Recht auf Engagement für alle ermöglichen
Forschungsvorhaben fördern, die darauf hinarbeiten
  • den Anteil von Frauen in ehrenamtlichen Führungspositionen erhöhen.
  • Menschen mit Migrationshintergrund stärker ins Ehrenamt einzubeziehen
  • das Ehrenamt stärker für Menschen mit Behinderungen zu öffnen
  • Alternativen zu vorherrschenden hierarchischen (Leitungs-)Strukturen zu entwickeln
  • das Engagement von Menschen im Übergang in die nachberufliche Lebensphase (aktives Altern) zu fördern
  • das Ehrenamt für neue Formen des Engagements öffnen
Weitere Forderungen
  • Anhand der gewonnenen Forschungserkenntnisse Modellprojekte in der Organisations- und Personalentwicklung durchführen, die neue Ansätze erproben und in die Praxis transferieren
  • Wertschätzung und Anerkennung des Engagements stärken, zum Beispeil mit einer bundesweiten „Engagement-Karte“ (analog zur „Juleica“-JugendleiterCard)
  • Anerkennung von Qualifizierungen, die im Engagement erworben wurden. Anrechnung langjährigen Engagements als Wartesemester für ein Studium
Das ehrenamtliche Engagement ist eine tragende Säule einer verantwortungsbewussten Zivilgesellschaft und ein konstitutives Merkmal des DRK. Engagement stärkt Demokratie. Ehrenamtlich Engagierte gehen einer sinnstiftenden Tätigkeit nach, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen können, mannigfaltige Kompetenzen erwerben, Gemeinschaft erleben und soziale Kontakte pflegen. Das Engagement hat in den letzten Jahren insgesamt zugenommen. Das ist erfreulich, denn Engagement kann dazu beitragen, soziale und gesellschaftliche Disparitäten auszugleichen. Doch leider sind nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich beteiligt. Wenn es nicht gelingt, möglichst allen Menschen ein Engagement zu ermöglichen, werden die bestehenden Ungleichheiten eher verfestigt und verstärkt. Um das „Recht auf Engagement für jede*n“ umzusetzen, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, Angebote und Zugänge für bislang unterrepräsentierte Gruppen. Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen und auch Frauen sind im Ehrenamt sind unterrepräsentiert, Letztere insbesondere in ehrenamtlichen Führungspositionen.
Unentgeltlichkeit als Wesensmerkmal des Engagements erhalten
  • Umfang und Wirkung der Monetarisierung im Ehrenamt ermitteln
  • Chancen und Risiken der Monetarisierung identifizieren
  • Prioritäten bei der Engagement-Förderung anpassen
Engagement ist bislang überwiegend unentgeltlich. Doch Formen der Monetarisierung, insbesondere Geldzahlungen, gewinnen an Bedeutung. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Monetarisierung wurden verbessert. Um mit diesen Veränderungen konstruktiv umgehen zu können, müssen in Studien Chancen und Risiken der Monetarisierung identifiziert werden. Es sollte geklärt werden, wie verbreitet Geldzahlungen im Ehremamt sind und wie sich wirtschaftliche Erwägungen auf das Ehrenamt und das freiwillige Engagement auswirken. Auf dieser Grundlage müssen die Prioritäten bei der Engagement-Förderung gegebenenfalls angepasst werden. Ebenso muss geklärt werden, wie der Staat die Gewährleistungspflicht für verschiedene Aufgaben der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel der Pflege einlöst. Er darf sich dabei nicht darauf verlassen, dass diese Aufgaben ehrenamtlich erfüllt werden.
Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ in „ordentlichen“ Bundestagsausschuss umwandeln
Einrichtung eines „ordentlichen“ Bundestagsausschusses „Engagement“ anstelle des bestehenden Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“
Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ ist Teil des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Er hat in der Legislaturperiode 2002–2005 seine Arbeit aufgenommen. Eine seiner Aufgaben ist es, die Beschlüsse der Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ von 2002 umzusetzen. Weiter befasst sich der Unterausschuss mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement betreffen. Ein Unterausschuss ist im Gegensatz zu einem Bundestagsausschuss nicht an der Vorbereitung von Plenarsitzungen des Parlaments beteiligt und wird damit nicht in die Beratungen von Gesetzesentwürfen zwischen der ersten und zweiten Lesung einbezogen. Ein Bundestagsausschuss hat darum einen erheblich größeren und unmittelbareren Einfluss als ein Unterausschuss. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Engagements für eine starke Zivilgesellschaft und Demokratie ist die Umwandlung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ in einen „ordentlichen“ Bundestagsausschuss angezeigt.
Freiwilligendienst in Teilzeit ermöglichen
Flexibilisierung der Freiwilligendienste, insbesondere durch einen in begründeten Ausnahmefällen zeitlich reduzierten Freiwilligendienst
Freiwillige unter 27 Jahren sind gesetzlich verpflichtet, ihren Freiwilligendienst in Vollzeit zu leisten, während dies für ältere Freiwillige auch in Teilzeit möglich ist. Doch auch junge Erwachsene fragen einer aktuellen BMFSFJ-Evaluation zum FSJ/BFD zufolge Teilzeit-Freiwilligendienste verstärkt nach. Für jüngere Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, für junge Geflüchtete oder Alleinerziehende gibt es keine Möglichkeit, einen zeitlich reduzierten Dienst zu leisten oder nur mit einer Ausnahmeentscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ihre Teilhabechancen sind dadurch eingeschränkt. Das DRK spricht sich zwar grundsätzlich dafür aus, die Vollzeitdienstpflicht für unter 27-Jährige im FSJ/BFD beizubehalten. Ausnahmen müssten jedoch bedarfsgerecht ermöglicht werden und in der Verantwortung der Träger und Zentralstellen liegen.
Ausreichende Finanzierung zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
Überführung der finanziellen Mittel des 2018 auslaufenden Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ in die FSJ- und BFD-Regeldienste
Die gesellschaftlichen Herausforderungen wachsen stetig. Die Integration wird ein beherrschendes Thema bleiben. Durch die Vielfalt der Freiwilligen steigt auch die Vielfalt der Aufgaben für Träger und Einsatzstellen. Um die Freiwilligendienstplätze im FSJ/BFD ausbauen und die Freiwilligendienste für weitere Zielgruppen öffnen zu können, werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt. Von einem Platzausbau in den Regelprogrammen bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität der pädagogischen Betreuung könnten Geflüchtete, ausländische Freiwillige im Inland (Incomer) und andere bislang unterrepräsentierten Zielgruppen besonders profitieren. Zu diesem Zweck sollten die finanziellen Mittel des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“, das bis Ende 2018 befristet ist, auch nach 2018 bereitgestellt werden.
Bildungsarbeit gehört zum Verantwortungsbereich von Trägern und Zentralstellen
  • Jede Zentralstelle sollte entscheiden können, ob sie die Seminare zur Politischen Bildung selbst durchführt oder dafür ein Bildungszentrum des Bundes nutzt
  • Kritische Prüfung der Mehrfachrolle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unter Gesichtspunkten des Subsidiaritätsprinzips durch die Bundesregierung
Die Freiwilligen der verbandlichen BFD-Zentralstellen sind derzeit verpflichtet, während einer Woche einen Kurs in politischer Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes zu absolvieren. In allen Bildungswochen unserer Träger steht die politische Bildung mit Demokratielernen als zentralem Inhalt jedoch bereits auf dem Programm. Die erzwungene Teilnahme an einer Seminarwoche „Politische Bildung“ schränkt die Zentralstellen und Träger unnötig ein. Sie sollten entscheiden können, ob sie die politische Bildung selbst durchführen oder dafür ein Bildungszentrum des Bundes nutzen. Denn die kontinuierliche pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Zusammenhalt der Freiwilligengruppen ist für die Träger ein unverzichtbarer Bestandteil ihres pädagogischen Konzepts. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips  muss es wieder zum grundlegenden Prinzip aller Freiwilligendienste werden, dass die Träger und verbandlichen Zentralstellen, bei denen über 80 Prozent aller Freiwilligen ihren Dienst leisten, ihre Bildungsarbeit selber verantworten. Die Aufgabe des Bundes ist es, geeignete finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die vielfältigen Rollen und Funktionen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sollten in diesem Zusammenhang kritisch geprüft werden.
Anerkennungskultur
Umsetzung konkreter Maßnahmen, die eine ernsthafte und nachhaltige Wertschätzung des freiwilligen Engagements bedeuten
Eine umfassende Anerkennungskultur trägt zu einer nachhaltigen Wertschätzung, Ermutigung und öffentlichen Sichtbarkeit der Feiwilligendienste bei. Wir sehen diverse Möglichkeiten, um die Anerkennungskultur zu stärken:
  • Konzertierte Öffentlichkeitsarbeit für alle Formate der Freiwilligendienste zur Imageförderung und Erhöhung des Bekanntheitsgrades
  • Stärkere Berücksichtigung der Freiwilligendienstzeiten bei den Zugängen zu Ausbildungs- und Hochschulplätzen
  • Vermehrte Anerkennung des einheitlichen Freiwilligenausweises bei bundesweit relevanten Anbietern von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Vergünstigungen beim Nahverkehr durch Einführung eines deutschlandweiten Freiwilligendienst-Tickets
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Freiwilligendienstleistende
  • Förderung von Projekten und Maßnahmen der Alumni-Arbeit
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