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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 37 - Verbot von Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 37 - Verbot von Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

»Kinder schützen«

Mandy Merker hat uns einen Kommentar zu Artikel 37 zur Verfügung gestellt, in dem sie den Schutz von Kindern dem Verbot von Folter, Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe gegenüber stellt.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Kommentar zu Artikel 37

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