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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Familienhilfe
Newsletter Familienhilfe Oktober 2018
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Ihnen neben aktuellen Entwicklungen rund um Familien auch Neuigkeiten aus dem Verband mitteilen zu können.

Im November wird es eine Veranstaltung zur nicht-professionller Sorgearbeit in der Familien geben, bei der wir sowohl Eltern mit jungen Kindern als auch pflegende Angehörige in den Fokus nehmen wollen. Für den Einführungsvortrag konnten wir Prof.'ìn em. Uta Meier-Gräwe gewinnen.

Die Pilotausbildungen der DRK Familienbildung  in Hessen und Baden-Württemberg haben begonnen. Der erste Block in Baden-Württemberg, bei dem die Autorin dabei war, verlief Dank der engagierten Lehrberaterinnen Stefanie Benazous und Manuela Schubert und den sehr interessierten und erfahrenen Teilnehmerinnen sehr intensiv und erlebnissreich.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre,

Ümit Yüzen

 Neues aus dem DRK

Pilotausbildungen DRK Familienbildung gestartet

Zusammenarbeit mit Eltern und ihren Babys oder Kindern in Gruppen

Die langjährigen Erfahrungen in den DRK-Eltern-Kind-Angeboten ElBa® und SpieKo® werden  erstmals zusammengeführt und modular ausgestaltet, so dass Teilnehmende das Zertifikat beider Programme im Zeitraum einer Ausbildung erwerben können. Das Know-how für offene Treffs kann in diesem Rahmen über einen Fortbildungstag erworben werden.

Mit den Programmen ElBa® und SpieKo® werden Eltern mit Babys und Kindern ab 4 Wochen bis 3 Jahren erreicht.

Vom 21.09.-23.09.2018 fand in Pfalzgrafenweiler in Baden-Wüttemberg das Basismodul der Pilotausbildung statt. Die Lehrberaterinnen Stefanie Benazzouz und Manuela Schubert führten kenntnis- und methodenreich in die Thematik ein. Die Teilnehmerinnen brachten aus ihren vielfältigen Erfahrungen spannende Aspekte ein. Natürlich war die Zeit zu knapp ...

Weitere Informationen zur Ausbildung

 Termine

Yes, we care - gute Rahmenbedingungen für Menschen mit Sorgeverantwortung, 27.11.-28.11.2018, Berlin

Eltern von jungen Kindern und Menschen mit zu pflegenden Angehörigen gelingt es nur schwer, ihre Sorgeverantwortung und ihre Erwerbsarbeit gut zu vereinbaren. Betreuungsangebote sind noch immer nicht ausreichend vorhanden. Ihre Öffnungszeiten reichen nicht für Fahrwege und Arbeitszeiten der Eltern aus – eine große Herausforderung insbesondere für Alleinerziehende.

Der größte Teil der pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren wird von ihren Angehörigen versorgt – oft unter großem Einsatz und hohem Risiko für die eigene Existenzsicherung.
Kinder und Jugendliche werden in Zukunft stärker als bisher mit Altern und Pflege in ihrem familiären Umfeld und außerhalb betroffen sein.

Prof.'in em. Uta Meier-Gräwe wird mit ihrem Eröffnungsvortrag die Palette der Herausforderungen der familiären Sorgearbeit in Deutschland auffächern.

Der erste Tag ist den Netzwerken vor Ort gewidmet. Der DRK KV Kronach hat seine Möglichkeiten als wichtiger Akteur nah bei den Familien vor Ort genutzt und durch Vernetzung und Kooperation mit allen anderen Akteuren ein solides Unterstützungsnetzwerk für Familien mit Sorgeverantwortung und Beruf verwirklicht.
Nebenan.de als digitales Netzwerk - aber ganz nah am  Menschen und das DRK Stadteilbüro Baesweiler mit seiner partizipativen Arbeit sind weitere Beispiele für die Ausrichtung der Angebote an den Bedarfen der Menschen Vor-Ort. 

Der zweite Tag ist den Zielgruppen gewidmet, die in besonderer Weise von dem Thema Sorgearbeit betroffen sind.
Das Österreichische Jugendrotkreuz sensibilisiert mit seinen Programmen Jugendliche u.a.  für die Lebenssituation älterer Menschen und für den Umgang mit betreuungsbedürftigen Angehörigen. Angebote zur Entlastung und Unterstützung von sog. Young Carer (Jugendliche, die meist Familienangehörige pflegen) wurden ebenfalls entwickelt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und  Familie ist für Alleinerziehende eine besondere Herausforderung. Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter wird die Ergebnissen einer Evaluation eines Modellprojekts für Randzeitenbetreuung vorstellen.
Benjamin Salzmann von Wir.pflegen.de wird von den Herausforderungen berichten, vor denen pflegende Angehörige stehen und als Interessenvertreter Forderungen stellen, die pflegende Angehörige entlasten können. 

In Anschluss an die Veranstaltungen wird ein Printprodukt zu dem Thema entwickelt. Die Veranstaltung wird deshalb von einer Agentur begleitet.

Melden Sie sich bis zum 24.10.2018 hier an.

 Familienpolitik

Brückenteilzeit wurde im Bundestag in er ersten Lesung debattiert

Der Bundestag hat am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung über den Gesetzentwurf  der Bundesregierung für eine Einführung der Brückenteilzeit debattiert. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. 

Weitere Informationen

Rettungsideen für Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz im Dialog, aus dem DRK - Wohlfahrtsblog

„Noch retten, was zu retten ist“ - Mit diesem kritischen Statement begann der Dialogworkshop der Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ der Freien Träger und Gewerkschaften am 26.09.2018 in Berlin. Im Fokus dabei das nun im Kabniett verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, öffentlichkeitswirksam auch „Gute-Kita-Gesetz“ betitelt.

Zum Beitrag von Sabine Urban, Referentin Kinderhilfe  im DRK-Wohlfahrtsblog

Bundeskabinett verabschiedet das Gute-KiTa-Gesetz

Am 19.09.2018 hat das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Der Bund bekennt sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen.


Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.
Damit das Geld auch ankommt: Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das BMFSFJ mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Zur Pressemitteilung, BMFSFJ

Justizministerin Katarina Barley treibt eine Grundgesetzänderung für die Verankerung von Kinderrechten voran

"Wir werden die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankern. Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt", sagte Barley der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (23.08.2018). "Bis Ende 2019 werden wir gemeinsam mit Experten von Bund und Ländern beraten, wie eine solche Änderung unseres Grundgesetzes aussehen wird." Barley erklärte auch, die Regierung wolle Kinder darin bestärken, ihre Rechte gegenüber dem Staat besser wahrnehmen zu können. "Mir geht es darum, die Rechte der jüngsten Bürger besser sichtbar zu machen. Wenn sie ausdrücklichen Verfassungsrang erhalten, werden Kinder  auch im alltäglichen staatlichen Handeln besser zur Geltung kommen. Das ist mein Ziel."

Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Da sich auch Grüne und Linke schon mehrfach für Kinderrechte in der Verfassung eingesetzt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass die notwendigen Mehrheiten zusammenkommen.

Rheinische Post

300.000 zusätzliche Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des UVG hervor, den das Bundeskabinett am 22.08.2018 verabschiedet hat. Der Bericht wird jetzt dem Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen. Bund und Länder haben vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um die sogenannte Rückholquote zu verbessern. Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“

Zur Pressemitteilung des BMFSFJ

 Initiativen

Stillen kann Leben retten: Hebammenverband betont positive Aspekte des Stillens

Vom 1. bis zum 7. Oktober findet die Weltstillwoche 2018 statt. Seit 1991 wird sie jährlich in über 120 Ländern begangen. Ihr Motto lautet in diesem Jahr „Stillen – Basis für das Leben“. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) setzt sich dafür ein, dass jedes Kind in Deutschland seinem Bedarf entsprechend gestillt wird. Stillen ist relevant für die Gesundheit von Kindern und für die Bindung von Mutter und Kind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt deshalb sechs Monate lang ausschließlich und insgesamt bis zu zwei Jahre zu stillen. In Deutschland ist die Stilldauer jedoch deutlich niedriger als empfohlen.
„Hebammen sind die Expertinnen für das Stillen. Sie haben damit eine wichtige Rolle und stehen Müttern bis zu Ende der Stillzeit beratend zur Seite“, so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e.V. Wird ein Säugling in den ersten sechs Monaten seines Lebens ausschließlich gestillt, profitiert er gleich in mehrfacher Hinsicht davon. Die Nährstoffe in der Muttermilch tragen zum Wachstum bei, sie beugen Unterernährung vor, fördern die Gehirnentwicklung und verringern das Risiko, zu einem späteren Zeitpunkt übergewichtig zu werden. Das berichtet die WHO. Zugleich wird dem Kind durch die Muttermilch eine Art erste Impfung verabreicht, indem sie es mit wichtigen Antikörpern versorgt und das Immunsystem stärkt.
„Stillen ist auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen. Schließlich ist Stillen etwas ganz Normales, Natürliches, und als solches sollte es akzeptiert und gefördert werden“, meint Aleyd von Gartzen, Stillbeauftragte des Hebammenverbands. Nur wenn Stillen nicht möglich ist, sollten entsprechende Alternativen zur Muttermilch genutzt werden. Denn Muttermilch ist und bleibt die beste Wahl, sie gewährleistet die beste Ernährung für das Kind.
Stillen kann sogar überlebenswichtig sein, erklärten die WHO und das UN-Kinderhilfswerk UNICEF in einem Bericht, der im Juli veröffentlicht wurde. Weltweit sind nach UN-Angaben rund 78 Millionen Babys lebensbedrohlichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt, da sie nach der Geburt nicht direkt gestillt werden. Betroffen seien drei von fünf Neugeborenen, die meisten von ihnen in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen. Sowohl die WHO als auch UNICEF fordern Regierungen, Hilfsorganisationen und andere Entscheidungsträger dazu auf, Werbung für Säuglingsnahrung oder anderen Ersatz für Muttermilch möglichst einzuschränken. Die Weltstillwoche gilt als die größte gemeinsame Kampagne aller das Stillen fördernder Organisationen, darunter auch die UNICEF und die WHO. Die Initiative setzt sich weltweit für den Schutz, die Förderung und die Unterstützung des Stillens ein. Sie basiert auf der Innocenti-Deklaration und der von der WHO und UNICEF herausgegebenen globalen Strategie zu Säuglings- und Kleinkindernährung. WABA hat Beraterstatus beim Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen (UNICEF) und beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).

Weitere Informationen zur Weltstillwoche 2018 finden Sie hier.

Deutscher Juristinnenbund: Wechselmodell ist weder „Leitbild“ noch »geteilte Betreuung“

Anlässlich des 72. Deutschen Juristentages fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die Rahmenbedingungen gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung zu verbessern. Die Verankerung eines bestimmten Betreuungsmodells als gesetzliches Leitbild lehnt der Verband ab.
Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) beschäftigt sich vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig in der Abteilung Familienrecht mit Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bei gemeinsam getragener Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung. Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Wechselmodell, also der Betreuung der gemeinsamen Kinder – abwechselnd – durch beide Eltern nach Trennung und Scheidung. Häufig wird in diesem Zusammenhang von „geteilter Betreuung“ gesprochen. Diese Formulierung sieht die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig kritisch, da „die Elternverantwortung immer eine gemeinsame ist, das trennende Element der Begrifflichkeit führt hier in die Irre.“ Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist die im Grundgesetz verankerte Elternautonomie, die den Eltern nicht nur Rechte gewährt, sondern ihnen auch Pflichten in Bezug auf die Pflege und Erziehun g ihrer Kinder auferlegt. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, gestalten die Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich.
Die Vorgabe eines bestimmten Betreuungsmodells ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar ausgeschlossen. „Politischen Bestrebungen, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu verankern, ist deshalb eine (deutliche) Absage zu erteilen“, wie Prof. Dr. Maria Wersig hervorhebt (siehe dazu Pressemitteilung 18-23 des djb vom 15.6.2018. Der djb begrüßt die These aus dem Gutachten von Prof. Dr. Eva Schumann, wonach im Hinblick auf ein Betreuungsmodell kein gesetzliches Leitbild vorgegeben werden sollte. Die rechtliche Absicherung unterschiedlicher Betreuungsformen bedarf keiner Festschreibung eines „Leitbildes“, sondern eines Rahmens, der die (Grund-)Rechte aller Beteiligten im Blick behält. Dies kann beispielsweise auch durch Elternvereinbarungen geschehen, deren Rahmen der Gesetzgeber vorgeben kann und sollte.
Mit gesellschaftlichen Veränderungen hat sich auch der Lebenszuschnitt von Familien verändert. Mit einem Wechselmodell oder auch einem erweiterten Umgang befassen sich Eltern nach Trennung und Scheidung heutzutage verstärkt. Dabei entsteht nicht selten der Eindruck, „das Wechselmodell als Betreuungsform diene vorrangig dem Bedürfnis der Eltern nach Teilhabe an ihren Kindern und nicht dem Kindeswohl“, so Prof. Dr. Maria Wersig ergänzend. Ob die betroffenen Kinder zu einem ständigen Wechsel ihres Aufenthaltsortes bereit sind und die Entscheidung ihrer Eltern dauerhaft mittragen ist ungewiss und abhängig vom Alter. Empirische Untersuchungen fehlen. Ein weiterer zentraler Punkt des djb ist – mit Bezug auf die gemeinsame Betreuung – der Änderungsbedarf im Kindesunterhalt. Hier warnt der djb vor vermeintlich einfachen Lösungen wie beispielsweise schematischen Onlineberechnungen. Diese haben zwar einen gewissen Charme, sind aber stets nur so gut wie ihr*e Verwender*innen bzw. die Programmierung und mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens. Die Realität ist im Fall von Trennung und Scheidung zudem häufig von dem Grundsatz beherrscht, dass eine*r betreut und keine*r zahlt. Die Betreuenden sind in der Regel noch immer die Frauen, der Kindesunterhalt wird nach empirischen Studien häufig nicht oder nicht in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt. Insbesondere die Alleinerziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung, gehen überwiegend Teilzeitbeschäftigungen im Niedriglohnsektor nach und sind damit einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, nicht nur, aber auch im Alter. Der djb mahnt zur Besonnenheit bei Reformbestrebungen, um nicht die finanziellen „Lasten“ einseitig zu verteilen. Ungelöst sind schließlich auch zahlreiche Fragen des Wechselmodells bei Bezug von Sozialle istungen. Insbesondere in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss die Gesetzgebung eine realitätsnahe und handhabbare Lösung für getrenntlebende Familien finden. Der djb fordert daher seit Langem, einen Mehrbedarf für den Umgang von Kindern mit dem getrenntlebenden Elternteil im Existenzsicherungsrecht (SGB II, XII) einzuführen (siehe dazu Pressemitteilung 16-17 des djb vom 17.6.2016. Dieser Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Elternhaushalten sichergestellt ist. Die aktuelle Rechtsprechung, wonach der Regelsatz des Kindes tageweise zwischen den Haushalten aufzuteilen ist, geht an der Lebensrealität von getrenntlebenden Familien vorbei, ignoriert deren spezifische Bedarfe und belastet zudem die Jobcenter unnötig mit hohem Verwaltungsaufwand. Gemeinsame Elternverantwortung darf kein Privileg „Besserverdienender“ sein und muss auch Eltern im ALG-II-Bezug ermöglicht werden.

 Studien, Literatur und Medien

Kindeswohl mit zeitlicher Flexibilität der Eltern vereinbaren

Die wesentliche Herausforderung aller flexiblen Betreuungsformen besteht darin, die kindlichen Bedürfnisse nach Kontinuität und Verlässlichkeit mit dem Wunsch nach zeitlicher Flexibilität der Eltern zu vereinbaren. Instabile flexible Betreuungsgestaltungen können Risiken für das kindliche Wohlergehen mit sich bringen, auch wenn sie der Studien- und Arbeitswelt der Eltern entsprechen. Seit zehn Jahren bietet das Forschungsorientierte Kinderhaus der Frankfurt UAS eine flexible Betreuung an. Sie wurde eingerichtet, um Kinderbetreuungszeiten zur Verfügung zu stellen, die die Eltern, je nach Seminar- und Arbeitszeiten, individuell vereinbaren können. Das gilt für Studierende ebenso wie für Lehrende und Beschäftigte der Hochschule. Zudem wird seit rund 20 Jahren kontrovers über flexible Betreuungsformen diskutiert, seien es Angebote für atypische Arbeitszeiten (abends, nachts, am Wochenende), Platz-Sharing oder passgenaue Angebote für Eltern, die die Wochentage und Zeiten, zu denen ihr Kind betreut wird, individuell vereinbaren möchten. Ziel der Studie „Flexible Kinderbetreuung an der Frankfurt UAS“ war es deshalb, auf der Grundlage der langjährigen Erfahrung empirisch erfasste Qualitätsmerkmale zu charakterisieren, die für entsprechende Angebote auch an anderen Hochschulen nützlich sind und die darüber hinaus die Diskussion über flexible Betreuungsformen befördern. Die Studie wurde von der Frankfurt UAS initiiert, vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert und vom Institut für familiale und öffentliche Erziehung, Bildung, Betreuung e.V. (ifoebb) auf der Grundlage eines differenzierten Forschungsdesigns von 2016 bis 2017 durchgeführt.

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