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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 42 - Verpflichtung zur Bekanntmachung
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 42 - Verpflichtung zur Bekanntmachung

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

»Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen!«

Für die Kinderrechtskonvention gilt, dass die Regierung sich dazu verpflichtet hat, die Rechte auch bekannt zu machen - sowohl bei Erwachsenen, als auch bei Kindern und Jugendlichen! Da scheint es noch Luft nach oben zu geben...

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