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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 18 - Verantwortung für das Kindeswohl
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 18 - Verantwortung für das Kindeswohl

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

„Die Verantwortung für das Kindeswohl ist auch immer eine gesellschaftliche Verantwortung!“

Im Rahmen des Aufbaukurses „Kinderschutz – eine Aufgabe für DRK-Kindertageseinrichtungen!“ im März 2015 haben sich die Teilnehmerinnen mit der UN-Kinderrechtskonvention auseinandergesetzt und dieses Statement zu Artikel 18 erarbeitet.

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