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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 39 - Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 39 - Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

»Voller Wut, Trauer und Hass ...«

"Geschädigte Kinder", was damit zum Beispiel gemeint sein kann, dazu hat uns Sven (Name geändert) einen erschütternden aber authentischen Einblick als Kommentar geschickt. Um Kindern mit solchen Erfahrungen eine Zukunft zu bieten, muss der Staat eine leistungsfähige Kinder- und Jugendhilfe vorhalten. Heute absolviert Sven selbst eine Ausbildung zum Erzieher bei der DRK-Fachschule für Sozialpädagogik in Berlin.

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