Verbesserung der Qualität bei gleichzeitigem Ausbau der Plätze zeigt der aktuelle "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung.

Ein kindgerechtes Betreuungsverhältnis ist Voraussetzung für eine gute Kita-Qualität. Bundesweit ist der Trend zwar positiv, doch in den meisten Bundesländern sind die Personalschlüssel noch immer weit entfernt von einem pädagogisch sinnvollen Wert. Nach den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollte sich eine Fachkraft um höchstens 3 unter Dreijährige oder 7,5 Kindergartenkinder kümmern.

Der Ländermonitor zeigt die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern und somit die unterschiedlichen Bildungschancen je nach Wohnort eines Kindes. Zudem fällt das tatsächliche Betreuungsverhältnis im Kita-Alltag ohnehin ungünstiger aus als der rechnerisch ermittelte Personalschlüssel. Kita-Fachkräfte wenden mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung auf. Auch zunehmend längere Betreuungszeiten sowie längere Öffnungszeiten der Kitas verschlechtern die Betreuungsrelationen, wenn diese nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden können.

"Der Kita-Besuch allein verbessert nicht die Bildungschancen der Kinder. Es kommt auf die Qualität der Angebote an", so Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.

Enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern

Zwischen den Bundesländern geht die Schere beim Personalschlüssel im Kindergartenbereich auseinander. Im Jahr 2015 sind die Unterschiede etwas größer als 2012: Aktueller Spitzenreiter ist Baden-Württemberg (1 zu 7,3), wohingegen in Mecklenburg-Vorpommern fast doppelt so viele Kindergartenkinder pro Kita-Fachkraft betreut werden (1 zu 14,1). 

2012 lag der größte Qualitätsunterschied zwischen Bremen (1 zu 8,1) und Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 14,7). Verbesserungen in Kindergartengruppen haben insbesondere Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen im Vergleichszeitraum (2012 zu 2015) geschafft. In Brandenburg und Thüringen gab es keine Qualitätsverbesserungen.

Im Krippenbereich sind derzeit die Unterschiede zwischen den Personalschlüsseln in den Bundesländern etwas kleiner als 2012. Baden-Württemberg hat auch für die unter Dreijährigen derzeit den bundesweit besten Personalschlüssel (1 zu 3,0). Sachsen ist unter den Bundesländern das Schlusslicht (1 zu 6,4). 2012 war Bremen (1 zu 3,2) Vorreiter und Sachsen-Anhalt hatte den ungünstigsten Personalschlüssel (1 zu 6,9).
Sachsen-Anhalt hat neben Hamburg in den Krippengruppen die Personalschlüssel unter den Ländern am stärksten verbessert. Ähnlich groß waren die Anstrengungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. In Thüringen und im Saarland hingegen stagniert das Betreuungsverhältnis für die unter Dreijährigen, in Bremen verschlechterte es sich sogar geringfügig.

In fast allen Bundesländern haben sich die Personalschlüssel in den Kitas gegenüber dem Jahr 2012 verbessert.

Bundeseinheitliche Personalstandards für gleiche Bildungschancen

Bei den Unterschieden zwischen den Ländern sticht wie auch die Jahre zuvor das große Ost-West-Gefälle heraus. Eine ostdeutsche Kita-Fachkraft ist für 6,1 Krippenkinder zuständig, eine westdeutsche Fachkraft nur für 3,6 Krippenkinder. Dabei besucht in Ostdeutschland auch ein wesentlich größerer Anteil aller Krippenkinder eine Kita: 46,8 Prozent der unter Dreijährigen. In den westdeutschen Bundesländern sind es trotz des Ausbaus nur 23,6 Prozent.

Auch in den Kindergartengruppen sind in den westdeutschen Bundesländern (1 zu 8,6) die Betreuungsverhältnisse besser als in den ostdeutschen (1 zu 12,3). Von den älteren Kindern besuchen mittlerweile fast alle Kinder in allen Bundesländern eine Kita, sodass hier kaum noch Unterschiede bei der Inanspruchnahme zwischen den Bundesländern festzustellen sind.

Um die Personalschlüssel auf das von der Bertelsmann Stiftung empfohlene Niveau zu heben, sind bundesweit zusätzlich 107.000 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte erforderlich. Dieses Personal kostet nach Berechnungen der Stiftung jährlich rund 4,8 Milliarden Euro. Verglichen mit den derzeit im Kita-Bereich anfallenden Personalkosten in Höhe von 16,6 Milliarden wäre das ein Anstieg von rund einem Drittel (29 Prozent). 

Die Einstellung der noch benötigten Kita-Fachkräfte würde sich in den einzelnen Bundesländern mit bis zu 698 Millionen Euro an zusätzlichen Personalkosten niederschlagen.

"Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Kitas sind für mehr Chancengerechtigkeit notwendig. Die Akteure im Kita-System müssen sich dafür auf kindgerechte Standards für die Personalausstattung verständigen. Deren Finanzierung erfordert eine gewaltige Kraftanstrengung, die von Bund, Ländern, Kommunen, Trägern und Eltern nur gemeinsam zu stemmen ist", sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.

Hintergrundinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitors sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. März 2015. Die Berechnungen hat der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung, 29.06.2016

Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen

Wie soll eine Kindertagesstätte damit umgehen, wenn in ihrer Mitte gegen die Prinzipien zeitgemäßer Pädagogik und im schlimmsten Fall gegen die Rechte von Kindern verstoßen wird? Solche Fälle stellen Ausnahmen dar, sie haben aber fatale Auswirkungen auf die Kinder und wirken verunsichernd auf das Personal, auf Eltern sowie auf den Träger.

Die von der BAG Landesjugendämter entwickelten Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen bieten Teams und Trägern für diese schwierigen Situationen Unterstützung an. Sie zielen darauf ab, sowohl den intervenierenden als auch den präventiven Kinderschutz in Einrichtungen zu optimieren. Sie beschreiben Haltungen, Methoden und Maßnahmen, die dazu beitragen, Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von Gewalt im Kita-Alltag vorzubeugen. Und sie geben Leitungskräften und Teams differenzierte Hinweise, wie mit einem Verdacht oder einer tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdung durch Personal der Kindertagesstätte professionell und angemessen umgegangen werden kann.

Die BAG Landesjugendämter hofft, dass diese praxisorientierten Leitlinien in den Kindertagesstätten wirksame Impulse setzen werden. Weiter verabschiedeten die Landesjugendamtsleitungen eine Arbeitshilfe, die sich mit der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus dem europäischen Ausland im Bundesgebiet befasst. Bei diesen Konsultationsverfahren entscheiden die Landesjugendämter als überörtliche Träger der Jugendhilfe darüber, ob sie der geplanten Unterbringung zustimmen oder ob sie diese verweigern. Die Arbeitshilfe zielt darauf ab, die Praxis bundesweit zu vereinheitlichen und durch eine gleichmäßige Gestaltung im Bundesgebiet dem Schutz und den Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu dienen. An der Erarbeitung war neben den Fachleuten der Landesjugendämter auch das Bundesamt für Justiz beteiligt.

Der Leiter der länderübergreifenden Arbeitsgruppe "Landesverteilstellen" zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland informierte die Mitgliederversammlung über die aktuellen Schwerpunkte. Ging es nach der Gründung der Arbeitsgruppe zunächst darum, die notwendigen Schritte für die Umsetzung des seit 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes einzuleiten, steht nun die Benennung zentraler Problemlagen und die Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze im Vordergrund. Aktuelle Diskussionsgegenstände sind bspw. die vielfältigen Problematiken bei der Zusammenführung verwandter Personen oder das Zusammenwirken mit den Ausländerbehörden.

Die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes stellte Dr. Thomas Mühlmann von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in Dortmund an Hand von 13 Kernpunkten vor. Die wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben, dass das Bundeskinderschutzgesetz als wichtiger Impulsgeber für die Praxis gewirkt und viele Neuentwicklungen in Gang gesetzt hat. Die Landesjugendamtsleitungen appellieren an die Politik, die Ergebnisse auf Bundesebene nachhaltig weiter zu nutzen. Alle Veröffentlichungen stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung der BAGLJÄ, 23.06.2016

Muster DRK Schutzkonzept

Der DRK Bundesverband hat im Rahmen der für alle Gliederungen geltenden DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kindern, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen ebenfalls eine "Konzeption zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt vorgelegt, die Sie hier finden. Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie zudem auf der Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Bei der Erarbeitung eines Träger- oder Einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes können ihnen diese vorliegenden Handreichungen eine gute Orientierung bieten. Wir empfehlen Schutzkonzepte gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung und unter Einbezug einer Fachberatung und ggf. einer spezialisierten Beratungsstelle zu erarbeiten.

ICEC übernimmt deutschen Teil der OECD-Fachkräftebefragung "Starting Strong Survey"

Die OECD plant eine internationale Befragung von frühpädagogischen Fachkräften. Mit der Durchführung und Erhebung in Deutschland wurde das Internationale Zentrum Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (ICEC) am Deutschen Jugendinstitut (DJI) beauftragt.

Befragt werden Fachkräfte, die mit 3- bis 6-jährigen Kindern arbeiten (Hauptstudie). In Deutschland wird die Studie erweitert um Personal, das mit der Altersgruppe der bis zu Dreijährigen arbeitet (Ergänzungsstudie). Erhoben werden Informationen zur Personalorganisation und -zusammensetzung, zur Aus- und Weiterbildung, zur beruflichen Praxis sowie zu Arbeitsbedingungen und -zufriedenheit von Fachkräften im frühkindlichen Bereich.

Neben Deutschland beteiligen sich 12 weitere Länder innerhalb und außerhalb des OECD-Raums an der Hauptstudie sowie drei weitere OECD-Länder an der Ergänzungsstudie. Die Feldphase wird 2017 durchgeführt (mit Fachkräften und Leitungen in 30 Einrichtungen). Die Haupterhebung ist für 2018 geplant; erste Ergebnisse werden 2019 vorliegen.

Beim ersten Treffen der National Project Manager in München wurden die Fragebögen vorgestellt und diskutiert. Um die Einbindung von Fachpolitik und Fachpraxis zu gewährleisten, wurde ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertreterin aus Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen sowie Gewerkschaften und Trägerverbänden einberufen, der die Studie fachlich begleitet. Eine erste Beiratssitzung findet am 11. Juli im Familienministerium in Berlin statt.

Quelle: Presseinfo DJI, 30.06.2016

Kinderkomission des Deutschen Bundestages - Umsetzung Kinderrechte

Die Kinderkommission hat sich in der Vorsitzzeit von Susann Rüthrich im vorigen Jahr schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde.

Sicherheit im Strassenverkehr: Mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen

Vor Schulen, Kitas und Altenheimen soll künftig häufiger Tempo 30 gelten. Bislang mussten Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden. Aber auch für E-Bikes ändern sich Regeln - und Eltern dürfen künftig mit ihren Kindern auf dem Gehweg Rad fahren. Das sieht eine Verordnung vor, die das Kabinett zur Kenntnis genommen hat.

In deutschen Wohngebieten sind Tempo-30-Zonen seit vielen Jahren selbstverständlich - nicht dagegen auf Hauptverkehrsstraßen. Hier müssen Autofahrer nur selten vom Gas. Wer das ändern wollte, musste hohe Hürden überwinden, etwa den Nachweis eines Unfallschwerpunkts erbringen. Das soll sich nach den Plänen der Bundesregierung nun ändern.

Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen 

Künftig sollen Länder und Kommunen auch ohne einen solchen Nachweis Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern" einführen können. Damit sind vor allem Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern gemeint. Das sieht eine entsprechende Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) des Bundesverkehrsministeriums vor.

Radfahren auch auf Gehwegen

Änderungen soll es auch in anderen Punkten geben: So sollen Erwachsene radfahrende Kinder künftig auf Gehwegen mit dem Fahrrad begleiten dürfen. "Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit", so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Frühjahr, als er die Änderungen vorstellte. Rücksichtnahme auf Fußgänger sei dabei selbstverständlich.

E-Bike-Fahrer haben es künftig auch leichter. Laut neuer Verordnung können die Länder innerörtliche Radwege auch für E-Bikes freigeben. Außerorts sollen diese generell auf Radwegen fahren dürfen. Allerdings gilt das nur für solche Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren.

Rettungsgasse rettet Leben

Eine Rettungsgasse kann lebenswichtig sein. Dennoch kommt es im Notfall immer wieder zu Problemen. Viele Autofahrer setzen die derzeitige Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse nicht zufriedenstellend um - vor allem auf dreispurigen Fahrbahnen. Deshalb soll künftig folgende leicht verständliche Verhaltensregel gelten:

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Richtungsfahrstreifen, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen eine freie Gasse bilden. Der Bund setzt mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den entsprechenden Rechtsrahmen; die Umsetzung der Maßnahmen der StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Länder.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 15.06.2016

 Tipps und Links

Kinder- und Jugendfilme zum Themenkomplex Flucht und Migration

97 Filme zum Thema Migration präsentiert das Deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum auf seiner neuen Microsite www.migration-im-film.de. Die Seite ist ein spezielles Angebot für die Filmbildung und für den Einsatz in der filmkulturellen Arbeit.
Neben den für die Filmbildung relevanten Filmempfehlungen bietet die Website auch einen Überblick an Projekten, Links zu didaktischen Materialien sowie Hintergrundinformationen, wie etwa Literaturtipps und Adressen von Filmanbietern.
Für eine differenzierte und vertiefende Auseinandersetzung mit dem Themenfeld sind die Filme nach vielschichtigen Aspekten aufgefächert: „Begegnung der Kulturen“, „Fluchterfahrungen“, „Auswanderung“ (gestern und heute), „Menschenrechte“, „Asyl“ oder „Xenophobie“. Denn zwischen existenzieller Not und der Sehnsucht nach einem besseren Leben gibt es ein breites Erzählspektrum, das die aktuelle politische Auseinandersetzung um kulturelle und pädagogische Dimensionen erweitert.
Die Filmauswahl auf der Website zeigt vor allem, dass man sich dem Thema auf vielfältige Weise nähern kann: nicht nur anhand von dramatischen Flüchtlingsschicksalen, sondern auch sehr unterhaltsam, wie etwa im Film „Almanya“, der Chronik einer „Gastarbeiterfamilie“ aus der Türkei. Berücksichtigt werden dabei ebenso der historische Rückblick auf „Die andere Heimat“ von Edgar Reitz oder reizvolle Vergleiche mit Filmklassikern wie „Tee im Harem des Archimedes“.
Zugleich deutlich werden die vielfältigen Gründe, die Menschen dazu bewegen, ihre angestammte Heimat zu verlassen und die Erfahrungen die sie in fremden Kulturen machen. Exemplarisch genannt seien hier „Mediterranea – Refugees Welcome?“, „Deine Schönheit ist nichts wert“ oder „The Immigrant“.
Zur Auswahl gehören auch Filme, die von den Schwierigkeiten der Integration handeln, wie z.B. „Die Fremde“ oder „Fightgirl“. Um schleppende Asylverfahren und Abschiebungen geht es in „Weil ich schöner bin“ oder „Bread and Roses“.
Schließlich thematisieren eine ganze Reihe von Arbeiten aller Genres den sogenannten „Culture Clash“ und die Suche nach einer Identität zwischen verschiedenen Kulturen, wie etwa die autobiografische Comicverfilmung „Persepolis“ von Marjane Sartrapi oder „Geh und lebe“.
Eine kleinere Auswahl speziell an Kinderfilmen zum Thema Migration ist übrigens auch auf der Seite www.kinderfilmwelt.de zu finden, beispielsweise so wichtige wie „Bekas“, „Deine Schönheit ist nichts wert“, „Paddington“ oder „Lola auf der Erbse“.
Die Website www.migration-im-film.de basiert auf den Filmempfehlungen des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums (KJF), das kontinuierlich über aktuelle Kinder- und Jugendfilme im Kino und auf Video informiert auf den Portalen: www.top-videonews.de, www.kinderfilmwelt.de und www.kjf.de
Quelle: Presseinformation des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums (KJF) vom 30.6.2016

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung richtet Internetportal zur Flüchtlingshilfe ein

In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten nach Deutschland geflüchtet. In Kommunen, in Schulen und Unternehmen stehen viele Menschen den Geflüchteten zur Seite und helfen – häufig auch im Ehrenamt – überaus engagiert bei der Integration. Dabei ergeben sich immer wieder Fragen, auch mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben hierzu bereits verschiedene Informationen herausgegeben, diese waren jedoch nicht an einer zentralen Stelle gebündelt. Daher hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Internetportal zur Flüchtlingshilfe eingerichtet, das zahlreiche, teils auch mehrsprachige, Informationen enthält und Fragen beantwortet – von Anforderungen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Hinweisen zum Umgang mit Flüchtlingskindern in Schulen und Kitas bis hin zum Versicherungsschutz der ehrenamtlich Tätigen.
Arbeitgeber finden hier Informationen, die sie bei der Integration von Geflüchteten unterstützen, insbesondere mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Inhalte des Portals werden laufend erweitert und aktualisiert. Es ist unter der Internetadresse http://www.dguv.de/fluechtlinge/index.jsp erreichbar.
Quelle: OTS: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vom 1.7.2016

Helfen einfacher machen: Die "Willkommen bei Freunden" - App

Ab sofort finden Freiwillige mit wenigen Klicks passende Einsatzmöglichkeiten. Eine neue App hilft dabei, Freiwillige und Projekte in der Flüchtlingshilfe künftig schneller und einfacher zusammen zu bringen.

Das Engagement von Freiwilligen für Geflüchtete ist immer noch sehr hoch. Doch häufig finden Helfer und Initiativen erst nach längerem Suchen zueinander. Mit der "Willkommen bei Freunden"-App möchten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) Helfen bundesweit einfacher machen.

Hilfe für Kommunen und Flüchtlingsinitiativen 

Ab heute (20.06.2016) können freiwillige Helfer die App herunterladen. Sie zeigt, welche Hilfe Kommunen und Flüchtlingsinitiativen aktuell brauchen. Entstanden ist die App in Kooperation mit den bereits bestehenden Hilfeportalen "Helpto", "ichhelfe.jetzt" und "clarat". Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Vernetzung der Freiwilligenlandschaft in Deutschland zu fördern.

Freiwillige und Projekte in der Flüchtlingshilfe zusammen bringen 

Die mobile Anwendung für Smartphones bringt Freiwillige und Projekte in der Flüchtlingshilfe bedarfsorientiert zusammen: Mit wenigen Klicks können die Helfer angeben, wo und wie sie unterstützen wollen. Die App zeigt dann an, welche Hilfsorganisationen vor Ort genau diese Art der Unterstützung suchen.

Freiwillige leisten einen wichtigen Beitrag

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont anlässlich des Weltflüchtlingstages, wie wichtig die Arbeit der Freiwilligen in Deutschland ist: "Heute möchte ich mich bei den ehrenamtlichen Helfern erneut für Ihren großen Einsatz und Ihr Engagement bedanken. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, denn Freiwillige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere offene Gesellschaft. Dass die Familien, Frauen, Männer und Kinder die aus dem Krieg nach Deutschland geflüchtet sind und hier Sicherheit suchen, in unserer Gesellschaft ankommen und sich hier eine Zukunft aufbauen können."

Hilfebedarf hat sich verändert

"Der konkrete Bedarf an Hilfe hat sich in den letzten Monaten stark verändert. Freiwilliges Engagement hilft am besten, wenn Helfer und Flüchtlingsinitiativen schnell und bedarfsorientiert zusammen kommen. Dabei hilft die App", sagt Dr. Heike Kahl, Geschäftsführerin der DKJS.

Weitere Informationen zur App stehen im Interview mit Claudia Erdmann, Leitung Kommunikation "Willkommen bei Freunden" zur Verfügung. 

Damit die Wege von nun an leichter werden - für geflohene Kinder und Jugendliche sowie die aufnehmenden Kommunen - hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Programm "Willkommen bei Freunden - Bündnisse für junge Flüchtlinge" ins Leben gerufen.

Ziel ist es, vor Ort Bündnisse aus engagierten Menschen der Kommunalverwaltung, freien Trägern und der Zivilgesellschaft zu stärken und neue zu etablieren.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2016

Für Hort und Ganztag: Wenn Fernsehen Angst macht! Ein kompakter Ratgeber für Eltern und Fachkräfte

Markus, heute 24, bekam Albträume vom Spielberg-Klassiker »Der weiße Hai«, den er mit sechs Jahren im Fernsehen gesehen hat.
Für Maya Götz, die Leiterin des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI), sind Schilderungen wie die von Markus keine Einzelfälle: »In einer repräsentativen Studie haben wir ermittelt, dass mehr als die Hälfte der sechs- bis neun-jährigen Kinder regelmäßig unter Angstzuständen beim Fernsehen leidet.« Dabei haben Kinder vor allem Angsterlebnisse bei Sendungen, die für ihr Alter gar nicht zugelassen sind. Serien wie »The Walking Dead«, »Grimm« oder auch der »Tatort« werden als besonders angsteinflößend beschrieben.

Die wissenschaftlichen Befunde und Erfahrungen aus der Praxis haben die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und das IZI veranlasst, gemeinsam Materialien zum Thema Angst beim Fernsehen zu veröffentlichen. Um Kinder und Jugendliche im Umgang mit ihrer Angst zu stärken, enthält die aktuelle Ausgabe der Reihe tv.profiler neben Hintergrundinformationen für Lehrkräfte eine Unterrichtseinheit für den Einsatz in der 3. und 4. Klasse der Grundschule. Der begleitende Elternratgeber soll Eltern dabei helfen, die Ängste Ihrer Kinder beim Fernsehen zu verstehen, konkrete Angstreaktionen zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Dazu fasst der Ratgeber zusammen, was für Kinder in bestimmten Altersstufen besonders ängstigend ist und was Eltern tun können, um Ihrem Kind aktiv zu helfen.

Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks

Durch die Kommunikation mittels mobiler Geräte, den Gedankenaustausch innerhalb Sozialer Netzwerke sowie die Verwendung scheinbar kostenloser Apps geben wir bewusst, aber auch unbewusst unsere persönlichen Daten preis. Das Thema Selbstdatenschutz gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) herausgegebene Broschüre »Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks« gibt Mediennutzern alltagstaugliche Tipps sowie verständlich aufbereitete Hintergrundinformationen für einen selbstbestimmten und kompetenten Umgang mit den eigenen Daten.

Aktion Das Sichere Haus: wichtiger Schutz von Kleinkindern vorm Ertrinken

Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern. Für Kinder im Krabbelkalter reicht schon eine Wassertiefe von wenigen Zentimetern, um darin zu ertrinken. Das ist in etwa der Wasserstand einer Vogeltränke oder eines Planschbeckens. Und während in Filmszenen Ertrinkungsunfälle meist mit Hilferufen, viel Geschrei und spritzendem Wasser gezeigt werden, ertrinken Kinder in der Wirklichkeit leise. Sie machen sich nicht bemerkbar. „Deshalb kann es für ein Kleinkind schon riskant sein, wenn Eltern oder Großeltern es im Garten nur wenige Minuten unbeobachtet lassen“, sagen Stephan Schweda, ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), und Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Doch wie kann so etwas passieren? Zum einen liegt es an der Neugier der Kleinen, zum anderen an deren Anatomie. Wegen des großen Kopfes liegt der Körperschwerpunkt eines Kindes relativ hoch, im Brustbereich. Die Kraft der Arme eines Kleinkindes reicht nicht aus, um sich hochzustemmen, wenn es ins Wasser gefallen ist. Sobald das Gesicht ins Wasser taucht, schließt sich außerdem in einer Schockreaktion die Stimmritze im Rachenraum und macht die Atmung unmöglich. Das Kind erstickt –„trockenes Ertrinken“ nennen das die Ärzte.
GDV und DSH raten Eltern dringend zu wirksamen Vorsichtsmaßnahmen:
Gartenteiche sollten durch einen Zaun und ein Teichgitter gesichert werden, Selbst eine Vogeltränke kann zur Gefahr werden – sie sollte erhöht außerhalb der Reichweite von Kindern stehen, Planschbecken müssen nach der Benutzung entweder abgedeckt oder geleert und umgedreht werden, sobald Wasser in der Nähe ist, sollten Eltern ihre Kinder nicht aus dem Auge lassen.
Der GDV und die DSH bieten zu diesem Thema die Infografik „Ertrinken“ im druckfähigen Format an. Sie kann heruntergeladen werden unter www.das-sichere-haus.de/presse/grafiken.
Quelle: OTS: DSH – Aktion Das Sichere Haus vom 1.6.2016

Sorgentelefon OSKAR: Hotline des Bundesverbands Kinderhospiz geht in Regelbetrieb

Nach einjähriger Pilotphase nimmt OSKAR, das weltweit einzigartige Sorgen- und Infotelefon für unheilbar kranke Kinder und ihre Angehörigen, im Juni 2016 seinen Regelbetrieb auf. Möglich wird das in erster Linie durch die Hilfe der Deutschen Fernsehlotterie, die OSKAR bis 2018 mit 100.000 Euro unterstützt. Außerdem beteiligen sich die Software AG und Einzelspender an dem Projekt mit internationalem Vorbildcharakter.
„Wir sind sehr erleichtert und froh, dass wir diese Förderer finden konnten. Ohne sie gäbe es keine Zukunft für OSKAR – und damit keinerlei zentrale Anlaufstelle, bei der Betroffene rund um die Uhr Ansprechpartner und Informationen finden“, sagt Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz, der die Hotline trägt. „Jetzt kann es für OSKAR richtig losgehen.“ Die Hotline muss völlig ohne öffentliche Gelder auskommen und ist daher auch künftig auf Spenden angewiesen, um beispielsweise die technische Ausstattung der Mitarbeiter, deren Schulung und Koordination zu finanzieren. „Man kann nur erahnen, wie viel Kraft, wie viel Gefühls- und Seelenstärke täglich von den betroffenen Familien aufgebracht werden muss, um eine so schwere Aufgabe zu bewältigen“, sagt der Kabarettist und Schauspieler Dieter Hallervorden, der OSKAR als Botschafter unterstützt. „ Das Sorgentelefon ist ja noch jung an Jahren, umso glücklicher schätze ich mich, dass bereits so viele Familien auf unser Angebot zurückgreifen. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich mich auch weiterhin für OSKAR engagiere.“
OSKAR ist rund um die Uhr unter 0800-88 88 47 11 erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen – und ist damit die weltweit erste 24-Stunden-Hotline für Familien mit unheilbar kranken Kindern. Auch Menschen, die um ein verstorbenes Kind trauern, und Fachleute aus der Kinderhospizarbeit können sich an OSKAR wenden. Speziell geschulte Mitarbeiter stehen den Anrufern bei Sorgen und Nöten zur Seite und können sie an Fachleute weiterverweisen. Dazu greifen sie auf eine eigens aufgebaute Expertendatenbank zu, die mehrere Tausend Kontakte umfasst – von Ärzten über spezialisierte Pflegedienste und Psychologen bis hin zu Trauerbegleitern.
In Deutschland leiden rund 40.000 Kinder und Jugendliche an einer Krankheit, an der sie vermutlich vor dem Erwachsenenalter sterben werden. Die betroffenen Familien verlieren nach der Diagnose einer solchen Krankheit oft viele Sozialkontakte und geraten in Finanznöte. „Sie leben in einer Art permanentem Ausnahmezustand. Schon während der OSKAR-Pilotphase hat sich klar gezeigt: Die Anrufer, oft betroffene Eltern, brauchen die Hotline dringend“, sagt Sabine Kraft. „Meist geht es in erster Linie um eine emotionale Entlastung: Es tut ihnen gut, mit jemandem zu reden, der Zeit hat, zuhört und sich mit ihrer Situation auskennt.“ Oft dauerten die Gespräche eine halbe Stunde und länger, so Kraft – und oft habe das OSKAR-Team die Anrufer auch an Fachleute oder Hilfsangebote vor Ort weitervermitteln können.
Weitere Informationen unter www.oskar-sorgentelefon.de und www.bundesverband‐kinderhospiz.de
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Kinderhospiz e.V. vom 19.6.2016

Bundestag: Kinder- und Jugend-Webseiten in neuer Optik

Die Kinder- und Jugend-Webseiten des Deutschen Bundestages präsentieren sich im neuen Design, für mobile Geräte optimiert und mit neuen Funktionen. Jungen und Mädchen können sich auf www.kuppelkucker.de und www.mitmischen.de über das aktuelle Geschehen im Bundestag informieren.
Bei www.kuppelkucker.de führt die Comic-Leitfigur „Karlchen Adler“ die Jüngsten optisch durch den Plenarsaal, die Büros von Abgeordneten, die Kuppel des Reichstagsgebäudes und erklärt, wie das Parlament funktioniert. Auf den bunten Seiten erhalten Kinder zwischen fünf und elf Jahren vielfältige Informationen. Ein Mini-Roboter liest aktuelle Nachrichten und Lexikoneinträge für die kleinen Nutzer vor. Neu sind kurze Erklär-Videos, eigene Bereiche für Eltern und Lehrer, das politische Quiz und ein aktuelles Gewinnspiel.
Auf der Jugend-Webseite www.mitmischen.de rücken die im Bundestag diskutierten Themen in den Fokus. Das Design ist „responsiv“, so dass alle Inhalte auch auf Smartphones und Tablets anwendbar sind. Das große oberste Element der Startseite lädt ein, über Artikel, Videos oder Bildergalerien in die Themenschwerpunkte der Woche einzusteigen. Zu Beginn jeder Sitzungswoche weist die Redaktion (die Autoren sind zwischen 16 und 24 Jahre alt) auf die spannendsten Themen hin. Der Live-Stream aus dem Parlament behält seinen festen Platz auf der Startseite. Neu ist das Format „Chefredakteur/in des Monats“. Hier können Nutzer ihre Lieblingsartikel empfehlen. Wer sich bis 31. Juli 2016 bewirbt, hat die Chance, eine mehrtägige Reise nach Berlin zum Bundestag zu gewinnen und hinter die Kulissen von Redaktion und Parlamentsfernsehen zu schauen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 5.7.2016

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