Neues aus dem DRK |
Einladung zur Fachtagung "Jugendschutz geht zur Schule" am 17.11.15 in BerlinDas Deutsche Rote Kreuz veranstaltet gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) eine Fachtagung zur Kooperation von Jugendschutz und Schulsozialarbeit. Die bundesweite Fachtagung »Jugendschutz geht zur Schule!« richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Schule und Jugendhilfe, insbesondere der Arbeitsfelder Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit. Eingeladen sind darüber hinaus interessierte Vertreter und Vertreterinnen der Jugendämter, Schulämter, Landesministerien sowie der Wissenschaft und Forschung. Die Zusammenarbeit der beiden Akteure ist in vielen Handlungsfeldern bereits gewachsene Praxis. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die die Prävention als Grundprinzip sozialpädagogischen Handelns fokussiert. Anhand ausgewählter Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung aktuelle Entwicklungen der strukturellen Vernetzung im kommunalen Raum, Instrumente der Planung und Steuerung sowie die qualitativen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Kooperation der beiden Akteure Jugendschutz und Jugend- bzw. Schulsozialarbeit thematisiert werden. Die Tagung findet am 17.11.2015 in der Berliner Stadtmission direkt neben dem HBF in Berlin statt. Hier finden Sie den Link zur Onlineanmeldung: http://www.bag-jugendschutz.de/aktuell.html Das ausführliche Programm finden Sie hier: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/FlyerTagung-Jugendschutz_geht_zur_schule_web.pdf |
Fachpolitische Neuigkeiten |
Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in DeutschlandDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Landesarbeitsstellen für Kinder- und Jugendschutz begrüßen und unterstützen die von der Jugend- und Familienministerkonferenz genannten Feststellungen - https://www.jfmk.de/pub2015/TOP_7.1.pdf - zur Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf ein gutes Aufwachsen mit Medien. Dazu haben die BAJ und die Landesstellen ein Positionspapier verabschiedet. Das Positionspapier "Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland" fokussiert, dass der staatliche Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche vor allem durch den §14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umgesetzt wird. Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier: http://bag-jugendschutz.de/pressemitteilungen.html |
Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer FluchtIn dem aktuellen Papier kritisiert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), dass trotz der Rücknahme der Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention nicht ausreichend erkennbar ist, dass für alle hier lebenden jungen Menschen - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus - das gleiche Recht gilt. Das Positionspapier macht daher auf zentrale Defizite im Umgang mit jungen Flüchtlingen aufmerksam und fordert ein, ihre Rechte auf angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Schutz vor Gewalt, Teilhabe und Beteiligung umzusetzen. Ebenso wird eine konsequente Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe an Aufnahme- und Asylverfahren von Familien mit Kindern verlangt, damit diese ihre anwaltschaftliche Funktion für die Belange von allen Kindern und Jugendlichen angemessen wahrnehmen kann. Das DRK ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Das Positionspapier finden Sie auf den Internetseiten der AGJ |
Anforderungen an wirksame und nachhaltige JugendberufsagenturenJugendberufsagenturen sollen gemeinsame Anlauf- und Beratungsstellen für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf sein, in denen die Beteiligten der Grundsicherung, der Arbeitsförderung und der Jugendhilfe gemeinsam wirken. Der flächendeckende Ausbau dieser Einrichtungen ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) fordert dazu sowohl verbindliche Kriterien als auch regionale Spielräume zu der Frage, wie die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Rechtskreise gestaltet werden soll. Ein wesentlicher Punkt der Forderungen ist, dass die Verbesserung der Förderung junger Menschen nur mit einer starken Jugendsozialarbeit zu erreichen ist. Das DRK ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Das Positionspapier finden Sie auf den Internetseiten der AGJ |
Fördermittel und Ausschreibungen |
Fördermittel für Integrationshilfen für Jugendprojekte ausgeschriebenDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf seiner Homepage die Ausschreibung für Integrationsprojekte für die Kinder- und Jugendarbeit für die Förderjahre 2016ff veröffentlicht. Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Integrationsprojekte für jugendliche Einwanderer_innen von 12-27 Jahren (Kinder- und Jugendprojekte) in folgenden Handlungsfeldern:
Sie finden die Ausschreibung hier: Bis einschließlich 30.10.2015 können die Anträge an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesandt werden. Folgender Link führt zu den Antragsmodalitäten des BMFSFJ: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
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Fördermittel über Europäischen Hilfsfonds EHAP für Kinder- und JugendprojekteDie Richtlinien für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) sind veröffentlicht. Es werden u.a. Projekte für Kinder und Jugendliche aus Familien freizügigkeitsberechtigter Unionsbürgern/innen gefördert. Deren Lebenslage ist durch die Kumulation mehrerer der folgenden Belastungen gekennzeichnet: a) Fehlende Deutschkenntnisse b) Unzureichender Zugang zu Angeboten der frühen Bildung oder zu sozialen Betreuungsangeboten c) Unzureichende Unterstützung durch die Eltern aufgrund fehlender Kenntnisse der Bildungsangebote in Deutschland, der eigenen Notlage oder unzureichender Sprachkenntnisse. d) Hürden beim Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und zu sozialen Betreuungsangeboten aufgrund fehlender Sensibilisierung der Institutionen im Hinblick auf die Bedarfe der Zielgruppe. Das Ziel, zugewanderten Kindern von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen, ist zentrales Anliegen des Bundesfamilienministeriums. "Kinder müssen die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben. Deshalb ist die frühe Bildung, die schon in der Kita beginnt, besonders wichtig. Dort werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Wir setzen uns deshalb mit dem EHAP für die Förderung gerade jener Kinder und ihrer Eltern ein, die neu in unser Land gekommen sind", so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek. Darüber hinaus werden wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden. EHAP: Förderperiode bis 2020Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rund 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und/oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Sie sollen in niedrigschwelligen Ansätzen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Den betroffenen Menschen soll geholfen werden, Zugang zu bestehenden Beratungsangeboten zu finden, wie beispielsweise zu Migrationserstberatung, medizinischer Beratung und Versorgung, sozialpsychiatrischem Dienst, Familienberatung, Schullaufbahnberatung, Jugendamt und Wohnungslosenhilfe. Kinder von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten und andere vorschulische Angebote herangeführt werden. Projektideen einreichenProjektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden. Alle weiteren Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier: |
Praxispreis der AGJ 2016: Weiterentwicklung der Hilfen zur ErziehungFür das Jahr 2016 schreibt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe zum Thema „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung “ aus. Mit der Ausschreibung werden Organisationen, Initiativen, Träger und Akteure der Hilfen zur Erziehung angesprochen, die mit ihrer Arbeit aufzeigen, welchen Beitrag sie zur Weiterentwicklung leisten, indem sie konzeptionelle Überlegungen und deren Umsetzung erarbeitet oder gute Beispiele praxisnah und alltagsorientiert entwickelt haben. Ausgezeichnet werden sollen Arbeiten, die zu dem ausgeschriebenen Thema innovative Modelle, Konzepte bzw. Strategien der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe beschreiben und dieser neue Impulse geben sowie zu ihrer Weiterentwicklung beitragen. Einsendeschluss ist der 31. August 2015 Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der AGJ |
Tipps |
Lehrmaterial "Flucht und Asyl"Die Informations- und Unterrichtsmaterialien der UNHCR-Deutschland für Schule (ab 9. Klasse), Studium und Fortbildung bieten ausführliche Hintergrundinformationen und Kontextberichte. Aktuelle Zahlen und Statistiken sowie ein Glossar und eine Lernkontrolle ergänzen die Fluchtberichte und Grafiken. Download und Bestellung über die Internetseiten der UNHCR-Vertretung für Deutschland |
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