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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Familienhilfe
Newsletter Familienhilfe Juni 2016
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt

Anschreiben

Liebe Leser_innen,

anbei erhalten Sie aktuelle Informationen aus dem Bundesverband, der Fachpolitik, den anderen Wohlfahrtsverbänden, der Fachöffentlichkeit und den Medien.

Besonders hervorheben möchte ich die Publikation "Großelterndienste im DRK" zur weiteren Initiierung dieser Dienste im Verband sowie die geplante Veranstaltung "Neue Formate in der Familienbildung" vom 28.11.-30.11.2016 in der Ihnen neben den Bedarfen der Eltern gute Beispiele für Angebote vorgestellt werden.

Gerne können Sie uns Informationen, die von bundesweitem Interesse sind, zukommen lassen. Senden Sie sie an: yuezenue@drk.de

Die An- und Abmeldung wird durch dieses Format deutlich erleichtert. Sie können den Newsletter direkt in Ihrem E-Mail Programm lesen oder über den Klick auf "HTML" Ansicht direkt auf der Website.

Eine kurzweilige Lektüre wünscht Ihnen

Ümit Yüzen

 Neues aus dem DRK

DRK unterzeichnet Aufruf: Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!

Anlässlich des Internationalen Kindertages zum 01.06.2016 appellieren mehr als 30 Verbände und Nichtregierungsorganisationen sowie Experten aus Wissenschaft und Kirchen in einem Aufruf an die Politik, Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen. 

Zum Aufruf

Zu den Zitaten der Unterzeichner

„ZEICHEN SETZEN!“ – die Kampagne für mehr Aufmerksamkeit rund um das DRK

Im Zentrum der Kampagne steht das Logo des Deutschen Roten Kreuzes, das sich in die Motiv-Icons und Headlines vielfältiger Angebote und Aufgaben des DRK verwandelt. Die Kampagne möchte so das Bild, das die Menschen vom DRK haben, in Bewegung bringen, ihnen zeigen, wofür das DRK steht und sie gleichzeitig dazu einladen, mit der eigenen Unterstützungsleistung ein Zeichen zu setzen. Zum Kampagnenfahrplan gehören eine bundesweite Plakatkampagne und Schaltungen des TV-Spots. Begleitet werden die Mediaaktivitäten durch Aktionen der Rotkreuzverbände in den Regionen. Offizieller Kampagnenstart ist der Weltrotkreuztag am 08. Mai 2016. Ein zweiter Kampagnenhöhepunkt ist zum Internationalen Tag der Ersten Hilfe im September 2016 geplant.

Weitere Informationen

Pressmitteilung des DRK - Forderung nach besserem Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) appelliert an die Bundesregierung, eine
bundeseinheitliche Regelung zum besseren Schutz in Flüchtlingsunterkünften
vor Gewalt und sexuellen Übergriffen einzuführen. „Die Berichte über Vorfälle
sexualisierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften sind leider keine Einzelfälle.
Nur durch eine bundesgesetzliche Regelung kann besser als bisher und zwar
für alle Unterkünfte gewährleistet werden, dass die zu uns geflüchteten
Menschen und hier insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen dort
ausreichend Schutz vor Gewalt erhalten“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata
Freifrau Schenck zu Schweinsberg.

Zur Pressemitteilung vom 23.05.2016

Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26. April einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen (Bundesteilhabegesetz) vorgelegt. Das Artikelgesetz beinhaltet schwerpunktmäßig eine Neufassung des SGB IX. Dieses hat künftig eine dreiteilige Struktur. Im ersten Teil soll das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst werden. Im zweiten Teil wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe als "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen" geregelt und das SGB IX somit zu einem Leistungsgesetz. Der dritte Teil beinhaltet das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht.

Das DRK setzt sich in den weiteren Forderungen für die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes für eine Verpflichtung der Einrichtungen zur Sicherstellung von Schutz vor Gewalt (insbesondere sexualisierter Gewalt) im Sinne der "DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK" ein.

Die Stellungnahme des DRK zum Referentenentwurf des BTHG finden Sie hier.

Der Jugend-Check: Mehr Beachtung für die Rechte junger Menschen in der Bundesgesetzgebung – fachliche Einschätzung und Stellungnahme

Die Bundesregierung hat vor, den in der Koalitionsvereinbarung  geplanten Jugend-Check im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsprozesses zum SGB VIII gesetzlich einzuführen.
Das DRK begrüßt die geplante Einführung des Jugend-Checks. Die Prüfung der Bundesgesetzgebung und anderer wichtiger politischer Maßnahmen zur Frage, ob diese zur Verbesserung von Lebenslagen von jungen Menschen beitragen oder als – unerwünschter – Nebeneffekt, ihre Lage verschlechtern und ihre Rechte beschneiden, entspricht dem Ziel der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, menschliches Leiden zu verhüten und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen. Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention hält das DRK hierbei für unabdingbar.
Dem DRK ist besonders wichtig, beim Jugend-Check das Ziel der Eigenständigen Jugendpolitik, nämlich die besondere Aufmerksamkeit für die Interessen der Jugendphase, zu verbinden mit dem inklusiven Ansatz der sich auf alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beziehenden UN-Kinderrechtskonvention und des sich auf alle jungen Menschen zwischen 0 und 27 Jahren beziehenden SGB VIII.
Die fachliche Einschätzung und Stellungnahme des DRK zum Jugend-Check finden Sie hier.

Großelterndienste im DRK - eine Handreichung

Viele Familien und Alleinerziehende haben in ihrer Nähe keine Großeltern, die sich mit um die Kinder kümmern und so die Eltern entlasten könnten. Wunschgroßeltern können in diesem Fall Familien darin unterstützen, den Alltag besser in den Griff zu bekommen. Sie sind aber viel mehr als praktische Babysitter: sie ermöglichen Kindern die Erfahrung, mit der älteren Generation in einen intensiven Austausch zu kommen. Die Wunschgroßeltern ihrerseits erfahren viel von der Welt, den Wünschen und Vorstellungen der neuen, heranwachsenden Generation und ernten durch ihr Engagement eine hohe Anerkennung. Gemeinsame Erlebnisse geben den verschiedenen Generationen das Gefühl der Zugehörigkeit – von der alle profitieren.
Die Handreichung gibt DRK Gliederungen praktische Hilfestellung, ehrenamtliche Großelterndienste aufzubauen.

Weitere Informationen

 

Projekt "Willkommen: Menschen.Stärken!"

Das Projekt „Willkommen: Menschen.Stärken!“ hat die Unterstützung von Frauen und anderen besonders schutzbedürftigen Personengruppen mit Fluchterfahrungen zum Ziel und wird von der Bundesbeauftragten für Integration, Flüchtlinge und Migration gefördert. Am Projekt beteiligen sich zehn DRK-Kreis- und Ortsverbände, die vor allem Frauen in Form von Schutz- und Rückzugsräumen, sowie  Orientierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten ein breites Unterstützungsangebot zukommen lassen. Das Projekt soll eine Erfahrungsgrundlage schaffen, die für den Verband auch über die beteiligten Standorte hinaus von Nutzen sein soll.

Ansprechpartnerin im Generalsekretariat ist Frau Kathleen Wabrowetz, wabrowetzk@drk.de 

Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Im Rahmen der Kooperation des BMFSFJ mit UNICEF und der BAGFW wird das Personal in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes und des Gewaltschutzes für Frauen geschult. Zudem leistet UNICEF Hilfe bei der Einrichtung kinderfreundlicher Räume (child friendly spaces) und dem Aufbau psychosozialer Betreuungsstrukturen. Das DRK ist mit zwei Pilotunterkünften  in Berlin und vier weiteren Unterkünften an der Initiative beteiligt. Diese sollen dann als Konsultationsunterkünfte andere Einrichtungen zum Gewaltschutz beraten können.

Ansprechpartnerin im Generalsekretariat ist Frau Djamila Younis, younisd@drk.de

 Bundesweite Programme

Kursleitungsgewinnung für die DRK Familienbildung

Gerne erinnern wir sie an unsere Angebote für die Gewinnung von Kursleitungen für unsere bundesweiten Programme. Um unsre Angebote für potentielle Kursleitungen bekannt zu machen, haben wir eine 8 -seitige Broschüre und ein DinA 3 Plakat entwickelt. Wir wollen darin unterschiedliche Menschen ansprechen, bspw. Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen aber auch Student_innen, die bspw. Babysitter-Kurse leiten können. Als Motto der Kampagne haben wir „Nah am Menschen“ gewählt –um die Freude und Befriedigung der Kursleitungsaufgabe herauszustellen.

Begleitend zu den Print-Medien wurde auf der DRK-Kinder-Jugend-und Familiehilfe.de die Seite DRK-Familienprogramme.de angelegt, über die frau/ man zu den Programmen, den Ausbildungsterminen und Orten unserer Kurse gelangen kann.

Link und Password zu den druckfähigen Dateien sendet Ihnen Frau Ümit Yüzen gerne zu. Die Druckvorlage der Broschüre ist individualisierbar, d.h. Adresse und Ansprechpartner vor Ort lassen sich eingeben.

ElBa-Kursleitungs-Ausbildungen

Termine zur Fortbildung zur ElBa Kursleiterin oder Kursleiter finden Sie hier.

SpieKo- Kursleitungs-Ausbildung

Termine zur Fortbildung zur SpieKo Kursleiterin oder Kursleiter finden Sie hier

Fit fürs Babysitting - Kursleitungsausbildung

Termine zur Fortbildung zur Babysitting Kursleiterin oder Kursleiter finden Sie hier

 Aus den Landesverbänden

Angebote Landesverband Baden-Württemberg

1.YoBEKA-Kinderyoga-TrainerInnenausbildung

  • Zielgruppe: KursleiterInnen der Familienbildung und ErzieherInnen
  • Teilnahmevoraussetzungen: ein gutes Körpergefühl/Körperbewusstsein ( Erfahrungen im Bereich Sport, Bewegung, Tanz, Entspannung o.ä. ) sowie praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
  • Ausbildungsumfang:  3 Module, zu je drei bzw. zwei Tagen im September, Oktober und Dezember 2016. Die Module bauen aufeinander auf. Es sollte sichergestellt sein, dass Teilnehmende an allen Modulen teilnehmen können.
  • Gesamtkosten (Seminargebühren, Übernachtung und Verpflegung): 950,00 €.
  • Anmeldung bis 01.08.2016 direkt bei der DRK-Landesschule Pfalzgrafenweiler, Baden-Württemberg

 
2.Grundlagenseminar für Kursleitungen in der Familienbildung

  • Zielgruppe:
    Kursleitungen, die neu in die Familienbildung einsteigen und noch über wenig Erfahrung in der Arbeit mit Erwachsenen und Gruppen haben bzw. die sich Grundlagenkenntnisse in Gesprächsführung und Konfliktmanagement aneignen möchten

    KursleiterInnen, die bereits in der Familienbildung tätig sind und ihr Wissen in den Bereichen

    Erwachsenen- und Familienbildung, Gesprächsführung und Konfliktmanagement, auffrischen möchten.
  • Inhalte (Schwerpunkte werden im Kurs je nach Bedarf der Teilnehmenden gesetzt):   

          - Rolle und Aufgabe der Kursleitung
          - Umgang mit Gruppen und Gruppendynamik
          - Impulse aus  der Gesprächsführung
          - Körpersprache
          - Umgang mit schwierigen Kurssituationen und Konfliktmanagement
          - Feedback an Eltern ohne zu kränken
-          …

  • Termin: 14. bis 15.Oktober 2016
  • Referentin: Sabinja Klink, Diplom-Pädagogin, Train-the-Trainer- Referentin, Coach und Konfliktberaterin
  •  Gesamtkosten(Seminargebühren, Übernachtung und Verpflegung): 210,00 €.
  •  Anmeldung bis 01.08.2016 beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg (das Anmeldeformular ist bei Nadine Fischer erhältlich)

 
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sind erhältlich bei:
Referentin für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Nadine Fischer
Tel +49 (0711) 5505-134
Fax +49 (0711) 5505-156
n.fischer@drk-bw.de
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Badstraße 39-41
70372 Stuttgart

 Termine

Safe the date: 28.11.- 30.11.2016, Neue Formate in der Familienbildung, Berlin

Welche Formate der Familienbildungsangebote werden von den Eltern nachgefragt, wie können sich unsere klassischen DRK-Angebote neuen Anforderungen stellten, welche Unterstüzungsangebote für Familien mit Fluchterfahrung gibt es? Wunschgroßeltern als familienunterstützendes generationenübergreifendes Angebot: Knackpunkte bei der Initiierung?

Ersten Ergebnissen zur Elternbefragung zur Eltern- und Familienbildung, Dr. Adelheid Smolka, Staatsinstitut für Familienforschung.

Gute Praxis aus dem Verband und außerhalb stellt sich vor.

Die Veranstaltung wird demnächst auf die DRK-Plattform gestellt, auf der Sie sich anmelden können

2. DRK-Wohlfahrtskongress vom 18.11. – 19.11.2016 in Berlin

Der 2. Wohlfahrtskongress des Deutschen Roten Kreuzes, trägt den Titel "Deutsches Rotes Team. Ein Zeichen setzen für Engagement und Personal der Zukunft" - ganz nach dem Motto unserer aktuellen DRK-Kampagne.

Unser spannendes, abwechslungsreiches und vielfältiges Programm thematisiert Personalfragen und Fragen des Engagements der ehren- und hauptamtlichen Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Hier liegen große Herausforderungen für die Zukunft unseres Verbands und wir freuen uns schon jetzt auf die Inputs, Diskussionen und Austausche hierzu.

weitere Informationen

 Familienpolitik

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 als verbindliches Recht in Deutschland ist die Aufgabe verbunden, deren Vorgaben in Deutschland in nationales Recht umzusetzen. Dies stellt eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe dar, aus der sich umfängliche Herausfor-derungen für zivilgesellschaftliches Handeln auf den unterschiedlichsten sozial- und gesellschaftspolitischen Ebenen ergeben. In Ihrem Bericht nimmt die BAGFW zu ausgewählten Aspekten des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) Stellung. Einer dieser Aspekte ist das Thema Bildung, unter welchen die BAGFW vor allem im Schulsystem große Diskrepanz zwischen den geforderten und durchgeführten Maßnahmen feststellt und daraufhin Verbesserungen fordert.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Menschenrechtsinstitut: In Deutschland geborene Kinder sollten Geburtsurkunde haben

Viele geflüchtete Frauen oder Eltern ohne Papiere besitzen kein offizielles Dokument, das die Geburt ihres Kindes in Deutschland belegt und seine Identität nachweist. Doch ohne eine Geburtsurkunde oder wenigstens einen Auszug aus dem Geburtenregister wird den Eltern und den betroffenen Kindern der Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen, Asylantragsstellung und vielem mehr erheblich erschwert oder gar verwehrt.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht daher anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni 2016 gemeinsam mit dem Berliner Hebammenverband und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. die Informationen für Geflüchtete „So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind“. Die Informationen erscheinen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi. Zielgruppen sind geflüchtete Frauen oder Eltern, die eine Berliner Geburtsklinik aufsuchen, aber auch an Geburt, Vorsorge und Registrierung beteiligte Fachkräfte, besonders in den Standesämtern.
„Die Politik muss dafür sorgen, dass auch Kinder von Geflüchteten ohne Papiere eine Geburtsurkunden erhalten“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland habe sich dazu mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet und erst 2014 gegenüber den Vereinten Nationen klar formuliert, dass jedes in Deutschland geborene Kind eine Geburtsurkunde erhalten soll. „Doch diese klare Regelung kommt in der Praxis offenkundig nicht an“, so die Menschenrechtsexpertin. Kinderärztinnen und -ärzte sowie Hebammen aus Berlin berichteten, dass sie immer wieder auf Familien träfen, die weder eine Geburtsurkunde noch einen Auszug aus dem Geburtenregister für ihr Neugeborenes hätten. Auf Landesebene müssten dazu dringend Verfahren entwickelt werden.
Kittel schlägt als Zwischenlösung vor, dass das Standesamt den Auszug aus dem Geburtenregister, der von vielen Behörden als amtliches Dokument anerkannt wird, automatisch an die Eltern von Neugeborenen ohne Papiere übergibt. „Mit dem Registerauszug könnten die Mütter für ihre Neugeborenen auch ohne Geburtsurkunde Untersuchungsscheine für Vorsorgeuntersuchungen erhalten und auch später bei anderen Stellen die Existenz ihres Kindes wenigstens belegen“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 1.6.2016,

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Mutterschutzes

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2016 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen.

Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt.

"Der Mutterschutz ist wichtig für Mütter und Babys. Alle Mütter sollten ihn erhalten. Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an. Das Gesetz war veraltet - wir bringen es auf die Höhe der Zeit. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern: Hier soll künftig nach der Geburt der Schutz auf 12 Wochen erhöht werden", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Ministerin erklärte weiter: "Mehr Frauen können künftig vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren: Künftig haben auch Studentinnen und Schülerinnen ein Recht auf Mutterschutz. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls für eine Flexibilisierung - denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten."

Mit der Reform werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt.

Die Neuregelung sieht vor:

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
  • Mit der Neuregelung des Anwendungsbereichs soll der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen.
  • Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.
  • In den Anwendungsbereich fallen auch die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen, z.B. selbständige Geschäftsführerinnen, sowie Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen sowie Landesbeamtinnen und Landesrichterinnen.
  • Die Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, so dass Frauen mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen.
  • Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.
  • Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.

Wesentliche Zielsetzungen des Mutterschutzes werden mit der Reform konturiert:

  • die frühzeitige und sorgfältige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze,
  • die aktive Einbeziehung der schwangeren und stillende Frauen und
  • die praxisgerechte Sicherstellung des Mutterschutzes auf der Höhe der Zeit

Pressemitteilung BMFSFJ

 Initiativen

Einsatz von Spielmobilen an Flüchtlingsunterkünften

Im Rahmen des Projekts "Willkommenskultur durch Spiel – Spielmobile an Flüchtlingsunterkünften" haben am 2. Juni erstmals zwei der bundesweit über 350 rollenden Spielplätze an einer Notunterkunft in Berlin-Weißensee Halt gemacht.  Die Kinder freuten sich über die bunte Ablenkung und hatten sichtlich Spaß am Spielen.

"Spielen ist für Kinder der Schlüssel zur Welt", sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der den Startschuss für die bundesweite Aktion gab. "Spielen bildet und hilft Kindern, sich zu entfalten und Grenzen zu überwinden. Alle Kinder haben das Recht, zu spielen. Sie brauchen geschützte Freiräume, in denen sie dieses Recht wahrnehmen können - auch und ganz besonders die Kinder in Flüchtlingsunterkünften."

Weitere Informationen

„Willkommen bei Freunden“ eine App zur besseren Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge in Deutschland

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat in Kooperation mit dem BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms „Willkommen bei Freunden“ eine App zur besseren Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge in Deutschland entwickelt. Ziel ist es, die Kommunen zu entlasten und das Ehrenamt vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der App können Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, einen schnellen Zugang zu Initiativen finden  und direkt sehen, welche Art der Unterstützung aktuell gebraucht wird. Unter www.willkommen-bei-freunden.de/helfen kann direkt ein Profil erstellt werden.

 Literatur und Medien

Effektiver Schutz von Flüchtlingskindern

Viele der gewaltsam vertriebenen Menschen weltweit sind minderjährig und besonders schutzbedürftig. Gerade der Schutz unbegleiteter und von ihren Eltern getrennter Kinder mit konkreten Maßnahmen hat für UNHCR innerhalb seines Mandats eine hohe Priorität. Diese Gruppe effektiv zu schützen und ihre Rechte zu wahren stellt die europäischen Staaten vor eine große Herausforderung. UNHCR und UNICEF haben deshalb den Leitfaden „Safe & Sound“ entwickelt, der konkrete Maßnahmen vorschlägt, damit Behörden, öffentliche und private Einrichtungen im Umgang mit unbegleiteten Kindern von der Ankunft des Kindes bis zu einer dauerhaften Lösung stets im Sinne des Kindeswohls handeln.

Zum Leitfaden "Safe&Sound" in deutscher Sprache geht es hier.

Gleiche Lernchancen für alle im Ganztag? Fehlanzeige. Eine Studie der Bertelsmannstiftung

Immer mehr Schulen in Deutschland stellen auf Ganztagsbetrieb um: Während vor 15 Jahren noch nicht einmal jede fünfte Schule auf ganztägige Bildung ausgerichtet war, sind es heute rund 60 Prozent. Der Ausbau war aber nicht an einheitliche Qualitätsstandards gekoppelt. Die Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen unterscheiden sich daher stark zwischen den Bundesländern und den Schulstufen. Die Ressourcenausstattung an weiterführenden Schulen ist durchschnittlich schlechter als an Grundschulen. Das ist ein Ergebnis unserer aktuellen Studie, für die der Bildungsforscher Klaus Klemm und Dirk Zorn die Regelungen der 16 Bundesländer für Ganztagsschulen in gebundener Form verglichen haben. Die Studie ermöglicht erstmals eine differenzierte Abschätzung der Lernbedingungen an gebundenen Ganztagsschulen.

Weitere Informationen

Qualitätsrahmen Frühe Hilfen, Impuls des Beirates Nationales Zentrum Frühe Hilfen zur Qualitätsentwicklung

Wie lässt sich die Qualität Früher Hilfen beschreiben und fortentwickeln? Die Beantwortung dieser Frage ist mit Herausforderungen verbunden: Zum einen ist die Qualität sozialer Dienstleistungen grundsätzlich ein komplexer Gegenstand – dies gilt umso mehr, als es sich bei den Frühen Hilfen um ein System von aufeinander abgestimmten Unterstützungsleistungen handelt,die mehr sind als die Summe verschiedener Einzelangebote. Zum anderen kann die Bestimmung von Qualität nicht unabhängig von den konkreten lokalen und regionalen Gegebenheiten erfolgen, wenn dies zu einer passenden und akzeptierten gemeinsamen Arbeitsgrundlage der beteiligten Akteuren führen soll.

Zum Qualitätsrahmen Frühe Hilfen

Faltblatt für Eltern warnt vor Gefahren des Schüttelns und gibt Informationen zur Hilfe

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung geben gemeinsam eine Neuauflage des Faltblattes „HILFE! Mein Baby schreit so viel“ heraus. Das Faltblatt wurde überarbeitet und liegt nun in „leichter Sprache“ vor. Es ist ein Ratgeber für Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern.
Mit einem Baby zu leben ist wunderschön, aber nicht immer leicht. Viele Eltern kennen das Gefühl der Erschöpfung, der übergroßen Müdigkeit oder auch einer gewissen Verzweiflung: Ihr Baby schreit und schreit, sogar über mehrere Stunden. Weder es herum zu tragen, es zu füttern oder ihm größte Aufmerksamkeit zu schenken helfen.
Die Neuauflage des Faltblatts, fachlich überarbeitet und in leichte Sprache übersetzt, verfolgt vor allem zwei Ziele: Zum einen sollen Eltern darüber aufgeklärt werden, dass sie ihr Baby niemals schütteln dürfen. Dadurch wird die Gesundheit gefährdet – bis hin zu einer möglichen Behinderung oder sogar zum Tod des Kindes.
Zum anderen erklärt das Faltblatt den Eltern mit leicht verständlichen Texten und anschaulichen Bildern, was ihrem Baby helfen kann sich zu beruhigen, was sie selbst tun können, wenn sie sich in einer solchen Situation befinden und wo sie Hilfe und Unterstützung finden.
Informationen zum Faltblatt mit den Bestelladressen und Links zu den Beratungsstellen sind zu finden unter www.hamburg.de/schreibabys.

Informationen zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten für geflüchtete Menschen des BMFSFJ

Das Bundesfamilienministerium stellt geflüchteten Menschen Informationsmaterialien zu seinen Angeboten online unter www.bmfsfj.de/informationen-fluechtlinge zur Verfüung. Die Publikationen können kostenfrei und in der gewünschten Auflage bestellt werden.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt Menschen in Konfliktsituationen unter anderem mit zwei Hilfetelefonen, die auch für geflüchtete Menschen eine wichtige Anlaufstelle sind: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, die von Gewalt betroffen sind, unkompliziert Beratung und Unterstützung. Die qualifizierten Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 08000 116 016 und auch online unter www.hilfetelefon.de in 15 Sprachen erreichbar – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, kostenlos, anonym und barrierefrei. Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 und online unter www.schwanger-und-viele-fragen.de erreichbar – ebenfalls in 15 Sprachen, rund um die Uhr, kostenlos, anonym und barrierefrei.

Neben Hilfe und Beratung geht es vor allem auch persönlichen Begegnungen – so zum Beispiel in den bundesweit rund 450 Mehrgenerationenhäusern. Hier wird Integration vielfältig und praktisch gelebt: durch gemeinsame Freizeitaktivitäten, niedrigschwellige Sprachangebote für Flüchtlinge oder Unterstützung bei Behördengängen. Einen Eindruck von der Vielfalt der Angebote in den Mehrgenerationenhäusern gibt die Website www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Die zusätzlichen Stellen für die Flüchtlingshilfe im Bundesfreiwilligendienst und die Möglichkeit für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber, als Bundesfreiwillige zu arbeiten, stärken zudem das Miteinander und die Teilhabe von geflüchteten Menschen. Weitere Informationen hierzu finden Sie online unter www.bundesfreiwilligendienst.de.

  Kontakt

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