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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 26 - Soziale Sicherheit
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 26 - Soziale Sicherheit

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

»Gesundheitsleistungen für alle Kinder und Jugendliche«

Das Recht jedes Kindes/jedes Jugendlichen auf Leistungen der Sozialen Sicherheit umfasst auch den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und Vorsorge. Wie der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlingskinder gewährleistet wird, dazu gibt es in Bundesländern unterschiedliche Verfahren. Kirsten Schild-Ostmann verweist in ihrem Kommentar auf das so genannte "Bremer Modell".

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