Stand 22.03.2023: Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden bereits ausgeschöpft. Es ist keine weitere Antragstellung möglich. 

Neues Förderprogramm des DHW: Sonderfonds Versorgung hilfebedürftiger Menschen

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) hat einen Sonderfonds für die Förderung von Projekten eingerichtet, welche die von der aktuellen Situation (steigende Lebensmittel- und Energiepreise) besonders betroffenen Menschen zielgerichtet bei der Überwindung ihrer Notlagen unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Förderprogramm, Hinweise zur Antragstellung und häufig gestellte Fragen.

  • Voraussetzung für die Förderung

    Gefördert werden sowohl soziale Projekte (Personal-, Honorar- und Sachkosten) sowie Ausstattungsvorhaben (Gebäude und Vorhaben) mit einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro. Eigenmittel sind nicht erforderlich. 

    Themen & Handlungsfelder, für die Fördermittel beantragt werden können, sind u.a.:

    • Bereitstellung und Ausgabe von Mahlzeiten / Lebensmitteln an hilfebedürftige Menschen (inkl. Transport), 
    • Betrieb von sog. Wärmestuben / Tagesaufenthalten / Sozialcafés mit sozialen und/oder Beratungsangeboten, 
    • Hygieneangebote für Obdach- und Wohnungslose, 
    • Partizipation und Teilhabe von hilfebedürftigen Menschen am gesellschaftlichen Leben, 
    • Kleiderkammern (inkl. Transport), 
    • Sozialkaufhäuser / Kleiderläden (Antragstellende sollen beherrschenden Einfluss auf die Kleiderläden / Sozialkaufhäuser haben; im Falle eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) muss gewährleistet werden, dass Gewinne im gemeinnützigen Sektor verbleiben), 
    • Ehrenamtliche Betreuung, Begleitung und Beratung Geflüchteter bei der Ankunft in Deutschland 
    • Psychologische Hilfen / Supervision für Helfende. 

    Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die kein Mitglied des Tafel Deutschland e.V. sind.  

    Organisationen, die Mitglied des Tafel Deutschland e.V. sind, sind von der Förderung des Sonderfonds ausgeschlossen. Sie können im Rahmen der vom Deutschen Hilfswerk bereitgestellten Sonderförderung für Tafel Deutschland e.V.  Fördermittel beantragen.   

    Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des DHWs.

  • Antragstellung

    Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2023 über das Förderportal des DHW gestellt werden. Zunächst muss die antragstellende Organisation registriert werden und durch das DHW geprüft werden, erst dann ist die Antragstellung möglich.

    Die Mittelvergabe erfolgt außerhalb der regulären Fristen und Vergabesitzungen.  

    Fokus Bedarf: Das DHW legt viel Wert auf die Darstellung des Bedarfs. Daher ist es wichtig, diesen innerhalb des Antrags gut herauszuarbeiten. Wieso wird dieses Vorhaben benötigt? Woran zeigt sich das? 

    Ansprechperson im Förderportal: Wenn Sie einen Antrag im Förderportal stellen, sollten Sie mehrere Ansprechpersonen Ihrer Organisation mit E-Mail-Adresse hinterlegen. Das DHW setzt sich via Förderportal mit den Antragstellenden in Verbindung. Die hinterlegten Kontakte erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung sobald eine neue Nachricht im Portal vorliegt. Durch Urlaube oder Verlassen des DRKs könnte es passieren, dass diese Nachricht untergeht und eventuelle durch das DHW geforderte Nachlieferungen zu dem Antrag nicht berücksichtigt werden.  

    Den Fragenkatalog (das Antragsformular) finden Sie hier.

  • Fragen zur Förderfähigkeit konkreter Ideen/ Einzelfälle

    Bei Fragen zu konkret geplanten Vorhaben, wenden Sie sich gerne direkt an das DHW. Das DHW bietet telefonische Beratungen an. Die Kontakte und Sprechzeiten finden Sie hier.   
     

  • Weiterführende Links

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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