Zufriedene Verhandlerinnen und Verhandler. Die Vertreterinnen und Vertreter der BAGFW mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMAS, Kerstin Griese

Kollateralschäden der Sozialgesetzgebung entgegenwirken!

Das war und ist die Zielsetzung des „Sozialmonitorings“, das bereits vor rund 15 Jahren zwischen der Bundesregierung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vereinbart wurde, um unerwünschte Nebenwirkungen der damaligen „Agenda 2010“ und insbesondere der damals neuen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zu identifizieren und zu vermeiden.

Seitdem treffen sich in der Regel zweimal jährlich unter der Leitung des BMAS Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Ministerien, des Kanzleramtes, der Bundesintegrationsbeauftragten und der BAGFW. Die Thematik geht inzwischen weit über die Arbeitsmarktpolitik hinaus und umfasst heute im Prinzip alle Sozialgesetzbücher sowie Regelungen zur Asyl- und Migrationspolitik. In vielen Fällen wurden Problemanzeigen der BAGFW aufgenommen und Lösungen entwickelt. Nicht immer sofort – und auch nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Denn vieles fällt auch in die Zuständigkeit der Länder und ist bundesweiten Regelungen nicht zugänglich. Dennoch: Manche unserer Themen haben über das Sozialmonitoring auch Eingang in die Bund-Länder-Gespräche der jeweiligen Ressorts gefunden. Nur zwei Erfolge der heutigen Sitzung: Ich habe als Vertreter des DRK auf zwei Probleme aufmerksam gemacht: dass Flüchtlinge mangels anerkannter Identitätsdokumente häufig keine Konten eröffnen können; und dass die im SGB II geregelten Freibeträge für Teilnehmende in Freiwilligendiensten im SGB XII nicht gelten. BMI und BMAS haben zugesagt, sich zu kümmern. Fazit: Der konstruktive Austausch zwischen Politik und Verbänden funktioniert, das Sozialmonitoring wirkt – und wird unter der 2019 beginnenden BAGFW-Federführung des DRK fortgesetzt.