DRK e.V.

Die zukünftige Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen sollte mit der Chance auf eine Finanzreform der Pflegeversicherung einhergehen

Das Deutsche Rote Kreuz spricht sich für mehr Personal in Pflegeeinrichtungen mit Augenmaß aus.
Gemäß den Ergebnissen der PeBeM-Studie „Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM)“, unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Rothgang, zeigte sich gegenüber der aktuellen Personalausstattung von vollstationären Pflegeeinrichtungen ein deutlicher Pflegepersonalmehrbedarf.

In der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurde vereinbart, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der relevanten Akteure (wie dem DRK) eine Road Map entwickelte, in der die notwendigen Umsetzungsschritte für das Personalbemessungsverfahren dargestellt und mit einem mehrjährigen Zeitplan versehen wurden.

Der Pflegepersonalmehrbedarf wurde bereits gesetzlich verankert, vgl. § 113c SGB 11 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Gemäß § 113c SGB XI Absatz 4 geben der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bis zum 30. Juni 2022 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe gemeinsame Empfehlungen zu den Inhalten der Rahmenverträge nach § 75 Absatz1 SGB XI.
Diesbezüglich befinden sich die Beteiligten in entsprechenden Vorbereitungen.

§113c SGB XI - aber...

Das DRK sowie die weiteren in der BAGFW organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen grundsätzlich die Einführung eines bundeseinheitlichen und wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen.

Aber die gesetzgeberische Umsetzung in § 113c SGB XI weicht sowohl von den Ergebnissen des Projekts „PeBeM“, als auch von der Roadmap zur Umsetzung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), deutlich ab. 

Das DRK fordert daher im Einklang mit den in der BAGFW organisierten Wohlfahrtsverbänden, eine volle Umsetzung der Ergebnisse des Projekts ohne willkürliche Abschläge, einhergehend mit einer Finanzreform der Pflegeversicherung. Vor allem dürfen bei der schrittweisen Umsetzung des Personalniveaus in denjenigen Bundesländern, die bereits einen höheren Personalstandard haben, keine Unsicherheiten z. B. hinsichtlich eines Personalabbaus entstehen, den es zu vermeiden gilt.

Eine Zusammenfassung der Aspekte, die aus Sicht der BAGFW für eine erfolgreiche Umsetzung maßgeblich sind, finden Sie unter:

Positionen der BAGFW zur Umsetzung der Personalbemessung nach § 113c SGB XI

Download der Stellungnahme Positionspapier 113c SGB XI auf o. g. BAGFW-Webseite