Allgemein:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgaben- oder auf Kostenbasis gewährt.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Finanzierung erfolgt bei Projekten auf Kostenbasis in der Regel als Anteilfinanzierung und bei Projekten auf Ausgabenbasis in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung.
Förderquoten:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung, wie insbesondere Kommunen:
Finanzschwache Kommunen sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, wie insbesondere Wohlfahrtsverbände:
Förderquote: bis zu 90 Prozent
Förderquoten für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden: bis zu 100 Prozent für den Förderschwerpunkt 1 sowie für schnell umsetzbare Maßnahmen unter Förderschwerpunkt 2, die keine öffentlich-rechtliche Genehmigung erfordern und eine Laufzeit von voraussichtlich maximal sechs Monaten haben
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit wirtschaftlicher Betätigung:
Förderquote: bis zu 75 Prozent
Förderquoten für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden: bis zu 85 Prozent für den Förderschwerpunkt 1, sowie für schnell umsetzbare Maßnahmen unter Förderschwerpunkt 2, die keine öffentlich-rechtliche Genehmigung erfordern und eine Laufzeit von voraussichtlich maximal sechs Monaten haben
Staatliche/ staatlich anerkannte Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen (nur in Verbundvorhaben im Rahmen des Förderschwerpunkts 3 möglich):
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.