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Die Rechte der Kinder - wir fragen nach!
Artikel 12 - Berücksichtigung des Kindeswillens
DRK-Generalsekretariat
Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege
Jetzt online: Artikel 12 - Berücksichtigung des Kindeswillens

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 2010 ohne Vorbehalt - aber was beinhaltet diese Konvention, wer profitiert von ihr, wer hat sich nach ihr zu richten und was sind eigentlich die Rechte der Kinder? Wir fragen Kinder, Jugendliche und Erwachsene im DRK nach ihrer Meinung und veröffentlichen auf der Webseite der Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe im Verlaufe des Jahres 2015 zu jedem der 54 Artikel der Konvention eine einzelne Meinung oder Reaktion. 

»Reis zum Frühstück!«

Wer den Willen eines Kindes ernst nimmt, muss manchmal seine eigenen Vorstellungen zurück stellen! Die Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg, hat uns einen Kommentar zu Artikel 12 zur Verfügung gestellt.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Kommentar zu Artikel 12

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