Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Jugendhilfe
Newsletter Jugendhilfe Juli 2015
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie erhalten heute den Newsletter Jugendhilfe für den Monat Juli. Schwerpunkt ist diesmal das Thema: Junge Flüchtlinge. Außerdem weisen wir auf 2 interessante Förderprogramme hin, bei denen Gelder für Kinder- und Jugendprojekte für junge Menschen aus Roma und Flüchtlingsfamilien beantragt werden können. Bei Fragen unterstützen wir jederzeit gern.

Wir wünschen viel Freude beim Lesen und einen schönen und erholsamen Sommermonat Juli.

Peggy Ziethen, Rüdiger Fritz und Oliver Trisch

 Neues aus dem DRK

DRK-Pressemitteilung: Minderjährige Flüchtlinge nicht einfach "durchreichen"

Die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Angehörige nach Deutschland kommen, ist in den vergangenen Jahren angewachsen. Nach amtlichen Angaben lag sie 2013 bei etwa 6.500. Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums, der am 15.7.2017 im Kabinett verabschiedet werden soll. sieht vor, künftig innerhalb von 7 Werktagen nach ihrem Eintreffen mögliche Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen und die unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen anschließend nach vereinbarten Quoten bundesweit an die Kommunen weiterzuleiten.

Das DRK fordert, die Perspektive der jungen Flüchtlinge in Ruhe und mit der erforderlichen Fachlichkeit zu klären. Statt sie eilig an alle Kommunen zur verteilen, sollten unter Einbezug von bereits bestehenden und bewährten Einrichtungen auf Länderebene einige zusätzlichen Kompetenzzentren aufgebaut werden. Das DRK wird vor Ort in Hinblick auf Beratung, Betreuung, Unterbringung vielfach angefragt, der Suchdienst verzeichnet ebenfalls einen Anstieg von Anfragen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf unserer Webseite

Einladung zur Fachtagung "Jugendschutz geht zur Schule" am 17.11.15 in Berlin

Das Deutsche Rote Kreuz veranstaltet gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) eine Fachtagung zur Kooperation von Jugendschutz und Schulsozialarbeit. 

Die bundesweite Fachtagung »Jugendschutz geht zur Schule!« richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Schule und Jugendhilfe, insbesondere der Arbeitsfelder Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit. Eingeladen sind darüber hinaus interessierte Vertreter und Vertreterinnen der Jugendämter, Schulämter, Landesministerien sowie der Wissenschaft und Forschung.

 Die Zusammenarbeit der beiden Akteure ist in vielen Handlungsfeldern bereits gewachsene Praxis. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die die Prävention als Grundprinzip sozialpädagogischen Handelns fokussiert.

Anhand ausgewählter Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung aktuelle Entwicklungen der strukturellen Vernetzung im kommunalen Raum, Instrumente der Planung und Steuerung sowie die qualitativen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Kooperation der beiden Akteure Jugendschutz und Jugend- bzw. Schulsozialarbeit thematisiert werden.

Die Tagung findet am 17.11.2015 in der Berliner Stadtmission direkt neben dem HBF in Berlin statt.

Hier finden Sie den Link zur Onlineanmeldung: http://www.bag-jugendschutz.de/aktuell.html

Das ausführliche Programm finden Sie hier: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/FlyerTagung-Jugendschutz_geht_zur_schule_web.pdf

 Fachpolitische Neuigkeiten

Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Landesarbeitsstellen für Kinder- und Jugendschutz begrüßen und unterstützen die von der Jugend- und Familienministerkonferenz genannten Feststellungen  - https://www.jfmk.de/pub2015/TOP_7.1.pdf - zur Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf ein gutes Aufwachsen mit Medien. Dazu haben die BAJ und die Landesstellen ein Positionspapier verabschiedet. Das Positionspapier "Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland" fokussiert, dass der staatliche Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche vor allem durch den §14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umgesetzt wird. 

Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier: http://bag-jugendschutz.de/pressemitteilungen.html

Jugendpolitik: Auftakt zu neuer Jugendstrategie 2015-2018 erfolgt

Unter dem Motto "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft" hat Bundesjugendministerin Manuela Schwesig die Jugendpolitik 2015 bis 2018 neu aufgestellt und will Jugendliche in Zukunft stärker einbinden. Am 9. Juli fand hierzu die Auftaktveranstaltung in Berlin statt: Jugendliche aus Verbänden und anderen Organisationen und Vertretungen nahmen daran teil und diskutieren mit etwa 300 Expertinnen und Experten aus Politik und Fachwelt ihre Ideen und Vorschläge für eine jugendgerechte Gesellschaft.

"Ich will Jugendliche unterstützen und ermutigen, sich einzumischen und ihre Interessen zu vertreten. Es ist wichtig, sie direkt nach ihrer Meinung und ihren Vorstellungen zu fragen. Man kann nicht einfach über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Wir müssen Jugendliche ernst nehmen und ihnen konkrete Angeboten machen, die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitzugestalten", erklärte Bundesjugendministerin Manuela Schwesig.  

In jedem jugendpolitischen Vorhaben des Ministeriums wurde die Partizipation junger Menschen neu eingeführt oder verstärkt. "Ich achte bei allen Gesetzen meines Hauses und bei allen Gesetzen, an denen mein Haus beteiligt ist, darauf, dass sie die Belange junger Menschen mitdenken. Kinder und Jugendliche sollen bei allen Fragen, die sie etwas angehen, auch mitentscheiden können. Politik muss jugendgerechter werden", betonte Manuela Schwesig.

Die Jugendstrategie versteht sich als Plattform und als Einladung an Gestaltungspartnerinnen und Gestaltungspartner auf Bundesebene und in den Ländern und Kommunen zur strategischen Zusammenarbeit im Sinne der jungen Menschen.

Zentrale Vorhaben der Jugendstrategie:

  • Die Koordinierungsstelle "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft" wird als Informations- und Transferstelle die Jugendstrategie bundesweit verbreiten und in der Fläche verankern, sie vernetzt Vorhaben sowie Akteure und begleitet Kommunen auf dem Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit.
  • Ein Jugend-Check soll bundespolitische Vorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit den Belangen der jungen Generation überprüfen sowie dafür sensibilisieren.
  • Die AG "Jugend gestaltet Zukunft" bringt die Stimme der jungen Generation in die Demografiestrategie der Bundesregierung ein.
  • Mit dem Innovationsfonds werden 42 Projekte zur Förderung der Eigenständigen Jugendpolitik unterstützt.
  • Mit einer neuen Internetbeteiligungsplattform soll Jugendbeteiligung leichter werden, Tools und Themen bekommen einen gemeinsamen Ort.
  • Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie bringt europäische Ideen und Inhalte in Politik und Praxis.

Link: https://www.jugendgerecht.de/

Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht

In dem aktuellen Papier kritisiert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), dass trotz der Rücknahme der Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention nicht ausreichend erkennbar ist, dass für alle hier lebenden jungen Menschen - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus - das gleiche Recht gilt. Das Positionspapier macht daher auf zentrale Defizite im Umgang mit jungen Flüchtlingen aufmerksam und fordert ein, ihre Rechte auf angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Schutz vor Gewalt, Teilhabe und Beteiligung umzusetzen. Ebenso wird eine konsequente Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe an Aufnahme- und Asylverfahren von Familien mit Kindern verlangt, damit diese ihre anwaltschaftliche Funktion für die Belange von allen Kindern und Jugendlichen angemessen wahrnehmen kann.

Das DRK ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Das Positionspapier finden Sie auf den Internetseiten der AGJ

Die Rechte von Flüchtlingskindern

Für eine lebendige Willkommenskultur fordern die Mitgliedsverbände des Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (National Coalition), dass die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte der UN-Kinderrechtskonvention für alle Flüchtlingskinder umgesetzt werden. Teilhabe, Partizipation und Verantwortungsübernahme von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund in Kitas, Schulen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Unterkünften und in den Kommunen sollen gezielt gefördert werden, sodass Kinder bei allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört werden können.

Das DRK ist Mitglied im Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Das aktuelle Positionspapier finden Sie auf unserer Webseite.

Anforderungen an wirksame und nachhaltige Jugendberufsagenturen

Jugendberufsagenturen sollen gemeinsame Anlauf- und Beratungsstellen für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf sein, in denen die Beteiligten der Grundsicherung, der Arbeitsförderung und der Jugendhilfe gemeinsam wirken. Der flächendeckende Ausbau dieser Einrichtungen ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) fordert dazu sowohl verbindliche Kriterien als auch regionale Spielräume zu der Frage, wie die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Rechtskreise gestaltet werden soll. Ein wesentlicher Punkt der Forderungen ist, dass die Verbesserung der Förderung junger Menschen nur mit einer starken Jugendsozialarbeit zu erreichen ist.

Das DRK ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Das Positionspapier finden Sie auf den Internetseiten der AGJ

 Fördermittel und Ausschreibungen

Fördermittel für Integrationshilfen für Jugendprojekte ausgeschrieben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf seiner Homepage die Ausschreibung für Integrationsprojekte für die Kinder- und Jugendarbeit für die Förderjahre 2016ff veröffentlicht.

Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Integrationsprojekte für jugendliche Einwanderer_innen von 12-27 Jahren (Kinder- und Jugendprojekte) in folgenden Handlungsfeldern:

  • Förderung der Anerkennungskultur und der Toleranz durch Stärkung des interreligiösen Dialogs
  • Junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund verbessern die Willkommenskultur für junge Neueinwanderer_innen

Sie finden die Ausschreibung hier:

http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Integrationsprojekte/Antragsverfahren/antragsverfahren-node.html

Bis einschließlich 30.10.2015 können die Anträge an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesandt werden.

Folgender Link führt zu den Antragsmodalitäten des BMFSFJ: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

 

Fördermittel über Europäischen Hilfsfonds EHAP für Kinder- und Jugendprojekte

Die Richtlinien für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) sind veröffentlicht. Es werden u.a. Projekte für Kinder und Jugendliche aus Familien freizügigkeitsberechtigter Unionsbürgern/innen gefördert. Deren Lebenslage ist durch die Kumulation mehrerer der folgenden Belastungen gekennzeichnet:

a) Fehlende Deutschkenntnisse

b) Unzureichender Zugang zu Angeboten der frühen Bildung oder zu sozialen Betreuungsangeboten

c) Unzureichende Unterstützung durch die Eltern aufgrund fehlender Kenntnisse der Bildungsangebote in Deutschland, der eigenen Notlage oder unzureichender Sprachkenntnisse.

d) Hürden beim Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und zu sozialen Betreuungsangeboten aufgrund fehlender Sensibilisierung der Institutionen im Hinblick auf die Bedarfe der Zielgruppe. 

Das Ziel, zugewanderten Kindern von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen, ist zentrales Anliegen des Bundesfamilienministeriums.

"Kinder müssen die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben. Deshalb ist die frühe Bildung, die schon in der Kita beginnt, besonders wichtig. Dort werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Wir setzen uns deshalb mit dem EHAP für die Förderung gerade jener Kinder und ihrer Eltern ein, die neu in unser Land gekommen sind", so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek.

Darüber hinaus werden wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden.

EHAP: Förderperiode bis 2020

Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rund 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen.

Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und/oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Sie sollen in niedrigschwelligen Ansätzen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Den betroffenen Menschen soll geholfen werden, Zugang zu bestehenden Beratungsangeboten zu finden, wie beispielsweise zu Migrationserstberatung, medizinischer Beratung und Versorgung, sozialpsychiatrischem Dienst, Familienberatung, Schullaufbahnberatung, Jugendamt und Wohnungslosenhilfe.

Kinder von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten und andere vorschulische Angebote herangeführt werden.

Projektideen einreichen

Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden.

 Alle weiteren Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier:

www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Programme-und-Fonds/ehap-richtlinie-informationen-fuer-antragsteller.html;jsessionid=A3F5FD5ACDAD4934EF152639CA51B634

Praxispreis der AGJ 2016: Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung

Für das Jahr 2016 schreibt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe zum Thema „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung “ aus. Mit der Ausschreibung werden Organisationen, Initiativen, Träger und Akteure der Hilfen zur Erziehung angesprochen, die mit ihrer Arbeit aufzeigen, welchen Beitrag sie zur Weiterentwicklung leisten, indem sie konzeptionelle Überlegungen und deren Umsetzung erarbeitet oder gute Beispiele praxisnah und alltagsorientiert entwickelt haben. Ausgezeichnet werden sollen Arbeiten, die zu dem ausgeschriebenen Thema innovative Modelle, Konzepte bzw. Strategien der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe beschreiben und dieser neue Impulse geben sowie zu ihrer Weiterentwicklung beitragen. Einsendeschluss ist der 31. August 2015

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der AGJ

 Tipps

Lehrmaterial "Flucht und Asyl"

Die Informations- und Unterrichtsmaterialien der UNHCR-Deutschland für Schule (ab 9. Klasse), Studium und Fortbildung bieten ausführliche Hintergrundinformationen und Kontextberichte. Aktuelle Zahlen und Statistiken sowie ein Glossar und eine Lernkontrolle ergänzen die Fluchtberichte und Grafiken. 

Download und Bestellung über die Internetseiten der UNHCR-Vertretung für Deutschland

Was sagt die Kinderrechtskonvention zum Minderheitenschutz?

Für unser Projekt »Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!« haben uns Schüler_innen der Fachschule für Sozialpädagogik in Berlin einen Beitrag zu Artikel 30 - Minderheitenschutz zur Verfügung gestellt. 

Zu den Kommentaren und Beiträgen kommen Sie hier

  Kontakt

Alle angegebenen Informationen über externe Veranstaltungen, Wettbewerbe, Kampagnen, Links etc. haben wir gründlich recherchiert. Für dennoch enthaltene Fehler übernehmen wir keine Gewähr.

Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, klicken Sie bitte einfach hier.