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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 15 - Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 15 - Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

»Was heißt hier versammeln ...«

Hier und da wirkt die Sprache der UN-Kinderrechtskonvention etwas hölzern und nicht unbedingt zeitgemäß - zumindest nicht aus Sicht von jungen Menschen. Wenn in Artikel 15 die Rede ist von "Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit" sind damit längst nicht nur friedliche Demonstrationen und die Bildung eines Vereins gemeint. Hans Born ist freier pädagogischer Mitarbeiter im Jugendladen Wedding in Berlin und nimmt in seinem Kommentar die Kommunikationsformen von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Zeit als Maßstab.

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