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Übersicht Newsletter der DRK-Wohlfahrt.

Newsletter
Familienhilfe
Newsletter Familienhilfe August 2017
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Inhalt
 Neues aus dem DRK

Besuch der Kreisverbände Rudolstadt (Thüringen) und Kronach (Oberfranken/ BRK)

Nach der Umstrukturierung des Bereich 4 im Generalsekretariat werden die Themenfelder „Sorgearbeit“ und „Demografischer Wandel“ von Andreas Elver und Ümit Yüzen bearbeitet. In diesem Themenfeld sind Angebote rund um Familien, die Sorgearbeit und Beruf unter einen Hut bringen müssen, von großer Bedeutung.

Wir beschlossen, uns die praktische Arbeit zu diesem Themengebiet genauer anzusehen.

In Rudolstadt wurden wir vom DRK-KV Geschäftsführer Matthias Schmidt in verschiedene Einrichtungen geführt. In den Senioreneinrichtungen beeindruckten uns die kleinräumigen Wohnstrukturen mit Gemeinschaftsküchen, in denen die Bewohner*innen gemeinsam kochen können.

Die Kita Henry Dunant ist nicht nach Gruppen strukturiert, sondern nach Aktivitäten, die in entsprechenden Räumen durchgeführt werden: muszieren, malen, Rollenspiele, basteln. Die Kinder dürfen sich die Aktivität aussuchen, an denen sie sich beteiligen wollen.

In der Kita Louella war auch ein Elba Raum (Eltern-Babyprogramm des DRK für Babys ab 4 Wochen), in dem Eltern und ihre Babys bei einer in Elba ausgebildete Erzieherin das Programm besuchten. Der Übergang von Elba in die Krippe gestaltet sich für diese Kinder (und ihre Eltern) sehr viel entspannter.

In Kronach stellten uns der BRK KV Geschäftsführer Roland Beyerwaltes und Antje Angles (Projektleitung) das Betreuungsnetzwerk „Lebensqualität für Generationen“ vor. Das Projekt bietet den Mitarbeiter*innen der beteiligten Unternehmen sehr individuelle Lösungen für Betreuung rund um ihre Familien an, ob Randzeitenbetreuung für Kinder, Ferienangebote, Angebote für pflegebedürftigen Angehörige, die Vermittlung von Haushaltsnahen Dienstleitungen. Auch denjenigen, die nicht zu den Netzwerkpartnern gehören, wird geholfen.

Das Projekt expandiert im Rahmen des Familienpakt Bayern: inzwischen werden fünf weitere Betreuungsnetzwerke aufgebaut, wobei verschiedene Mehrgenerationenhäuser als Standpfeiler der Netzwerke fungieren.

Der Austausch mit der Praxis hat uns für unsere zukünftige Arbeit reichliche Impulse gegeben.

Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Flüchtlingsunterkünfte sind für viele asylsuchende Menschen, die nach Deutschland kommen, der zentrale Lebensmittelpunkt. Trotz enormer Anstrengungen von Politik, Behörden und Zivilgesellschaft werden die Bedarfe und Rechte von geflüchteten Menschen in den Unterkünften noch nicht ausreichend beachtet. Oft leben die Geflüchteten über sehr lange Zeiträume in einem wenig menschenwürdigen, nicht familien- und kindgerechten Umfeld, in dem sie nicht immer vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung geschützt sind und in dem ihre gesellschaftliche Teilhabe sowie ihre Entwicklungs- und Integrationsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt oder gar nicht vorhanden sind. Die Broschüre definiert Mindestandards für Flüchtlingsunterkünfte.

Die Broschüre wurden BMFSFJ, UNICEF, dem DRK und anderen Verbänden erarbeitet.

 Bundesweite Programme

Ausbildung zur Kursleitung

Ausbildungstermine für die Programme

ElBa©, Eltern und Babygruppen

SpieKo©, Spiel- und Kontaktgruppen

Fit fürs Babysitting

 Termine

Netzwerke sicher koordinieren! - kostenfreie Fortbildungen für die Kommune und freie Träger

Die Zusammenarbeit in Netzwerken wird in immer mehr Bereichen zum neuen Standard. In der Kinder- und Jugendarbeit ist sie gesetzlich gefordert. In anderen Bereichen, lässt sich ohne eine gute Zusammenarbeit in Netzwerken weder durch die Kommunalverwaltung noch als einzelner Träger viel erreichen.   Die Arbeit im Netzwerk erfordert jedoch neue Formen der Bearbeitung von Aufgaben, andere Rollen und Handlungsweisen als die Arbeit in Organisationen. Mitarbeitende in Kommunen und bei zivilgesellschaftlichen Organisationen müssen entsprechend darauf vorbereitet werden, eine Arbeitsweise zu entwickeln, die sowohl ihrer Organisationsstruktur als auch der Arbeit im Netzwerk entspricht. Zudem bedarf es Führungskräfte, die Hintergründe und Abläufe der Netzwerkarbeit verstehen, Netzwerke initiieren und unterstützen und Bedarfslagen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachvollziehen können.   Das Projekt Synergien vor Ort der Bertelsmann Stiftung bietet daher Fortbildungen für Führungskräfte sowie für Mitarbeitende mit Koordinierungsaufgaben aus Kommunalverwaltungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen an.

Die Fortbildungen für Führungskräfte finden im Oktober 2017 in Hannover statt,   für Mitarbeitende mit  Koordinierungsaufgaben wird die Fortbildung über drei Termine im Dezember 2017, Januar und März 2018 in Hannover stattfinden.  

Bitte melden Sie sich bis zum 10. September 2017 verbindlich für die Fortbildung für Führungskräfte (09.-10.10.2017) oder die Fortbildung für KoordinatorInnen (07. bis 08. Dezember 2017; 15, bis 16. Januar 2018; 05. Bis 06. März 2018), bei Friederike Lienke per Email an: friederike.lienke@bertelsmann-stiftung.de  Nähere Informationen und die Anmeldeformalitäten entnehmen Sie unserer Interseite unter www.synergien-vor-ort.de.

 Aus den Landesverbänden

9. Hessischer Familientag, 20.08.2017

Der alle zwei Jahre stattfindende Familientag steht sich diesmal unter dem Motto „Liebenswert für Familien“. In der Dom- und Kaiserstadt Fritzlar präsentieren sich verschiedene Organisationen mit ihren Angeboten, es gibt Veranstaltungen für Kinder und Diskussionsrunden mit politischen Akteuren

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 Familienpolitik

Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Bundespräsident hat am 14.08.2017 das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter.

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

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Familienorganisationen zum Armuts- und Reichtumsbericht

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat. „Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“ Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen. Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst. Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: „Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden.“

Gemeinsame elterliche Sorge für alle Kinder und alle Eltern ab Geburt der Kinder

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert die gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft. Der Gesetzgeber hat dies umgehend umzusetzen. „Alle Kinder haben Anspruch auf beide Eltern. Die bestehende Regelung widerspricht diesem Gleichheitsgrundsatz und fördert Streit zwischen den Eltern um das Sorgerecht“, stellt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. Der Verband fordert auch, dass dem Vater „bei Ausfall der sorgeberechtigten Mutter“ die elterliche Sorge übertragen wird, wenn dies „dem Wohl des Kindes nicht widerspricht“. Seit der Reform des Sorgerechts für nichteheliche Kinder und deren Väter 2013 haben Väter theoretisch bessere Chancen als vorher das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Allerdings müssen sie es beantragen und die Mutter muss damit einverstanden sein. Die Reform war zwar ein Fortschritt zum Status davor, wo nichteheliche Väter gleichsam rechtlos gegenüber den eigenen Kindern waren. „Verheiratete und nicht verheiratete Väter und deren Kinder sind weiterhin nicht gleichgestellt. Artikel 6 des Grundgesetzes verlangt aber für eheliche und nichteheliche Kinder die gleichen Bedingungen“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

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Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt. Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

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 Initiativen

Nationale Stillkommission: Stillen ist gesund und kann nicht warten

Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung hat Kernbotschaften zur Erhöhung der Akzeptanz des Stillens in der Öffentlichkeit formuliert. Eine aktuell vom BfR in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass zwar nur sechs Prozent der Bevölkerung es komplett ablehnt, wenn eine Frau ihr Baby in der Öffentlichkeit stillt, jedoch jeder Vierte dem Stillen im öffentlichen Raum zwiespältig oder ablehnend gegenübersteht. Insbesondere in Restaurants und Cafés besteht eine Diskrepanz zwischen der Akzeptanz des Stillens und dem Stillverhalten von Müttern. Um die Akzeptanz des Stillens in der Öffentlichkeit zu erhöhen, hat die Nationale Stillkommission (NSK) am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jetzt Botschaften formuliert, die stillende Frauen in ihrem Handeln stärken und der breiten Öffentlichkeit verdeutlichen sollen: Stillen tut gut und ist normal – egal unter welchen Umständen. Laut BfR-Studie wächst mit dem Wissen über die gesundheitlichen Vorteile des Stillens auch die Akzeptanz. Hier ist also Aufklärungsarbeit gefragt. Auf Initiative des Bundesernährungsministeriums möchte die Nationale Stillkommission mit Kampagnen ihre Kernbotschaften „Stillen ist gesund“, „Stillen wird überall akzeptiert“ und „Stillen kann nicht warten“ vermitteln. Diese und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz des Stillens in der Öffentlichkeit sollen nicht als Einzelaktionen geplant werden, sondern in einem noch zu erarbeitenden Gesamtkonzept unter Einbeziehung verschiedener Institutionen, Verbände und Multiplikatoren umgesetzt werden. Stillen ist das Natürlichste der Welt und Muttermilch die beste Nahrung für Säuglinge: gut verdaulich, hygienisch einwandfrei und richtig temperiert. Trotzdem stillen einige Frauen überhaupt nicht oder hören bereits nach wenigen Monaten auf. Für jede Zehnte der Befragten, die bereits abgestillt hatten, war die ablehnende Haltung in der Öffentlichkeit ein Grund für das Abstillen. Einige Frauen werden immer Ruhe und Geborgenheit beim Stillen suchen, unabhängig von der Akzeptanz des Stillens in der Öffentlichkeit. Mehr Mut zum Stillen außer Haus könnten zusätzliche Stillräume erreichen. Insbesondere, wenn diese gut zu finden sind, z. B. über eine Smartphone-App. Die Schweiz macht es vor: Mit der sogenannten „mamamap“ können Mütter Stillorte in ihrer Nähe finden. Um ruhige Rückzugsorte besser erkennbar zu machen, eignen sich Initiativen wie in Australien, Großbritannien und Irland, wo Inhaber von Cafés oder Friseurläden ihren Betrieb mit Aufklebern als stillfreundlich kennzeichnen können.

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Bündnis gegen Schütteltrauma, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

Mit einem breiten bundesweiten Bündnis klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ab Oktober 2017 über die Gefahr des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern auf. Auch das DRK hat sein Interesse bekundet, dem Bündnis beizutreten.

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Kinderschutz-Hotline für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar

Seit 1. Oktober 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ des Universitätsklinikums Ulm. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase stand die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ zunächst seit April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg im Pilotbetrieb zur Verfügung. Am 1. Juli 2017 ist nunmehr der bundesweite reguläre Betrieb der Hotline gestartet. Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal. Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegekräfte. Angehörige dieser Berufsgruppen können jetzt im ganzen Bundesgebiet und rund um die Uhr unter der Nummer 0800 19 210 00 bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen erhalten. „Dem Gesundheitswesen kommt für den Kinderschutz eine Schlüsselfunktion zu“, macht Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley deutlich. „Oft sind Ärztinnen und Ärzte die ersten, zu denen ein akut misshandeltes oder vernachlässigtes Kind gebracht wird. Sie sind daher in besonderer Weise gefordert, im Sinne des Kinderschutzes zu handeln. Dafür brauchen sie Unterstützung und Handlungssicherheit.“

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 Literatur und Medien

Armut in Deutschland: Bei Kindern deutlicher Anstieg durch Zuwanderung, Altersarmut wächst ebenfalls leicht (WSI Studie)

Die Kinderarmut in Deutschland hat 2016 erneut spürbar zugenommen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben, stieg um 0,6 Prozentpunkte auf 20,3 Prozent. Das entspricht rund 2,7 Millionen Personen unter 18 Jahren. Grund für den Anstieg ist, dass sich die große Zahl der in letzter Zeit nach Deutschland geflüchteten Kinder und Jugendlichen jetzt in der Sozialstatistik niederschlägt. Dagegen sind die Armutsquoten unter Kindern und Jugendlichen, die keinen Migrationshintergrund haben oder als Kinder von Migranten in Deutschland geboren wurden, leicht rückläufig. Die allgemeine Armutsquote in Deutschland stagniert, während sich der langfristige kontinuierliche Anstieg der Armutsgefährdung unter Senioren auch 2016 fortgesetzt hat. Das sind zentrale Ergebnisse einer neuen Auswertung aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Neben einer möglichst effektiven Integration von Zugewanderten in Bildung und Arbeitsmarkt sei auch eine Verbesserung der Alterssicherung notwendig, so die Wissenschaftler.

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Wiedereinstieg mit besonderen Herausforderungen, bvkm

Eine Studie von Uta Meier-Gräwe, Katharina Buck und Astrid Kriege-Steffen, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

Die vorliegende Expertise stellt die Situation von Frauen mit besonderen Herausforderungen dar und ihre Chancen, die Betreuung eines behinderten Kindes mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren. Es werden Faktoren beschrieben, welche die Vereinbarkeit und den Wiedereinstieg beeinträchtigen und befördern können.

Zur Expertise

Gemeinsam getrennt erziehen? Wunsch und Wirklichkeit von Trennungsfamilien

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 Prozent) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93 Prozent). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt. Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

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  Kontakt

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