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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Familienhilfe
Newsletter Familienhilfe November 2016
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Anschreiben

Liebe Leser*innen,

anbei erhalten Sie aktuelle familienpolitische Informationen zu aus dem Bundesverband, der Fachöffentlichkeit und Medien.

Der Bereich Jugend und Wohlfahrt im Generalsekretariat hat sich neu sortiert - der Bereichleiter erläutert die Hintergründe.

Eine vom DRK in Auftrag gegebene Rechtsexpertise von Professor Dr. iur. Johannes Münder zu Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe liegt vor. Sie wird hoffentlich als Argumentationshilfe genutzt, um den Einsatz von Sprachmittlern zu erhöhen und damit eine adäquate Verständigung im Kinder - und Jugendhilfekontext zu sichern.

Gerne können Sie uns Informationen, die von bundesweitem Interesse sind, zukommen lassen. Senden Sie sie an: yuezenue@drk.de

Die An- und Abmeldung wird durch dieses Format deutlich erleichtert. Sie können den Newsletter direkt in Ihrem E-Mail Programm lesen oder über den Klick auf "HTML" Ansicht direkt auf der Website.

Eine kurzweilige Lektüre wünscht Ihnen

Ümit Yüzen

 Neues aus dem DRK

Die neue Struktur des Bereichs Jugend und Wohlfahrtspflege

"In den letzten acht Monaten haben wir unter Beteiligung der Kolleg*innen im Bereich mit der Schaffung einer neuen Bereichsstruktur wichtige Voraussetzungen für eine neue Arbeitskultur geschaffen. Wir haben uns vorgenommen, künftig weniger in Säulen zu arbeiten und zu denken und stattdessen Vernetzung über Teams hinweg zu organisieren. Gleichzeitig erschließen wir neue Arbeitsfelder, verbessern die  Dienstleistungsqualität und stärken gerade die DRK-spezifischen Schwerpunktthemen..." Dr. Joß Steinke, Bereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege 

Weitere Informationen

Änderung der Stellenbezeichnung Referentin Familienbildung und Familienpolitik

Im Zuge der Umstruktierung ändert sich die Stellenbezeichnung von Frau Ümit Yüzen. Sie lautet jetzt Referentin für "Sorgearbeit der Zukunft und Demografischer Wandel" im Team "Gesellschaftliche Trends und Innovationen aus Sicht des DRK." Sie wird diese Thematik gemeinsam mit Herrn Andreas Elvers bearbeiten.

Die bisherigen Aufgaben werden von ihr weiterhin wahrgenommen.

Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Rechtsextertise von Prof. Dr.Professor Dr. iur. Johannes Münder klärt die Rechtslage in Bezug auf die Frage, ob bei unterschiedlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Anspruch auf Sprachmittlung besteht und wie die Finanzierung der dafür erforderlichen Kosten erfolgt bzw. erfolgen kann.

Das Ergebnis der Expertise zusammengefasst: Sprachmittlung ist - wo der Bedarf gegeben ist - unabdingbarer Teil der Kinder- und Jugendhilfeleistung und damit besteht entsprechend dem jeweiligen Rechtsanspruch auf die Leistung auch ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Expertise allenfalls mit klarstellender Zielstellung.

Zur Expertise

Projekt Willkommen: Menschen. Stärken!

Das Projekt „Willkommen: Menschen.Stärken!“ hat die Unterstützung von Frauen und anderen besonders schutzbedürftigen Personengruppen mit Fluchterfahrungen zum Ziel und wird von der Bundesbeauftragten für Integration, Flüchtlinge und Migration gefördert. Am Projekt beteiligen sich zehn DRK-Kreis- und Ortsverbände, die vor allem Frauen in Form von Schutz- und Rückzugsräumen, sowie  Orientierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten ein breites Unterstützungsangebot zukommen lassen.

Am 17./18. Oktober trafen die Projektkoordinator*innen und -mitarbeiter*innen in Berlin erstmals während einer Fachtagung zusammen, um erste Erfahrungen auszutauschen und verschiedene Aspekte in der Betreuung von geflüchteten Frauen sowie besonders schutzbedürftigen Menschen zu diskutieren.

Die Ansprechpartnerin im Generalsekretariat ist nun Frau Claudia Müller cl.mueller@drk.de

Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Im Rahmen der Kooperation des BMFSFJ mit UNICEF und der BAGFW wird das Personal in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes und des Gewaltschutzes für Frauen geschult. UNICEF leistet Hilfe bei der Einrichtung kinderfreundlicher Räume (child friendly spaces) und dem Aufbau psychosozialer Betreuungsstrukturen.

Derzeit finden Regionalkonferenzen in Nürnberg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Frankfurt, Halle und Berlin statt.
Zielsetzung der Regionalkonferenzen ist es, die initiierte Diskussion um Standards und Schutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland zu dynamisieren und dazu beizutragen, dass diese in den Ländern, bei Kommunen und den Trägern von Unterkünften verankert werden.

Ansprechpartnerin im Generalsekretariat ist Frau Djamila Younis, younisd@drk.de

 Bundesweite Programme

Die Bundesweiten Programme der DRK Familienbildung

Auf DRK-Kinder-Jugend-und Familiehilfe.de finden Sie unter DRK-Familienprogramme.de Informationen und Ausbildungstermine für die Kursleitungsaubildung für die Programme ElBa©, SpieKo© und Fit fürs Babysitting.

Dort können Sie auch die individualisierbare Broschüre und das Plakat der Kampagne zur Gewinnung von Kursleitungen "Näher am Menschen" finden. Link und Password zu den druckfähigen Dateien sendet Ihnen Frau Ümit Yüzen gerne zu.

 Familienpolitik

Kinderhilfswerk: Flüchtlingskindern Zugang zu ärztlicher Versorgung sicherstellen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psycho-sozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.
„Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte. Dieser Zugang muss bundesweit einheitlich sichergestellt sein. Derzeit ähnelt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie. Manche Bundesländer haben eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schafft, manche lehnen sie ab, viele denken noch darüber nach. Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Zudem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedin gten Schäden verbessert werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Bundestag über die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge.

Zur Pressemitteilung des Kinderhilfeswerkes

Digitale Lebenswelten. Kinder kompetent begleiten!

Die Mediatisierung des Alltags und der Einsatz neuer Medien im Familienalltag bestimmen zunehmend auch den Alltag von Klein- und Vorschulkindern. Wie viel und welcher Umgang insbesondere mit digitalen Medien für kleine Kinder geboten ist, wird zum Kristallisationspunkt von Auseinandersetzungen in den Alltags- und Fachdebatten. Das AGJ-Diskussionspapier zeigt Forschungsergebnisse und Bedarfe von Kindern, Eltern und Fachkräften auf. Die AGJ plädiert für eine kindgerechte frühe Medienbildung, die strukturell in die Konzepte von Kindertageseinrichtungen eingebunden ist. Sie argumentiert zugleich für eine kritische Auseinandersetzung mit der Verzweckung von Kindheit durch Medieneinsatz und weist auf die Gefahren des „digital divide“ hin. Das Papier bezieht auf der Basis der UN-KRK Beteiligungsrechte von Kindern mit in die Argumentation ein und zielt auf die Stärkung aller Akteure durch eine reflektierte Auseinandersetzung mit digitalen Medien.

Das Diskussionpapier "Digitale Lebenswelten. Kinder kompetent begleiten!" finden Sie hier.

Recht auf Kita-Platz: Urteil des Bundesgerichtshofs

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kita oder einer Tagesbetreuung. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, für Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. „Doch in der Realität lassen die Kommunen viele Eltern im Regen stehen, denn noch immer gibt es nicht genug freie Plätze. Das hat nun finanzielle Konsequenzen“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Am 20. Oktober erging das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs: Städte und Kommunen müssen Eltern Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter zusichern können.

In drei Parallelverfahren (III ZR 278/15, III ZR 302/15, III ZR 303/15) wollten Mütter nach Ablauf einer einjährigen Elternzeit wieder in Vollzeit berufstätig sein. Sie meldeten ihre Kinder bei der Stadt für einen Betreuungsplatz an, erhielten aber auch auf wiederholte Nachfrage keinen positiven Bescheid. Durch eigene Bemühungen fanden sie schließlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder – allerdings später als beabsichtigt. Nun verlangten sie den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Verdienstausfalls. Der Bundesgerichtshof gab ihrem Begehren Recht und verpflichtete die Kommune zu Schadenersatz.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz hier

Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Den Unterhaltsvorschuss sollen Kinder und Jugendliche ab dem 01.01.2017 bis zum 18 Lebensjahr beziehen können. Der Begrenzung auf 72 Monaten wird aufgehoben. 

Der Kinderzuschlag wird ab dem 01.01.2017 erhöht auf 170,00 €

Elterngeld: Höchste Väterbeteiligung in der thüringischen Stadt Jena

In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2014 geboren wurde, bei 57,8 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste Jena damit den bayerischen Landkreis Main-Spessart von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 49,5 Prozent am sechsthöchsten. Im Bundesdurchschnitt lag die Beteiligung von Vätern bei 34,2 Prozent; die Mütterbeteiligung betrug 95,9 Prozent.
In acht von zehn Kreisen (in 334 von insgesamt 402 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten) lag der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld in Anspruch genommen haben, bei mindestens 25 Prozent. In fast der Hälfte der Kreise (191) wurde sogar ein Anteil von mindestens 35 Prozent erreicht – mit einer klaren regionalen Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder lag im Schnitt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Während die Bezugsdauer bei Müttern regional ähnlich war, unterschied sich diese bei Elterngeld beziehenden Vätern deutlich. Die höchsten Anteile an Vätern, die sich für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten entschieden, gab es in Bayern (85 Prozent) sowie in Baden-Württemberg und Thüringen (84 Prozent).
Weitere Informationen

Trends und Perspektiven für eine zukunftsgerichtete Familienpolitik

Der von dem Familienministerium in Auftrag gegebene Zukunftsreport Familie 2030 soll einen Orientierungsrahmen dafür liefern, dass die Politik nicht nur Schritt hält mit der Veränderung von Bedürfnissen und Lebenswirklichkeiten von Familien, sondern zukünftige Veränderungen wissensbasiert und zielgenau aufgreifen kann.

Weitere Informationen

Konzept einer neuen Familienarbeitszeit

Bundesfamilienministerin Schwesig stellte am 18. Juli 2016 das Konzept zur Einführung einer Familienarbeitszeit vor. Dies ist zu begrüßen, da die meisten jungen Familien partnerschaftlich Berufstätigkeit und Familienarbeit miteinander vereinbaren möchten. Im Rahmen der Familienarbeitszeit soll Eltern die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeitszeit von einer Vollzeitbeschäftigung auf 28 bis 32 Wochenstunden zu reduzieren und dafür ein Familiengeld in Höhe von 150 € pro Elternteil zu erhalten. Alleinerziehenden würde der gesamte Betrag von 300 € zugestanden werden.

Allerdings muss geprüft werden, wie voraussetzungsreich dieses Konzept ist, d.h. wie viele Eltern davon profitieren können und wie praktikabel der vorgeschlagene Stundenkorridor zwischen 28 bis 36 Stunden ist.

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 Initiativen

Ergebnisse der Vorlesestudie 2016 veröffentlicht

Das Ergebnis ist eindeutig: 91 Prozent der Kinder in Deutschland gefällt es gut, wenn ihnen vorgelesen wird. Auch bei Kindern aus Haushalten mit mittlerer und niedriger Bildung liegt dieser Wert bei 90 bzw. 86 Prozent (hohe Bildung: 94 Prozent). Kaum eine Abweichung gibt es bei Kindern, in deren Haushalt eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird (92 Prozent). Fast jedes dritte Kind, dem vorgelesen wird, wünscht sich, dass dies öfter geschieht (30 Prozent). Bei Kindern, denen selten oder nie vorgelesen wird, ist es jedes zweite (49 Prozent). Nach wie vor liest knapp ein Drittel der Eltern ihren Kindern zu selten vor. Ideal ist es, wenn sie sich mehrmals in der Woche Zeit nehmen, zum Beispiel 15 Minuten jeden Tag. Dann entfaltet das Vorlesen seine volle Wirkung für die intellektuelle, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern.
Für die mittlerweile 10. Vorlesestudie wurden die Kinder selbst befragt. Die Ergebnisse präsentierten die Initiatoren am 14. Oktober in Berlin: Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer Stiftung Lesen, Dr. Simone C. Ehmig, Leiterin Institut für Lese- und Medienforschung, Manuel Hartung, Ressortleiter Chancen DIE ZEIT, sowie Antje Neubauer, Vorsitzende Fachkuratorium Bildung Deutsche Bahn Stiftung.

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Bundesweiter Vorlesetag am 18. November 2016

Bundesweiter Vorlesetag am 18. November 2016: Jetzt anmelden!
Über 110.000 Menschen haben im letzten Jahr am Bundesweiten Vorlesetag teilgenommen und damit einen neuen Rekord aufgestellt. Das größte Vorlesefest Deutschlands, eine Initiative der Wochenzeitung DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung, findet in diesem Jahr am 18. November statt und ist wieder auf Rekordjagd. Vorleserinnen und Vorleser, die ihre Lesefreude weitergeben möchten, können sich und ihre Vorleseaktion ab sofort unter www.vorlesetag.de anmelden.
Auf www.vorlesetag.de finden alle Interessierten Tipps zur Organisation einer Vorleseaktion sowie eine Übersicht über bereits angemeldete Lesungen. Außerdem können sich Vorleser, die noch einen Leseort suchen, und Zuhörer, die noch einen Vorleser benötigen, über die Seite vernetzen. Bei der Wahl des Vorleseortes sind dabei keine Grenzen gesetzt: Kindergärten, Schulen und Bibliotheken sind genauso geeignet wie Museen, Züge oder sogar Karussells.
Der Bundesweite Vorlesetag will ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für das Vorlesen setzen und Freude am Lesen wecken. So sollen langfristig Lesekompetenz gefördert und Bildungschancen eröffnet werden. Denn Studien zeigen: Kinder und Jugendliche, denen in ihrer frühen Kindheit durch Vorlesen ein Bezug zum Lesen vermittelt wurde, haben später selbst mehr Freude daran. Sie lesen häufiger und intensiver und haben in vielen Fächern im Schnitt bessere Schulnoten. Zudem prägt regelmäßiges Vorlesen das soziale Empfinden und Verhalten von Kindern positiv.

DFG-Netzwerk: Ethische Fragestellungen zu Rechten und Wohlergehen von Kindern

Gewalt gegen Kinder ist verboten. Aber wie sieht es mit Zwang gegen Kinder in besonderen Situationen, etwa in der medizinischen Praxis, aus? Sollen Kinder zu medizinischen Interventionen oder im Rahmen erzieherischer Maßnahmen gezwungen werden? Was ist genau unter Zwang zu verstehen? Wo oder wie finden sich latente, versteckte, strukturelle Zwänge in Gesellschaft und Institution? Zwang zu legitimieren ist nicht einfach. Schlicht zu meinen, dass Zwang etwas Gutes beabsichtigt, reicht letztendlich nicht aus, ihn zu rechtfertigen.
Unter dem Titel „Fürsorge – Zwang – Gewalt“ diskutierten in Göttingen 30 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Disziplinen, wie Philosophie, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Jura, Medizin, Ethik und Theologie, vom 4.-6. Oktober 2016 über das Konzept des Kindeswohls und Vorstellungen zum Wohlergehen von Kindern. Der Workshop fand im Rahmen des DFG-Netzwerks „Kindeswohl und Kinderschutz - Normative Grundlagen des Kindeswohls“ (Koordination: Dr. Alexander Bagattini, Ludwig-Maximilians-Universität München) statt. Veranstalter des Workshops waren Prof. Dr. Claudia Wiesemann und Friederike Maaßen vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen.
Zur Pressemitteilung

 Literatur und Medien

Kinder dürfen nein sagen, Publikation in 7 Sprachen von der Caritas

Kinder zu unterstützen und sie sprachfähig zu machen im Umgang mit Gewalt, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie über ihre Rechte zu informieren – das ist das Ziel dieser Broschüre.
Mit dem Heft „Kinder dürfen nein sagen!“ in leichter Sprache leisten der Deutsche Caritasverband mit den Fachverbänden KTK-Bundesverband und CBP (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie) einen Beitrag zur Prävention und zum Schutz vor allen Formen von Gewalt. Zielgruppe sind Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Frühförderstellen sowie Eltern und Lehrer.
Die Broschüre gibt es jetzt auch in den folgenden Sprachen: Arabisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Französisch und Russisch. Sie kann dadurch auch in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden.

Weitere Informationen

Mein Baby. Filme für Eltern in Arabisch, Deutsche Liga für das Kind

In einem YouTube-Kanal „Mein Baby. Filme für Eltern in Arabisch“ hat die Deutsche Liga für das Kind kurze zweisprachige Filme (Regie: Anja Freyhoff und Thomas Uhlmann) mit Informationen für Eltern zu Schwangerschaft, Geburt, Familie, Erziehung und Kinderrechten veröffentlicht. Zehn neue Filme und Übersetzungen bestehenden Materials wurden gefördert vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zum Film

Kinderrechtskonvention als Plakat, Bundeszentrale für politische Bildung

Die UN-Kinderrechtskonvention repräsentiert die weltweit geteilte Verpflichtung, die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Kindern zu gewährleisten und jedes Kind unter 18 Jahren vor Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung zu schützen. Der neue Falter Extra im A0-Format präsentiert auf der Vorderseite ein Wimmelbild – aufwendig, bunt und liebevoll gestaltet – auf dem Kinder ab sechs Jahren die Themen der Kinderrechtsartikel entdecken können. Auf der Rückseite sind die Inhalte der Konvention in kindgerechter Sprache so platziert, dass sie genau auf der Rückseite der jeweiligen Themen des Wimmelbildes abgedruckt werden.
Das Material kann kostenlos bestellt werden unter www.bpb.de/shop/lernen/falter/194570/kinderrechte
Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn
Tel.: 0228.99 51 50, Mail: info@bpb.de, Web: www.bpb.de

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