Gebäude des GKV-Spitzenverbands

Statt ins Wochenende, Freitag Nachmittag beim GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland

Letzten Freitag vom späten Nachmittag bis zum frühen Abend ging es beim GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) um die Einführungsphase des indikatorengestützten Verfahrens im Rahmen des Forschungsauftrags „Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege“.

Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts zur "Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege" ist klar geworden, dass es für die Einrichtungen zu einer Verzahnung der Erhebung der Indikatoren mit dem internen Qualitätsmanagement kommen wird und dass die Plausibilität der Ergebnisse durch eine externe Qualitätsprüfung überprüft wird.

Qualitätsindikatoren

Das heißt, es werden in der Pflegeeinrichtung mit einem standardisierten Erhebungsinstrument qualitätsgesichert Daten über alle Bewohner erhoben (zweimal im Jahr) und an eine externe Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet. Die DAS führt dann eine erste statistische Plausibilitätsprüfung der Daten durch und berechnet die Qualitätsindikatoren. Anschließend werden die Ergebnisse an die Einrichtungen zurück übermittelt, die auf Basis dieser Ergebnisse gegebenenfalls einen Verbesserungsprozess einleiten können. Die Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wird auch weiterhin darüber hinausgehende Qualitätsaspekte prüfen. Von der Umsetzung der Indikatoren sind vollstationäre Einrichtungen betroffen.

Ziel ist es, nun ein gemeinsames Verständnis aller Beteiligten für den Implementierungsprozess zu entwickeln. Notwendig sind hierfür nicht nur Schulungen, sondern auch die diesbezüglich vorgesehenen Schulungsunterlagen; letztere sollten jedenfalls einheitlich für alle Leistungerbringer entwickelt werden, wofür wir uns einsetzen.