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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Kinderhilfe
Newsletter Kinderhilfe Dezember 2018
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Liebe Leserinnen und Leser,

heute war es soweit...

Bundestag und Bundesrat haben über die Investition von 5,5 Mrd EURO in die Qualität der Kindertagesbetreuung durch den Bund abgestimmt und zugestimmt. Chance verpasst - sagte die Opposition zur Zustimmung, so auch wir.

Als DRK begrüßen wir, dass sich der Bund finanziell an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung beteiligen wird. Das ist auch zwingend notwendig. Allerdings fehlen dem Gesetz auch nach wochenlangem Ringen um Formulierungen die aus Sicht des DRK wesentlichsten Kriterien für ein wirklich gutes Kita Gesetz: eine verbindliche Zusage der Länder gesetzlich zu verankern, die Mittel auch tatsächlich in die Qualitätsentwicklung fließen zu lassen und eine dauerhafte Zusage des Bundes, sich an der Finanzierung dessen langfristig und aufwachsend zu beteiligen. Das ist eine vertane Chance.

Positiv betrachtet können wir jetzt sagen das Gesetz sei ein erster Schritt hin zu einer auf Dauer gesetzlich verankerten Bundesbeteiligung. Ein erster Schritt, den wir nachhalten und ausbauen müssen - zäh errungen und hart erkauft. Denn die Ergebnisse des davor liegenden über vier Jahre andauernden Diskussions- und Beteiligungsprozesses von Bund und Ländern mit Kommunen, Trägern und Fachexpertinnen und -experten werden mit dem Gesetz nicht wertgeschätzt. Es kommt jetzt also darauf an, die Kraft der Vertreterinnen und Vertreter auf den Landesebenen zu stärken, die aktive Mitgestaltung jetzt wehement einzufordern. Damit die Mittel eben doch für die Vebesserung der Fachkräftesitation und für die guten Rahmenbedingungen der Schlüsselperson Kita-Leitung eingesetzt werden. Es kommt darauf an diese Forderung auch für die nächste Bundestagswahl präsent zu machen und in Vertretung der Kinder in unseren Kitas sich für dauerhafte und verbindliche Beteiligung einzusetzen. Hierfür werden wir uns im DRK aufstellen und einsetzen.

Das Jahr 2018 -  für uns auf der Bundesebene geprägt vom Krimi um ein gutes Kita-Gesetz - neigt sich nun dem Ende. Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2019 mit Ihnen und für Sie.

In diesem Sinne Ihnen einen besinnlichen Jahresausklang und schöne Feiertage.

wünscht Ihnen Ihr
DRK- Kita Team

 Neues aus dem DRK

heute mal Vor Ort geblickt: "Sie waren ein Riesenglück für die Kinder"

Wenn Anna Dittmar-Grützner an ihre Kindergartenzeit bei Bernadette Nattler – damals in der Kita St. Johann – zurückdenkt, fällt ihr vor allem Musik ein. „Dette hatte immer irgendwo ihre Gitarre und wir haben gesungen“, erinnert sie sich. Gestern ist Anna Dittmar-Grützner als Mutter in die DRK-Kita Oberlau gekommen, um mit Sohn Titus, der hier betreut wird, und vielen anderen Abschied zu nehmen von Bernadette Nattler, die nach 24 Jahren Leitung die DRK-Kita verlässt, um am 1. Januar eine neue Aufgabe zu übernehmen: Sie wird Fachberatung für Kitas in der DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH.

Ganze Generationen von kleinen Billerbeckern hat Nattler durch die Vorschulzeit begleitet – so wie Hannah (14) und Fia (10) und ihre kleine Schwester Thea, eins von den Kita-Kindern, die ihrer Leiterin ein Abschiedslied singen. Die bedankt sich bei jedem Kleinen persönlich mit einem Blinki in Rot-Kreuz-Optik mit dem Namen drauf. „Ich habe einen traurigen Fuß und einen fröhlichen Fuß“, beschreibt sie den Kindern ihre gemischten Gefühle zwischen Abschied und Neustart. „Ich brauche beide, um mein Gleichgewicht zu halten.“

Als später die erwachsenen Gäste kommen – Vertreter des DRK, der Stadt, der anderen Kitas in Billerbeck, Kooperationspartner, Sponsoren und Wegbegleiter – schaut Nattler zurück. Mit Gründung der Kita 1994 hat sie, die vorher in St. Johann als Erzieherin tätig war, die Leitung übernommen. Sogar beim Hausbau hat sie schon mitreden dürfen. Als die Zahl der Kinder stieg und der DRK-Ortsverein zusätzlich die Kita Johann Heermann ins Leben rief, war sie von 1996 bis 99 für zwei Einrichtungen zuständig. Längere Betreuungszeiten, Integration, Entwicklung zum Familienzentrum, pädagogische Profilschärfung, die Arbeit nach dem Ansatz „Early Ecxellence“, der Ausbau der U-3-Betreuung, die Zertifizierung als „Haus der kleinen Forscher“ – das waren Themen, die Nattler begleitet haben. Und der Umzug ins Pfarrheim, nachdem ein Brand die Kita 2011 unbenutzbar gemacht hat.

„Wir haben ein großes Rad gedreht“, schaut Harald Koch zurück, der in den Anfangszeiten Vorsitzender des DRK-Ortsvereins, dem damaligen Träger, war. „Sie waren ein Glück für Billerbeck und ein Riesenglück für die Kinder“, zollt er Bernadette Nattler Respekt. Die aktuelle DRK-Vorsitzende Bürgermeisterin Marion Dirks hebt hervor, dass Nattler sich nicht nur besonders engagiert, sondern auch stets weiter qualifiziert habe. Genau deswegen, sei sie ihm aufgefallen, sagt Christoph Schlütermann, Geschäftsführer der DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH, die heute Träger der Kita und für 38 Einrichtungen mit über 600 Mitarbeitern zuständig ist. „Wir brauchen eine anerkannte Pädagogin mit Expertise und Erfahrung“, freut er sich auf Nattlers Wechsel.

Quelle: Allgemeine Zeitung, Billerbecker Anzeiger, 12.12.2018

Auch wir im DRK Bundesverband freuen uns über diese Entwicklung und darauf mit "Dette" eine engagierte Fachberaterin mehr im DRK zu haben. Frau Nattler ist lange Jahre engagiert im Kinderschutznetzwerk des DRK und hat mit Ihren Erfahrungen zum Curriculum "Was MACHT was?!" beigetragen.

 Veranstaltungen

DRK Fachtagung "Ritz und Ratz, Maus und Katz, Katz und Maus, du bist raus! Professionell mit Diskriminierungen umgehen"

13. - 15. März 2019, Hotel Centrovital, Berlin Spandau

Kindertageseinrichtungen sind Orte, an denen Vielfalt jeden Tag aufs Neue erlebbar ist. Hier kommen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und mit verschiedenen sozialen Hintergründen zusammen. In solch einem Setting kann es bewusst und unbewusst zu Diskriminierungen kommen. Um Handlungsstrategien für den Umgang mit den sowohl offensichtlichen als auch subtilen Formen von Diskriminierung zu finden, braucht es zuallererst den Blick auf sich selbst.

Eine Grundvoraussetzung ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Für Mitarbeitende im DRK bedeutet das aber auch, sich mit den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Bezug zu den verschiedenen Diskriminierungsformen zu beschäftigen.

Die Fachtagung für DRK- Fach- und Praxisberatungen wird sich im kommenden Jahr dem Schwerpunkt der Anti-Diskriminierungsarbeit widmen. Neben theoretischen Inputs wird es konkrete Praxisfälle, eine Netzwerkkarte sowie eine Kinderbuch-Lesung geben. Lust bekommen? Weitere Informationen zum vorläufigen Programm finden Sie hier.

Die Fachtagung ist ein jährliches Forum für den Fachaustausch und Profilbildung in der DRK-Kindertagesbetreuung. Sie richtet sich explizit an die Gruppe der Fach- und Praxisberaterinnen und Berater von DRK-Kindertageseinrichtungen und weiteren Angeboten der Kindertagesbetreuung.

Anmelden können Sie sich bis zum 31.01.2019 hier.

Einstiegsseminar: Nicht nur für Studenten! Erasmus+ für die Jugend- und Wohlfahrtsarbeit

 - 23. Januar 2019 im Bildungsnetzwerk Magdeburg e.V.  -

Das Europäische Programm für Jugend, Bildung und Sport, Erasmus+ ermöglicht es jungen Menschen, sowie Fach- und Bildungspersonal an internationalen Austauschen und Lernaktivitäten teilzunehmen. Das Programm bietet weitreichende Möglichkeiten auch für die Jugend- und Wohlfahrtsarbeit.
Die Veranstaltung bietet einen Einstieg in das Europäische Jugend- und Bildungsprogramm und seine verschiedenen Aktionen. Die Anwendungsbereiche des Programms werden dabei für folgende Bildungsbereiche näher betrachtet:
·         Non-formale Jugendarbeit
·         Jugendsozialarbeit
·         Berufliche Aus- und Weiterbildung
·         Erwachsenenbildung
Die Veranstaltung wird insbesondere die Leitaktionen „Mobilitätsprojekte“ und „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und Austausch (Strategische Partnerschaften)“ in den Fokus nehmen, sowie anhand von Beispielprojekten deren Anwendung in der Wohlfahrts- und Jugendarbeit veranschaulichen. In einer Antragswerkstatt sollen konkrete Ideen zur Antragstellung entwickelt und besprochen werden.

Folgende Einrichtungen, Gruppen und Organisationen können sich um Erasmus+-Förderung bewerben:
Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, (Weiter-)Bildungszentren, gemeinnützige Organisationen und Netzwerke, Berufsberatungs- und Informationsstellen, Einrichtungen und Gruppen der Jugendarbeit, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Fachkräfte der Jugendarbeit, Lehrpersonal, etc.

Das Training richtet sich an Interessierte, die mehr über das Programm, den Aufruf für 2019 und die Antragstellung erfahren möchten. Anmelden können Sie hier sich bis zum 9. Januar 2019.

AWO Fachtagung „Demokratie fördern in und mit Familien!“

Im Rahmen des Kooperationsporjektes "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung"
Fachtagung am Dienstag, den 19.02.2019
in der Zeit von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr in die Geschäftsstelle des AWO Bundesverbandes e.V. in der Blücherstraße 62/63 in 10961 Berlin

Eine demokratische Gesellschaft entsteht und besteht nicht einfach selbstverständlich, sondern sie muss kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem aber muss sie als demokratische Praxis auf allen Ebenen erfahrbar sein und schon in der Kindheit verlässlich erlebt, erlernt, eingeübt und erprobt werden können. Die Familie als Lern- und Übungsfeld für Demokratie kommt dabei zunehmend in den Blick – sie ist der erste und ein wesentlicher Lernort für Kinder, die in Zukunft unsere plurale und vielfältige Demokratie stärken und tragen sollen. Sollte Demokratie dann nicht auch für die Eltern und Familien in ihren sozialen Nahräumen, in Kita, Familienzentrum, Schule erfahrbar sein? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen auf der Veranstaltung näher befassen, Erfahrungen austauschen und neue Ideen und Herangehensweisen entwickeln.

Mehr zu Programm und Anmeldung hier.

 

 Fachpolitisch Aktuelles

Kita-Gesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat das Gute-KiTa-Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Anschließend hat der Bundesrat dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zugestimmt.

In ihrer Rede betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein gutes Gesetz. Denn der Bund bekennt sich mit dem Gesetz zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in der Kindertagesbetreuung. Gute Bildungschancen für alle Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir lassen Länder und Kommunen damit nicht alleine. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz sorgen wir dafür, dass jedes Kind von Anfang an gefördert wird. Damit es jedes Kind packt."

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz beteiligt sich der Bund erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Genau hier setzte die Kritik des Bundesrats an. In einer begleitenden Entschließung im Bundesrat fordern die Länder, dass sich der Bund langfristig finanziell an der Verbesserung der Qualität der Kitas beteiligt. Mit der vorgesehenen Befristung bliebe das Gesetz hinter den Erwartungen der Länder zurück. Um dennoch eine zügige Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten zu ermöglichen, hätte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Die Bundesregierung solle aber spätestens 2020 die dauerhafte Bundesbeteiligung regeln, um die mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.

Laut Gesetz stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5, Milliarden Euro zur Verfügung, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Außerdem ist es künftig bundesweit Pflicht, die Kitagebühren zu staffeln.

Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf ist es nach dem Bundestagsbeschluss nicht mehr zwingend, dass Kitagebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Auch die Anzahl der Kinder und die tägliche Betreuungszeit des Kindes können Kriterien für die Staffelung sein. Außerdem hat der Bundestag klargestellt, dass das Geld vor allem in Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität fließen soll. Zwar darf es zusätzlich auch zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren herangezogen werden. Die Verbesserung der Qualität hat jedoch Vorrang. Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Hierfür müssen sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Erst wenn alle 16 Länder entsprechende Verträge abgeschlossen haben, wird das Geld ausgezahlt.

Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Entschließung des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Weitere Informationen zur Entscheidung im Bundestag finden Sie hier.

Die Informationen zu den Entscheidungen im Bundesrat finden Sie hier.

Quelle: Pressemeldungen Bundestag und Bundesrat zusammengestellt, 14.12.2018

Mit starken Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag - in der analogen wie in der digitalen Welt.

Deshalb hat das Bundeskabinett heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.

An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.

Quelle: Ausschnitte aus der Pressemeldung UBSKM, 12.12.208

Kindertagesbetreuung vor Ort: Betreuungsatlas zeigt regionale Unterschiede

Die Angebote und Inanspruchnahme frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von unter 11 Jahren in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Horten unterscheidet sich deutlich zwischen den Jugendamtsbezirken. Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik wertet deshalb regelmäßig die Daten der amtlichen Statistik aus und stellt ausgewählte Ergebnisse im Betreuungsatlas zur Verfügung.

Die Inanspruchnahmequote frühkindlicher Bildungsangebote reichte zum Stichtag 1. März 2017 von Kindern unter 3 Jahren im Ländervergleich von 26,3% in Nordrhein-Westfalen bis 56,9% in Sachsen-Anhalt. Neben diesen Unterschieden auf Landesebene sind die Unterschiede auf Jugendamtsebene noch größer: Im Landkreis Berchtesgadener Land – dem Jugendamtsbezirk mit der geringsten Inanspruchnahmequote – lag diese bei 13,7% während sie im Landkreis Wittenberg – dem Jugendamtsbezirk mit der höchsten Inanspruchnahmequote – bei 63,3% lag.

Diese und eine Reihe weiterer Ergebnisse zu den Angeboten und der Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungsangebote (wie der Qualifikation des Personals oder dem Personalschlüssel) stellt der Betreuungsatlas erneut dar und gibt Auskunft über die Situation in den Jugendamtsbezirken.

Seit dem Jahr 2008 werden die Daten für die Jugendamtsbezirke ausgewertet und in der Reihe „Kindertagesbetreuung vor Ort – Der Betreuungsatlas“ publiziert. Der Betreuungsatlas liegt für die Jahre 2008, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 vor.

Quelle: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund

Bildung frei von Geschlechterklischees: Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“ vergeben

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 12. November den Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“ der Stiftung Bildung vergeben. Preisträger/-innen sind drei Kita- und Schulfördervereine aus Berlin, die sich unter 17 Nominierten aus elf Bundesländern durchsetzten. Das diesjährige Thema war „Bildung frei von Geschlechterklischees“.

Mädchen lernen leichter Sprachen und Jungs besser Mathe? Klischees wie diese legen Kinder und Jugendliche schon früh auf Rollenmuster fest, mit Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung und Berufswahl. Ihre Talente können sie so nicht voll entfalten – weder für sich persönlich noch für den Arbeitsmarkt. Die ausgezeichneten Projekte zeigen auf besondere Weise: Es geht auch anders!

„Bildungspolitik muss immer auch Geschlechteraspekte berücksichtigen, wenn wir mehr Chancengleichheit erreichen wollen“, sagt Prof.in Dr.in Gesine Schwan, Schirmherrin der Stiftung Bildung. „Die nominierten Kita- und Schulfördervereine und insbesondere die Preisträger/-innen haben dies hervorragend und beispielhaft umgesetzt.“

Nach einer diskussionsfreudigen und intensiven Sitzung war selbst die Jury überrascht: Alle drei Projekte, die in diesem Jahr jeweils 5.000 Euro für ihr herausragendes Engagement erhalten, kommen aus Berlin. Mehr zu den Preisträgerinnen und dem PReis selbst finden Sie hier.

 Tipps und Links

Kinderfilme zum Weihnachtsfest – Empfehlungen für jedes Alter

Die Tage werden kürzer und Weihnachten steht schon bald bevor. Da stellen sich die Fragen: Was wünschen sich die Kinder oder Enkel zu Weihnachten und welcher Film könnte für Kinder der richtige sein? Der Ratgeber „Kinderfilme zum Weihnachtsfest“ vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF) bietet Hinweise und Tipps von Medienpädagog(inn)en für die Auswahl altersgerechter und qualitativ hochwertiger Filme für Kinder.

Das Online-Magazin www.kinderfilmwelt.de hilft all denen, die einen passenden Film verschenken möchten oder einfach Anregungen für einen schönen Filmabend in der Familie suchen. Unsere Filmliste versammelt die 16 schönsten, lustigsten und spannendsten Filme, die wir speziell für Kinder von 4 bis 9 Jahren empfehlen, aber an denen auch ältere Kinder und ihre Eltern Spaß haben.

Quelle: Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum vom 20.11.2018

Wenn Frühe Hilfen an ihre Grenzen kommen. Von der Vermittlung weiterführender Hilfe bis zum Schutzauftrag

Mit Grenzen der Frühen Hilfen und Übergängen in weiterführende Angebote beschäftigt sich die jetzt erschienene Ausgabe Frühe Hilfen aktuell. In den Beiträgen geht es um Grenzbereiche fachlicher Zuständigkeit in den Frühen Hilfen und das Aushandeln mit anderen, wo die zum Teil undeutlichen Trennlinien zu weiterführenden Hilfen oder zum Schutzauftrag verlaufen. Der Infodienst enthält dazu Beiträge aus der Forschung, Lehre und Praxis.

Die Publikation steht als PDF auf der Internetseite www.fruehehilfen.de zur Verfügung und kann per E-Mail an order@bzga.de mit Angabe der Bestellnummer: 16000369 kostenfrei angefordert werden.

Informationsseite zum Thema “Häusliche Gewalt - Körperverletzung hinter verschlossener Tür”

Auf der Webseite www.koerpervererletzung.com bietet der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. eine Zusammenstellung von Informationen über Körperverletzungem im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Unter anderem zu Häuslicher Gewalt, die häufig lange unerkannt bleibt von unter dieser Kinder direkt, aber nicht sichtbar betroffen sein können. Die Webseite bietet aktuelle Zahlen und Wissen was sich hinter dem Begriff verbirgt. https://www.koerperverletzung.com/haeusliche-gewalt/

Broschüre: “Trauer bei Kindern und Jugendlichen” – Für alle, die mit trauernden Kindern und Jugendlichen zu tun haben

Heike Brüggemann und Manuel Schweichler, die gemeinsam die pädagogische Leitung von TrauBe e.V. Köln inne haben, begleiten und beraten seit vielen Jahren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Bezugsperson durch Tod verloren haben.
 Die von den beiden Autoren vorgelegte Broschüre richtet sich an Eltern, Großeltern, Verwandte, Freunde und Nachbarn von Familien, in denen Kinder und Jugendliche mit Trauer in Berührung kommen. Die Broschüre möchte Mut machen, betroffene Kinder und Jugendliche in ihrer Trauer nicht alleine zu lassen. Sie klärt über mögliche Reaktionen und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Altersstufen auf und gibt Tipps, wie Betroffene hilfreich unterstützt werden können.
 Die Autoren bieten mit ihrer Broschüre, die klar, verständlich und praxisbezogen geschrieben ist, einen hilfreichen Ratgeber.
 Der Ratgeber eignet sich als Informationsmaterial zum Auslegen in Beratungsstellen, Arztpraxen, therapeutischen und sozialen Einrichtungen, Hospizen und für palliativmedizinische Bereiche. Er kann Betroffenen in Beratungsgesprächen (z.B. in Rahmen der Trauerbegleitung oder durch die Notfallseelsorge) als zusätzliche Information ausgehändigt werden. Bitte beachten Sie bei der Bestellung größerer Mengen die günstigen Bezugspreise.
Aber auch Angehörige, Lehrkräfte, Erzieher/innen und Interessierte erhalten mit der 44-seitigen Broschüre eine wichtige Unterstützung, um von Trauer betroffene Kinder und Jugendliche achtsam, einfühlend und wertschätzend zu begleiten.
 
Einzel-/Ansichtsexemplare können Sie gegen Zusendung einer Schutzgebühr von 5 x 70c-Briefmarken pro Stück über das
Zentrum für Trauma- und Konfliktmanagement (ZTK) GmbH
Clemensstr. 5-7
50676 Köln
bestellen. Senden Sie die Marken mit einem kurzen Begleitschreiben (Stichwort: Trauer bei Kindern und Jugendlichen) und der Empfängeradresse zu. Sie erhalten die Broschüre innerhalb der nächsten Tage.

ztk-koeln.de/info-broschueren/broschuere-trauer-bei-kindern-und-jugendlichen/

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